Posts Tagged ‘Banken’

Kreditkartenvergleich – entscheidendes Hilfsmittel

Mittlerweile haben sich Kreditkarten in der Gesellschaft einen Namen gemacht und sind weltweit als wichtigstes Zahlungsmittel angesehen. Die Entwicklung vom ehemaligen Prestigeobjekt zum Alltagsgegenstand ging rasant von Statten. Heutzutage sind Kreditkarten für die breite Masse zugänglich und zählen zu den sichersten Zahlungsmethoden die den Alltag erleichtern.

Nicht alle Kreditkarten sind empfehlenswert, da sich zwischen den Angeboten der einzelnen Banken deutliche Unterschiede erkennen lassen, ist ein Kreditkarten-Vergleich unumgänglich. Wer sich nun einen Kreditkartenanbieter sucht wird schnell von der Masse der Angebote, die es derzeit auf dem Markt gibt überflutet. Schließlich gibt es in Deutschland nicht nur ein paar Anbieter. Inzwischen bieten die meisten Banken, die kleine Plastikkarte an und das natürlich zu unterschiedlichen Konditionen. Um den Kreditkartenvergleich von Anfang an zu erleichtern sollte man sich auf die Kriterien konzentrieren, die für einen selbst am Wichtigsten sind.

Vor allem die Gebühren die auf den Verbraucher zukommen, sollten dabei nicht außer Acht gelassen werden. Teuer für den Kreditkarteninhaber wird es meist bei Bargeldabhebungen, insbesondere wenn diese im Ausland getätigt werden. Auch diese Kosten müssen beim Vergleich mit einbezogen werden. Grundsätzlich sollte man immer Bezug auf den eigenen Nutzen haben. Denn ist man nicht oder sehr selten im Ausland unterwegs, dann brauchen diese Gesichtspunkt nicht berücksichtigt werden.

Letztendlich lässt sich sagen, dass ein Kreditkartenvergleich das ausschlaggebende oder sogar entscheidende Hilfsmittel für die Wahl eines Kreditkartenanbieters ist.

Posted by Finanz-Experte on Februar 8th, 2010 No Comments

Kundenmeinungen sollten wichtig für Banken sein

Mittlerweile ist es gang und gebe, über die eigenen Bankerfahrungen im Internet zu berichten. Daher sollten Banken vermehrt auf den eigenen (Internet)Ruf achten.

