Posts Tagged ‘Steuererklärung’

Die Steuererklärung schreckt Bundesbürger ab

Ein Hilfsverein kann Sie bei Ihrer Steuererklärung entlasten

Pro Jahr bekommt der Fiskus vom Steuerzahler circa 500 Millionen Euro geschenkt. Ein Betrag, der laut einer Studie des Bundesrechnungshofs in erster Linie darauf zurückzuführen ist, dass inzwischen jeder dritte Steuerbescheid nur unvollständig oder gar mangelhaft ausgefüllt wird. Manche Arbeitnehmer reichen ihre Angaben sogar überhaupt nicht ein. Damit Sie nicht auf Ihr wohlverdientes Geld verzichten müssen, sollten Sie vielleicht Hilfe bei einem Steuerberater oder einer auf Finanzen spezialisierten Interessengemeinschaft suchen. So steht zum Beispiel der Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V.seinen Mitgliedern jederzeit für Fragen zum Thema Steuern zur Verfügung. Begriffe wie Steuerfreibetrag oder Lohnsteuerjahresausgleich verlieren so umgehend ihren Schrecken und einer angemessenen Rückerstattung steht damit nichts mehr im Weg.

Die weit verbreitete Abneigung gegen den papiergewordenen Hürdenlauf namens Steuererklärung führt immer öfter dazu, dass die Auseinandersetzung mit dieser Thematik gemieden und die Relevanz der Angaben deutlich unterschätzt wird. Dabei kann man sich recht zügig in dieses Feld einarbeiten, wenn man sich konzentriert mit den Aspekten der Steuer auseinandersetzt. Zwar lässt sich hier und da die Konsultation von Steuerprofis nicht umgehen, aber zentrale Dinge, wie etwa die jährliche Lohnsteuererklärung sind durchaus in Eigenarbeit zu bewältigen. Außerdem kann sich eine bessere Kenntnis des Themas Steuern auch auf den einzelnen Arbeitnehmer positiv auswirken, da er so bereits im Vorfeld konkrete Vorstellung von Art und Umfang einer etwaigen Rückerstattung haben kann. Ferner kann er seinen Steuerbescheid auf eventuelle Ungereimtheiten überprüfen und gegebenenfalls Einspruch erheben. Sich mit der Steuer auseinander zu setzen macht also mehr als Sinn.

Der eigentliche Knackpunkt liegt also primär im Einstieg, denn in Sachen Steuern trifft man auf eine ganz eigene Terminologie, die sich dem Laien zunächst nicht gerade schnell erschließt. Hier kommen dann Interessenvereine wie der Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V. ins Spiel, die ihren Mitgliedern die sperrigen Vokabeln nahe bringen und „übersetzen“ können. Außerdem sind derartige Vereine oft bundesweit Aktiv, da die Mitglieder auf das ganze Land verteilt sind. Obendrein ist der obligatorische Vereinsbeitrag deutlich günstiger als das für einen professionellen Steuerberater anfallende Entgelt. Solange die eigene Steuererklärung also nicht allzu komplex gestaltet werden soll, sind der Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V. und Co eine sinnvolle Alternative, die sicherstellt, dass Sie beim nächsten Mal kein Geld an den Staat verschenken.

Quelle: firmenpresse //  Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V. / www.aktuell-verein.de

Posted by Finanz-Experte on November 24th, 2009 No Comments

Hilfe bei der Steuererklärung 2008

banktipNicht selten scheuen Steuerpflichtige den Aufwand für ihre Steuererklärung. Zu viel Arbeit, zu kompliziert – so lauten bei vielen die Ausreden. Doch diese Ausreden können Sie bares Geld kosten.
Nach Angaben der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. dürfen 90 Prozent aller Beschäftigten mit einer Erstattung rechnen. „Und dieses Jahr zahlt das Finanzamt eine stattliche Summe zurück“, meint Eike Böttcher, Redakteur beim Finanzportal www.banktip.de. „Vor allem Pendler dürften in diesen Wochen noch von einer zusätzlichen Erstattung profitieren. Denn auch für 2007 wird rückwirkend doch noch die komplette Pendlerpauschale gewährt“, so Böttcher. „Pendler sollten deshalb für das Jahr 2008 und für 2007 eine Einkommensteuererklärung abgeben“, betont Böttcher. Steuerzahler können sich so die Pendlerpauschale bereits ab dem 1. Kilometer sichern.

