Haftpflichtversicherung bei Freundschaftdiensten wirksam
Die Haftpflichtversicherung greift ein, wenn bei Freundschaftsdiensten etwas zu Bruch geht.
Wer gießt meine Blumen, kümmert sich um meine Post und behält die Wohnung im Blick, wenn ich im Urlaub bin? Vor dieser Frage stehen die meisten Menschen regelmäßig. Die Wahl fällt dann auf eine vertraute Person wie den besten Freund oder einen Nachbarn. Doch nicht selten kommt es zu Streit, verschuldet der Aufpasser während seines Freundschaftsdienstes Schäden am Hab und Gut des Abwesenden. Der Schaden ist zu ersetzen, doch durch wen?
Haftpflichtversicherung und Gefälligkeitsschäden
Grundsätzlich gilt: die Person, der geholfen wurde, muss die Kosten tragen, der Helfer haftet für Missgeschicke im Rahmen seiner Gefälligkeit nicht automatisch. Es ist daher ratsam, sogenannte Gefälligkeitsschäden in der Haftpflichtversicherung aufnehmen zu lassen. (weiterlesen…)