Die neue EU-Richtlinie, die deutsche Banken umsetzen, führt zu großer Verunsicherung unter den Bankkunden. Das Internet ist oft der Live-Ticker für Nachrichten. Vor allem die Unternehmenskommunikation wird über dieses schnelle Medium verbreitet. Die deutschen Banken erleben zurzeit, was passieren kann, wenn Meldungen verkürzt oder unvollständig weitergegeben werden und so in kürzester Zeit ein Bild entsteht, das nicht beabsichtigt ist. Denn die Genauigkeit und die Differenziertheit der Wortmeldungen sind gering. Da lauert eine große Gefahr – nicht nur für die Finanzbranche.
Millionen deutscher Haushalte erhalten in diesen Tagen Post von Ihrem Finanzinstitut. Der Grund: Viele deutsche Banken und Sparkassen ändern ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Viele Seiten, eng bedruckt mit für Laien oft unverständlichem Juristendeutsch, das weckt offensichtlich den Argwohn der Kunden.
So ist auch die Aufregung im schnellsten aller Medien, dem Internet, bereits riesengroß. Allein an einem Tag erreichte die Nachricht mehrere tausend Twitterbenutzer, dazu zahlreiche Blogeinträge, Kommentare und vermeintliche Tipps, wie zum Beispiel, den neuen AGB sofort zu widersprechen.
Was in diesem Zusammenhang auffällt, ist nicht nur die Rasanz mit der sich die Nachricht verbreitete sondern auch ihre Verkürzung. Auch dies ist ein Wesensmerkmal moderner Kommunikation über das Netz.
Nehmen wir Twitter. Gerade in diesem Jahr als das neueste, schnellste und deswegen aktuellste Nachrichtenwerkzeug des Internetzeitalters erkoren. Schnell sind sie, die 140-Zeichen-Botschaften. Es zeigt sich allerdings immer häufiger, dass sie zu einer nur annähernd differenzierten Betrachtung bestimmter Sachverhalte schlicht nicht reichen. Und so kommt es dann zum Beispiel im Kontext der Änderungen der Banken-AGB zu einer Flut von Tweets wie diesem: „Neue Banken-AGB – 150 Euro für die EC-Karte“
Richtig ist, dass einige Banken die eigenen Haftungsgrenzen auf 150 Euro erhöht haben, aber eben auch nicht alle. Richtig ist aber auch, dass die Banken nicht aus reinem Profitstreben handeln, sondern in erster Linie eine EU-Richtlinie umsetzen. Und richtig ist zudem, dass Teile der neuen AGB auch zu Gunsten des Kunden verändert wurden. So garantieren die Banken ihren Kunden zum Beispiel deutlich schnellere Überweisungen im europäischen Binnenland.
Alles Fakten, die man schlecht in 140 Zeichen unterbringen kann und die natürlich auch dem Buzz und außerdem der vorherrschenden allgemeinen Grundstimmung gegenüber Banken zuwiderlaufen.
Besonders unangenehm ist dies für Banken, die im Grunde nur die Vorteile an ihre Kunden weitergeben. Die Sparkasse Mittelholstein beispielsweise erhöht die Haftungsgrenze nicht, muss aber trotzdem einen Imageverlust fürchten.
„Selbst bei Schäden vor der Sperranzeige verzichten wir grundsätzlich auf die gesetzlich eigentlich vorgesehene Schadensbeteiligung unserer Kunden in Höhe von maximal 150 Euro und übernehmen auch diese Schäden für Sie. Und sogar bei grober Fahrlässigkeit ist Ihre Haftung auf den für die Karte geltenden Verfügungsrahmen beschränkt” so Stefan Schulze, Leiter des Bereiches Kommunikation der Sparkasse Mittelholstein AG. “Wenn Informationen sich in dieser Form verbreiten und Inhalte dem “Stille-Post”-Effekt unterliegen, ist es fast unmöglich, kommunikativ gegenzusteuern. Hier neue Wege der Kundenkommunikation zu finden, ist die Herausforderung der nächsten Jahre.”
Die Banken haben mit der unangekündigten Versendung der neuen AGB auf jeden Fall eine Lawine losgetreten, die sie so möglicherweise nicht erwartet hatten und die nun auch nur noch schwer zu steuern ist. Die Unternehmenskommunikation läuft am Unternehmen vorbei.
Umso wichtiger ist es in einem solchen Moment, genau zu wissen, was über das Thema im Internet verbreitet wird, um dann gezielt mit den Kunden kommunizieren zu können. Nur so lassen sich Missverständnisse auflösen, auf übersehene Vorteile hinweisen, vor fehlleitenden Tipps warnen oder generell die Unsicherheit der Kunden beenden.
„Der Fall zeigt, wie wichtig die Instrumente des Online Reputation Management sind“, meint Hans-Joachim Gras, Spezialist für Reputation Control bei New Communication (www.new-communication.de). „Nur durch genaue und stetige Auswertung der Mundpropaganda im Internet können Unternehmen ihre Kommunikation treffsicher auf Zielgruppen zuschneiden und kommen so in die Offensive.“
Die Kieler Agentur sichtet für ihre Kunden das Deep Web der Foren, Blogs und Social Media nach relevanten Kundenaussagen, fasst die Erkenntnisse auf Entscheider-Niveau zusammen und entwickelt auf dieser Basis konkrete Handlungskonzepte für Qualität, Marketing und Public Relations. Mehr dazu unter www.reputation-control.de.
Und die Herausforderungen für Unternehmen werden in Zukunft eher größer und drängender. So kündigten zum Beispiel die beiden Internetgiganten Microsoft und Google kürzlich an, ihre Suchmaschinen stärker auf Echtzeitdienste wie Twitter oder Facebook abzustimmen. Das wird zur Folge haben, dass Nachrichten noch schneller zirkulieren und auch Lesergruppen erreichen, die bisher mit dem Mitmach-Web noch gar keinen Kontakt haben.

www.reputation-control.de

Posted by Finanz-Experte on Oktober 28th, 2009 No Comments

Die Tricks der Banken

Stiftung Warentest bringt ein Buch heraus, in welchem die Tricks der Banken augezeigt werden. Wo verdienen die Banken, wo müssen Sie sich in Acht nehmen?