Ab sofort finden Steuerpflichtige auf der Internetseite des Finanzratgebers Banktip.de alle notwendigen Steuerformulare direkt und bequem zum Download. Interessierte erfahren in der Kurzanleitung zur Steuererklärung auch alles Wissenswerte zu Einnahmen und Ausgaben sowie zur Steuerpflichtigkeit.

Besonders bei der Einkommensteuererklärung sind eine Vielzahl von verschiedenen Steuervordrucken nötig. Dabei wissen Steuerpflichtige oft nicht, welche Angaben sie in den einzelnen Steuerformularen machen und ob sie das betreffende Formular überhaupt ausfüllen müssen. Deshalb ist auf Banktip.de kurz und übersichtlich dargestellt, welchen Inhalt und Zwecke die jeweiligen Formulare bzw. Vordrucke haben. Etwas ausführlicher erklärt Banktip.de dann bei den einzelnen Steuerformularen, welche Angaben dort genau zu machen sind. Ganz gleich, ob man den Mantelbogen zur Einkommensteuererklärung oder die gängigsten Anlagen sucht – hier finden Steuerpflichtige alle Vordrucke für die Jahre 2008 und 2007 übersichtlich und informativ aufgearbeitet.

Die aktuellen Formulare zur Umsatzsteuererklärung finden Sie unter dem Menüpunkt „Umsatzsteuer“.

Weitere Informationen gibt es unter: www.banktip.de

Posted by Finanz-Experte on Februar 23rd, 2009 No Comments

Mit der Handwerkerrechnung Steuern sparen

Wer seine Wohnung vom Handwerksbetrieb renovieren lässt, kann bei seiner nächsten Steuererklärung bis zu 600 Euro von der Steuerschuld abziehen. Der Steuerbonus auf Handwerksleistungen wurde im Januar 2006 eingeführt, aber nicht alle Verbraucher nutzen diesen Vorteil.

Die Handwerkskammer Heilbronn-Franken weist darauf hin, dass alle privaten Haushalte, Hauseigentümer und Mieter von dieser Regelung profitieren können. Abzugsfähig sind die Arbeitskosten bei sämtlichen Erhaltungs-, Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen im Haushalt. Jährlich können bis zu 600 Euro (20 Prozent von maximal 3.000 Euro) steuermindernd geltend gemacht werden. Materialkosten werden nicht angerechnet. Die Verrechnung erfolgt im Rahmen der Steuererklärung.

Und so funktioniert es: Familie Müller hat im Kalenderjahr 2007 Arbeitskosten für Malerarbeiten in Höhe von 1.500 Euro gezahlt. Für Wartungsarbeiten an der Heizungsanlage fielen 400 Euro an, der Arbeitskostenanteil für die Reparatur der Waschmaschine betrug 200 Euro. Familie Müller kann nun 20 Prozent der angefallenen Arbeitskosten in Höhe von 2.100 Euro, also 420 Euro geltend machen. Der Steuerbonus wird von der festgesetzten Einkommensteuer abgezogen.

Allerdings muss die Handwerkerrechnung einige Voraussetzungen erfüllen, damit das Finanzamt die Bonusregelung auch problemlos anwendet. Zunächst muss die Rechnung des ausführenden Handwerksbetriebs den formalen Anforderungen des Umsatzsteuerrechts genügen, also Namen und Anschrift des Betriebs enthalten, eine Rechnungsnummer sowie Art und Umfang der Arbeiten ausweisen. Zusätzlich muss der Lohnanteil an den Gesamtkosten gesondert ausgewiesen werden, denn nur dieser ist zusammen mit der entsprechenden Mehrwertsteuer steuerlich abzugsfähig.

