Abgeltungsteuer: Verluste an der Börse können ab 2009 steuermindernd wirken
Schon jetzt haben die Turbulenzen an den Finanzmärkten sich massiv auf dem internationalen Wertpapiermarkt ausgewirkt. Aufgrund der negativen Entwicklungen von Aktienkursen fragen sich viele Anleger: Verkaufen oder halten? “Wer plant, seine Aktien, Fonds oder Zertifikate zu verkaufen, sollte Verluste wenn möglich innerhalb der Spekulationsfrist realisieren”, rät Konzernleiter des Commerzbank Private Banking, Dr. Thorsten Reitmeyer. Denn zum 1. Januar 2009 ändert sich mit der Einführung der Abgeltungsteuer nicht nur die Besteuerung von Kapitaleinkünften in Deutschland grundlegend, auch beim Umgang mit Verlusten treten gänzlich neue Regelungen in Kraft. So dürfen beispielsweise Spekulationsverluste durch den Verkauf von vor dem 1. Januar 2009 erworbenen Wertpapieren ins nächste Jahr übertragen und dann mit neuen Veräußerungsgewinnen verrechnet werden. So steht dem schmerzlichen Verlust zumindest ein Steuervorteil als Trostpflaster gegenüber.
Bisher dürfen Verluste aus Spekulationsgeschäften nur mit Spekulationsgewinnen verrechnet werden. Gewinne, die durch den Verkauf eines Wertpapiers nach über einem Jahr Haltedauer entstehen, sind derzeit steuerlich nicht relevant. Und wo keine Steuer gezahlt werden muss, können auch Verluste nicht geltend gemacht werden. Die übrigen Verluste aus Kapitalvermögen können auch heute schon im Rahmen der Steuererklärung grundsätzlich auf die Einnahmen und Gewinne aus allen anderen Einkunftsarten angerechnet werden. (weiterlesen…)