Spätestens seit der Finanzkrise ist deutlich geworden, dass Bankberater keine neutralen Berater sondern vor allem Verkäufer sind. Lockzinsangebote, versteckte Zusatzkosten oder phantasievolle Geldanlageprodukte – die Banken lassen sich allerhand einfallen, um an das Geld ihrer Kunden zu kommen.

Das Buch „Bankentricks“ der Stiftung Warentest hilft, die Verkaufsmethoden der Bankberater zu durchschauen. So gelten zum Beispiel die Sonderzinsen, mit denen Kunden angelockt werden, oft nur für eine bestimmte Summe, beispielsweise 5.000 Euro. Liegt nur 1 Euro mehr auf dem Konto, gilt der Superzins nicht mehr. Es zeigt auch, wann der angepriesene Inflationsschutz einer Geldanlage tatsächlich ein Vorteil für den Anleger ist – und wann es sich, wie bei manchen Zertifikaten, nur um einen wertlosen Verkaufstrick handelt.

Ob im Bereich Geldanlage, Kontoführung oder Immobilienfinanzierung, das Buch zeigt, mit welchen Methoden die Banken abkassieren: Sie berechnen zum Beispiel Gebühren für die Umschreibung eines Kontos auf die Erben – obwohl dies verboten ist. Oder sie verlangen Versicherungen zur Absicherung eines Kredits, die unnötig sind und nur die Kreditkosten in die Höhe treiben. Was man den Beratern glauben kann und wann man ihnen besser mit einem gesunden Misstrauen begegnet, erfährt man hier. Das Buch nennt die Produkte, die es zu meiden gilt und informiert, wie man bei Lockangeboten den Spieß umdrehen und zu seinen eigenen Gunsten nutzen kann.

Das Buch „Bankentricks – und was Sie dagegen tun können“ hat 160 Seiten und ist ab Mittwoch, 14. Oktober 2009 für 12,90 Euro im Buchhandel erhältlich. Online bestellt werden kann es unter www.test.de/shop

Posted by Finanz-Experte on Oktober 13th, 2009 No Comments

Banken müssen beim Service für Firmenkunden nachbessern

Viele Firmenkunden würden für einen besseren Service den Bankanbieter wechseln. Gerade bei der Eröffnung der Konten wünschen sich viele Kunden besseren Service.

Pegasystems, führender Anbieter von Business-Process-Management-Lösungen, und das Marktforschungsunternehmen Finextra kamen in einer gemeinsamen Studie zu dem Ergebnis, dass 63 Prozent der Banken der Ansicht sind, mittels Electronic Bank Account Management (EBAM) neue Kunden gewinnen und bestehenden Kunden einen besseren Service bieten zu können. Aufgrund mangelnder Agilität in den IT-Abteilungen der Banken glauben allerdings 45 Prozent der Befragten, dass sie noch länger als ein Jahr benötigen werden, um die für EBAM notwendigen Prozesse und Systeme umzustrukturieren.

Die Ergebnisse der Studie zeigen die hauptsächlichen Schwierigkeiten auf, mit denen sich Banken und Geschäftskunden bei der Eröffnung und Verwaltung von Konten konfrontiert sehen. Sowohl die Unternehmen als auch die Geldinstitute setzen momentan noch auf manuelle, papierbasierte Prozesse, die ineffizient und fehleranfällig sind. SWIFT, die Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication, und eine kleine Gruppe von führenden Banken, Unternehmen und IT-Anbietern haben zusammen EBAM-Standards entwickelt, um das Problem aktiv anzugehen.

„Durch unsere Mitarbeit im EBAM-Steuerungskomitee und unsere langjährige Erfahrung im Finanzsektor verstehen wir die Frustration von Geldinstituten und Unternehmen sehr gut, die mit manuellen und schwerfälligen Prozessen bei der Eröffnung, Verwaltung und Schließung von Konten zu kämpfen haben“, sagt Adi Reske, Senior Product Marketing Manager for Financial Services bei Pegasystems. Auf der einen Seite benötigen die Geschäftskunden eine bessere Handhabung ihrer Konten und einen standardisierten Weg für die Kommunikation mit ihren Banken. Auf der anderen Seite fällt es den Geldinstituten aufgrund mangelnder Agilität und IT-Ressourcen sehr schwer, auf Initiativen wie EBAM schnell zu reagieren.“

Ein weiteres Resultat der Studie ist, dass mehr als 40 Prozent der Firmenkunden bereit sind, ihre Geschäftskonten zu anderen Banken zu transferieren, wenn ihnen diese einen besseren Service bieten. Weitere 15 Prozent der Befragten erwarten von ihrem Geldinstitut ein kurzfristiges Ermöglichen von EBAM und fügen dies ihren neuen Ausschreibungen hinzu.