Noch ein Tipp: Das Finanzamt besteht darauf, dass die zusammen mit der Steuererklärung vorzulegende Rechnung per Überweisung beglichen wurde. Wer lediglich eine Quittung vorweisen kann, geht leer aus.

Weitere Informationen unter www.hwk-heilbronn.de

Posted by Der Finanz-Experte on Mai 19th, 2008 No Comments

Steuerklärung 2008 – Steuern sparen mit digitalen Helfern

Wer eine Steuererklärung abgeben muss, hat dafür nur noch bis Ende Mai Zeit. Für viele Steuerzahler bedeutet dies: schnell alle Belege finden, sortieren und komplizierte Formulare ausfüllen.

„Inzwischen sind viele Steuerprogramme auf dem Markt, mit denen auch Steuerlaien ihre Erklärung in kürzester Zeit schaffen“, erklärt Eike Böttcher, Redakteur beim Finanzportal banktip.de. Die Redaktion hat vier Steuersoftwarepakete einem Alltagstest unterzogen. Besonders wichtig waren Bedienungskomfort, Übersichtlichkeit und Ausstattung.

Unangefochtener Spitzenreiter ist das WISO Sparbuch 2008. „Die hervorragende Videounterstützung führt den Nutzer konsequent, sicher und bequem durch das Programm. Zweifelsfälle kommen da selten auf. Die Ausstattung des Softwarepaketes ist vorbildlich“, erläutert Böttcher. Neben den Hilfe- und Recherchemöglichkeiten innerhalb des Programms erhält der Nutzer auch noch ein ausführliches gedrucktes Nachschlagewerk. Neu und lobenswert ist die 5-Minuten-Steuererklärung: Bevor sich der Anwender in das aufwendige Eingabeprozedere stürzt, kann er in wenigen Minuten herausfinden, ob sich eine Steuererklärung für ihn lohnt.

Mit knapp 40 Euro zählt das WISO Sparbuch allerdings nicht zu den günstigsten Programmen. Wer deutlich weniger investiert, bekommt mit der „Konz Steuer Software“ für rund 20 Euro eine ordentlich ausgestattete Steuersoftware. Den gesetzeskonformen Tippgeber kennt man schon aus der in Buchform erschienen Publikation „1000 ganz legale Steuertricks“, die ebenfalls im Lieferumfang enthalten ist. Wer die Anschaffung der „1000 ganz legalen Steuertricks“ plant, sollte lieber zum Softwarepaket greifen. Denn der Konz kostet als Buch 9,95 – im Steuersoftware-Paket ist letzteres schon für 19,95 Euro enthalten.

„Für die reine Steuererklärung sind alle getesteten Programme geeignet. Wer lediglich die Werbungskostenpauschale in Anspruch nimmt und auf Multimedia-Schnickschnack verzichten kann, braucht für sein Steuerprogramm nicht mehr als 15 Euro ausgeben“, sagt Böttcher. „Wer kostenlos seine Steuerklärung ans Finanzamt schicken will und keine Steuerspartipps benötigt, kann auch das ELSTER-Steuerprogramm des Finanzamts nutzen. Bei komplizierteren Fällen mit mehreren Einkunftsarten und vielen Ausgaben zum Absetzen sollte man laut Böttcher aber lieber zu einem teureren Produkt wie dem WISO Sparbuch für 40 Euro greifen. Ebenfalls empfehlenswert und darüber hinaus noch 10 Euro günstiger ist das Programm Taxman aus dem Hause Lexware. Letzteres zeigte zwar bei der Installation einige Schwächen, kann sich in Bezug auf Benutzerfreundlichkeit und Ausstattung allerdings als WISO-Alternative positionieren. Den höheren Preis sind die Programme aufgrund ihres Umfangs, der einfachen Bedienbarkeit und des Nutzwertes über die Steuererklärung hinaus allemal Wert.

Den ausführlichen Test finden Interessierte unter:

banktip.de 

Posted by Der Finanz-Experte on Mai 14th, 2008 No Comments