„Mit der richtigen Technologie zur Bereitstellung von Geschäftsprozessen und -regeln sollten eine Lösung wie EBAM oder sogar noch größere Projekte rund um On-Boarding nicht mehr als drei bis sechs Monate für die Implementierung in Anspruch nehmen“, ergänzt Reske.

„Die Ergebnisse der Studie bestätigen unsere Resultate, die wir Ende 2007 erhoben haben und die auf Anregung von Mitgliedern unserer Gesellschaft zur Einführung des EBAM-Projektes bei SWIFT führten“, erläutert Richard Delvaux, Senior Corporate Market Manager bei SWIFT, der dort federführend für das Projekt verantwortlich ist. „Obwohl das Thema nicht neu ist, bleibt es auf der Agenda aller Beteiligten ganz weit oben. Der beste Beweis dafür ist die enorme Unterstützung, die unsere EBAM-Arbeitsgruppe aus der Gemeinschaft von Banken und Unternehmen erfahren hat und die es uns ermöglichte, die ersten EBAM XML Standard Messages in weniger als in einem Jahr zu erstellen. Und das ist erst der Anfang; der unmittelbar nächste Schritt wird jetzt sein, die Nutzenerwartungen inklusive Einführung und Integration sowohl auf Banken- als auch auf Unternehmensseite zu erfüllen. Dabei ist die Rolle der Anbieter entscheidend. Aus diesem Grund haben wir sie bereits in diesem frühen Stadium in unser Projekt eingebunden.“

Der Studienbericht steht unter folgenden Link zum Download bereit: www.pega.com/link/EBAMreport

Posted by Finanz-Experte on September 22nd, 2009 No Comments

Kunden trauen den Bankberatern nicht

Nur noch jeder Zweite ist mit der Beratung bei seiner Bank zufrieden. Viele fühlen sich außerdem überfordert und im Stich gelassen.

Das Verhältnis zwischen Kunde und Bank scheint gestört zu sein. Laut einer Forsa-Umfrage geben 53% der Befragten an, schon einmal die Entscheidung für eine Geldanlage bereut zu haben, sich zudem 43% bei Finanzfragen oft überfordert fühlen.

„Das Ergebnis dieser Umfrage ist für Bankinstitute ebenso wie für Bankberater verherrend“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V., welche aktuell über einen besonders krassen Fall einer Falschberatung durch ein Kreditinstitut:

Ein Anleger erkundigte sich bei einer Raiffeisenbank in Bayern nach einer sicheren Anlage, weshalb ihm am 04.09.2008, also 11 Tage vor Bekanntgabe der Insolvenz der US-Amerikanischen Investmentbank Lehman, sogenannte „Cobold-Anleihen“ von seiner Bankberaterin zum Kauf angeboten wurden, und zwar unter Negierung jeglicher Risiken.

Bei den „Cobolden“ der DZ-Bank handelt es sich um sogenannte „Credit Linkit Notes“, also um Papiere, deren Erwerber für die emittierende Bank Kreditrisiken übernimmt. Diese Titel wurden zu Konditionen in den Markt gedrückt, die nicht oder allenfalls unwesentlich über den seinerzeitigen Konditionen für risikolose, festverzinsliche Wertpapiere lagen. Das Risiko dieses Produkts liegt in erster Linie in der Bonität der zugrundeliegenden Referenzunternehmen, d.h. bei Insolvenz eines dieser US-Amerikanischen Kreditinstitute – unter ihnen eben auch Lehman-Brothers – tritt das sog. Kreditereignis ein und der Anleger erleidet einen Totalverlust.

Erschreckt um die damalige Berichterstattung kurz vor Insolvenzantragstellung der Lehman-Brothers-Bank in Amerika forderte der Anleger eine Stellungnahme von der handelnden Bankmitarbeiterin bei der zuständigen Raiffeisenbank an, welche tatsächlich noch am 12.09.2008 (!) in einer Mail darstellen lässt, eine Insolvenz der US-Amerikanischen Investmentbank Lehman käme niemals in Betracht. Die derzeit außergerichtlich geltend gemachte Schadensersatzforderung lässt die Bank im Übrigen vollumfänglich zurückweisen.

„Es mag sich hier zwar um einen Einzelfall in der Beratungspraxis von Bankinstituten handeln; wenn es allerdings der Branche nicht gelingt, mehr Vertrauen bei den Kunden aufzubauen, kann das ohnehin schon gestörte Verhältnis zwischen Bank und Kunden nicht wiederhergestellt werden, zumal derart krasse Fehlberatungen ohne jegliches Unrechtsbewusstsein der Bank mitnichten dazu verhelfen, dieses gestörte Vertrauen wiederherzustellen“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V., deren Vertrauensanwälte nunmehr nach Ablehnung sämtlicher Schadensersatzforderungen des betroffenen Anlegers eine klageweise Geltendmachung der Schadensersatzansprüche vorbereiten.

Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. rät allen geschädigten Anlegern an zivilrechtliche Schadensersatzansprüche gerade bei Erwerb von Zertifikaten im Jahr 2008 prüfen zu lassen. Eine kostenlose Erstbewertung wird vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. ermöglicht. Sie können sich hierzu einen Fragebogen für geschädigte Lehman-Anleger unter www.schutzverein.org herunterladen.
Diese Erstbewertung dient den mit dem Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. kooperierenden Vertrauensanwälten zu einer ersten rechtlichen Einschätzung, inwieweit hier tatsächlich Schadensersatzansprüche gegen das betroffene Kreditinstitut gegeben sind. Diese Erstbewertung erfolgt individuell, d.h. auf den individuellen Schadensfall bezogen, was auch und gerade im Hinblick auf mögliche Schadensersatzansprüche gegen ein verantwortliches Kreditinstitut unerlässlich ist.

„Die Frage der anlage- bzw. anlegergerechten Beratung hat immer individuell und auf den konkreten Einzelfall bezogen zu erfolgen, können ansonsten etwa die Kriterien um die anlegergerechte Beratung nicht herausgearbeitet werden“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. Gerade eine Entscheidung des Amtsgerichts Leipzig vom 10.11.2008 hat gezeigt, dass eine individuelle Sachverhaltsbearbeitung unter Darlegung der konkreten Anlageziele des Anlegers unerlässlich erscheint.

Direkter Link zum Anmeldeformular für den Fragebogen finden Sie auf www.schutzverein.org.

Posted by Finanz-Experte on August 25th, 2009 No Comments

Banken investieren in Einlagensicherung

In Zeiten der Finanzkrise ist Einlagensicherung und Sicherheit des Geldes ein wichtiges Thema. Aus diesem Grund haben die Banken die Beiträge für den Einlagensicherungsfonds verdoppelt.

Angesichts der Finanzkrise will der Bundesverband Deutscher Banken die Beiträge zu seinem Einlagensicherungsfonds verdoppeln, meldet der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e. V. unter Berufung auf „Die Zeit“. Damit solle der Entschädigungsfonds zu Bankkunden besser für Bankpleiten gerüstet werden.

Der Bedeutung um den Einlagensicherungsfonds wurde in letzter Zeit große Beachtung geschenkt, hat zum Beispiel das Landgericht Potsdam die dort beklagte Postbank zu Schadensersatz in Sachen „Lehman-Brothers“ verurteilt, weil der dortige Bankberater nicht darauf hingewiesen hatte, dass das Kapital der dort klagenden Anleger, welches nach deren Vortrag bisher aus dem Einlagensicherungssystem der Deutschen Banken unterliegenden Sparkonten angelegt war, durch die Verschiebung in Anleihen der Lehman-Brothers dieser Absicherung und auch einer anderen Absicherung von Einlagenforderungen nicht mehr unterlagen, was den Anlegern vom Mitarbeiter der Postbank gerade nicht mitgeteilt wurde.

Im dort zu entscheidenden Fall war den Klägern sogar ein Verkaufsprospekt überreicht worden, worin der Satz enthalten war:

„Hundert-Prozentiger Kapitalschutz bis zum Laufzeitende.“
Hiermit wurde der falsche Anschein erweckt, als sei die mit dem Prospekt angebotene Anlageform in Lehman-Brothers mit festverzinslichen Spareinlagen oder ähnlich sicheren Anlageformen vergleichbar, was im Hinblick auf die fehlende Absicherung durch ein Einlagensicherungssystem gerade nicht der Fall war.

„Obwohl diese Entscheidung bislang noch nicht rechtskräftig ist, hat das Landgericht Potsdam unter anderem deshalb Schadensersatzansprüche bejaht, weil den dort als sicherheitsorientiert dargestellten Anlegern die Risiken um diese Anleihe nicht richtig bzw. vollständig mitgeteilt wurden, weshalb die Schadensersatzklage gegen die Postbank letztendlich erstinstanzlich auch erfolgreich war“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e. V.

Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e. V. hat bereits mehrmals darauf hinweisen lassen, dass in den wenigsten Fällen Zertifikate ordnungsgemäß und vollständig erläutert wurden, gab es oftmals keine anlegerspezifische Beratung, zudem die Produkte, also die Zertifikate, auch nicht richtig erklärt wurden.

„Nach unserer bisherigen Erfahrung reagieren die Kreditinstitute auf Anspruchsschreiben geschädigter Anleger entweder gar nicht oder geben lediglich an, sie hätten zum Vertriebszeitpunkt keine Anhaltspunkte dafür gesehen, dass die US-Amerikanische Investmentbank Lehman-Brothers ausfallen werde“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. weiter.

Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. rät weiterhin zur Klage, falls die Bank nicht freiwillig entschädigt. Entscheidend vor Gericht ist allerdings der Nachweis, von der Bank falsch beraten worden zu sein, weshalb grundsätzlich immer auf die individuelle Beratungssituation abzustellen ist. Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e. V. ermöglicht eine kostenlose Erstbewertung möglicher Schadensersatzansprüche.

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e. V. unter http://www.schutzverein.org.

Posted by Finanz-Experte on August 19th, 2009 No Comments

Bankberatung ist nach wie vor schlecht

Die Beratung der Banken ist nach wie vor schlecht. Dies hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen in Zusammenarbeit mit WISO herausgefunden.

Verkauft wird, was die Unternehmensleitung für gut befindet, ohne Kenntnis über den finanziellen Hintergrund eines potentiellen Kunden.
„Dieses Ergebnis ist bestürzend, müssen Banken doch eigentlich durch die anlegerfreundlichen Entscheidungen in der jüngsten Zeit befürchten, von tausenden Anlegern auf Schadensersatz in Anspruch genommen zu werden. Dass sie dennoch ihre bisherige Beratungspraxis trotz Finanzkrise fortsetzen, ist nicht nachvollziehbar,“ so RAin Bettina Wittmann aus der Kanzlei Prof. Dr. Thieler & Wittmann GmbH, welche gleichzeitig Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht ist, unter Berufung auf die Pressemitteilung der neueNachricht. Dabei könnte noch einiges auf die Banken finanziell zukommen, hat aktuell das Landgericht Hamburg die Rechtsauffassung vertreten, dass Banken beim Vertrieb von Zertifikaten den Kunden auch über deren wirtschaftliches Eigeninteresse am Vertrieb der Zertifikate aufklären müssen.

Auch andere Urteile geben Lehman-Opfern und anderen Zertifikatsgeschädigten berechtigte Hoffnung darauf, vor Gericht die Rückzahlung des vollen Anlagebetrages erfolgreich durchsetzen zu können. Nachdem zahlreiche Kreditinstitute in der Vergangenheit großspurig etwaige Fehler beim Verkauf von Zertifikaten der insolventen US-Investmentbank Lehman-Brothers zunächst vehement abgestritten und zudem versucht haben, durch „Vergleichszahlungen“ die Anleger ruhig zu halten, wird den Banken nun auch von den Gerichten dargelegt, wie sie die Anleger eigentlichen hätten beraten müssen und was sie falsch gemacht haben.

So verurteilte das Landgericht Potsdam die Postbank wegen der Kaufempfehlung von Lehman-Brothers-Zertifikaten zu Schadenersatz, wurde den dortigen sicherheitsorientierten Anlegern von der Bank eine sichere Anlage versprochen.

Das Landgericht Potsdam ging davon aus, dass die Anleger Anspruch darauf haben, umfassend und damit auch über ein nur theoretisches Risiko – wie etwa das Totalverlustrisiko – aufgeklärt zu werden. Ob sich der Anleger dann der Auffassung anschließen möchte, dass dieses Risiko sich nicht verwirklichen wird, bleibt dem Anleger überlassen. Die Entscheidung kann er aber nur treffen, wenn er von dem Risiko weiß, was im vom Landgericht Potsdam zu entscheidenden Fall gerade nicht so war (LG Potsdam, Urteil vom 24.06.2009, nicht rechtskräftig).

Betroffene Anleger sollten angesichts dieser positiven Entscheidungen nicht länger warten und auch aus Verjährungsgesichtspunkten die derzeit günstige Situation durch die anlegerfreundlichen Entscheidungen dazu nutzen, ihre Schadensersatzansprüche durch auf das Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts versierte Fachanwälte prüfen zu lassen.

Weitere Informationen erhalten Sie von der Kanzlei Prof. Dr. Thieler & Wittmann GmbH, Passau.

Posted by Finanz-Experte on Juli 13th, 2009 No Comments

Banken vergeben weniger Kredite

Seit Beginn des Jahres sinkt die Verschuldung der deutschen Unternehmen immer weiter. Die Unternehmen tilgen immer mehr Kredite anstatt neue aufzunehmen. Inwieweit dies freiwillig geschieht, oder weil die Banken bei der Kreditvergabe sehr restriktiv sind, darum geht es in der Kreditklemmendiskussion.

Wenn die Bankenverbände darauf hinweisen, dass das Kreditvolumen noch über Vorjahr liegt, so trifft das zwar zu, übertüncht allerdings mit der noch starken Entwicklung im zweiten Halbjahr 2008 den aktuellen Rückgang.

Wenn der Rückgang des Kreditvolumens im gleichen Tempo weitergeht, dann sinkt die Verschuldung der Unternehmen in diesem Jahr um etwa fünf Prozent. Das dürfte in etwa dem Rückgang der Produktionsleistung entsprechen, so dass sich der Verschuldungsgrad in Relation dazu kaum verändern dürfte. Allein aus der Entwicklung des Kreditvolumens kann man daher noch nicht eine übermäßig restriktive Kreditvergabe schließen.

Die Banken selbst berichten einer Umfrage der Bundesbank zufolge davon, dass sie tatsächlich die Richtlinien für die Kreditvergabe auf breiter Front verschärft und die eigenen Margen erhöht haben. Das deckt sich mit Umfragen des Ifo-Instituts bei Unternehmen, von denen inzwischen gut 40 Prozent eine restriktive Kreditvergabepraxis der Banken feststellen. Dieser Anteil war während der Kreditklemme 2003/2004 auf 60 Prozent gestiegen, während der damalige Rückgang des Kreditvolumens dem derzeitigen vergleichbar war.

Es gibt zwei Hauptgründe für die Banken zurückhaltender zu werden. Einerseits steigt in der Rezession das Risiko von Kreditausfällen. Im ersten Halbjahr sind die Unternehmensinsolvenzen gegenüber dem Vorjahr bereits um 14 Prozent auf 16 600 gestiegen. Die Wirtschaftsauskunftei Creditreform rechnet mit einem weiteren Anstieg. Andererseits mussten viele Banken im Zuge der Finanzkrise hohe Verluste verkraften, die ihr Eigenkapital angegriffen haben. Nur wenige haben die Möglichkeit genutzt, sich vom Staat neues Eigenkapital zu besorgen.

Die Eigenkapitalvorschriften für Banken verlangen aber, dass Kredite zu einem bestimmten Prozentsatz mit Eigenkapital unterlegt werden. Ist das Eigenkapital knapp, müssen die Banken ihr Kreditvolumen senken. Dieser Effekt wird noch verstärkt dadurch, dass die vorgeschriebene Eigenkapitalunterlegung umso höher ist, je riskanter der Kredit. Wegen der Wirtschaftskrise müssen nun viele Kreditnehmer als weniger sicher eingestuft werden.

Quelle: www.openpr.de/news/322672/Kreditklemme-Warum-Banken-weniger-Kredite-vergeben.html

Posted by Finanz-Experte on Juli 8th, 2009 No Comments

Lehmann Entschädigung noch möglich

Die etwa 40.000 Lehmann-Geschädigten können wieder Hoffnung schöpfen – Banken könnten Schadensansprüche zahlen müssen.

Insbesondere nach einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt im November 2008, die von interessierten Kreisen als Grundsatzurteil „mißbraucht“ worden ist, wurde Zertifikatsgeschädigten versucht zu suggerieren, dass die Geltendmachung von Ansprüchen gegen die, diese hochspekulativen Wertpapiere vertreibenden Banken aussichtslos sei.
Viele der geschädigten Anleger zeigten sich dementsprechend an den Entschädigungsangeboten verschiedener Banken, z.B. der Citibank und der Hamburger Sparkasse interessiert, die ihnen zumindest Rückzahlungen in Höhe von 20, 30 oder 50 % in Aussicht stellt.

Diese Angebote zeugen jedoch nach Einschätzung von Rechtsanwalt Siegfried Reulein, der selbst zahlreiche Zertifikatsgeschädigte vertritt, nicht unbedingt von einem besonderen Entgegenkommen der Banken. Demnach sollten sich Anleger, denen solche Angebote unterbreitet werden, gut überlegen, ob sie diese annehmen wollen, insbesondere da nun verschiedene Gerichte Banken zu Schadensersatz verurteilt haben. Vor einer Entscheidung sollte daher unbedingt rechtlicher Rat eingeholt werden.

Wie sich angesichts der neuesten Entscheidungen verschiedener Gerichte zeigt, dürften die Gründe der „großzügigen“ Entschädigungsangebote eher wirtschaftlicher Berechnung und einem erheblichem Maß an Angst vor einem regelrechten Dammbruch geschuldet sein, der nun durch Klagen mehrerer tausend geschädigter Anleger droht.

Dass ein solcher trotz dieser Bemühungen verschiedener Banken, ihre Kunden mit geringen Zahlungen abzufinden, nun unmittelbar bevorstehen dürfte, ist der Rechtsprechung verschiedener Gerichte der vergangenen Wochen und Monate zu verdanken.

Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 12.05.2009 – XI ZR 586/07 eine bahnbrechende Entscheidung getroffen, deren negative Auswirkungen für Banken noch gar nicht richtig absehbar sind. Banken müssen nun befürchten, von tausenden Anlegern auf Schadensersatz in Anspruch genommen zu werden, im Hinblick auf Anlageberatungen die schon Jahre, teilweise Jahrzehnte zurückliegen.

Der BGH hat in seiner Entscheidung klargestellt, dass Banken wegen eines Organisationsverschuldens haften, wenn sie ihre Bankberater trotz Kenntnis einer insoweit bestehenden Verpflichtung nicht anweisen, ihre Kunden über Anfall und Höhe von Rückvergütungen (sog. Kick-Backs) aufzuklären.

Aber auch andere Urteile geben Lehman-Opfern und anderen Zertifikatsgeschädigten berechtigte Hoffnung darauf, vor Gericht die Rückzahlung des vollen Anlagebetrag erfolgreich durchsetzen zu können. In den vergangenen Tagen haben sowohl das Landgericht Hamburg (Urt. v. 23.06.2009 – 310 O 4/09) gegen die Hamburger Sparkasse sowie das Landgericht Potsdam (Urt. v. 24.06.2009 – 8 O 61/09) gegen die Postbank Anlegern Schadensersatz wegen Falschaufklärung über wesentliche Umstände im Zuge des Vertriebs von Lehman-Zertifikaten zugesprochen. Beide Urteile sind zwar noch nicht rechtskräftig. Jedoch sind sie wegweisend auch für andere laufende oder bevorstehende gerichtliche Verfahren.

Denn beide Gerichte haben die Auffassung vertreten, dass Banken ihre Kunden über die fehlende Teilnahme von Zertifikaten an der Einlagensicherung hätten aufklären müssen. Zudem müssen nach Auffassung des Landgerichts Hamburg Banken beim Vertrieb von Zertifikaten den Kunden auch über ihr wirtschaftliches Eigeninteresse am Vertrieb der Zertifikate aufklären.

Diese Rechtsauffassung vertritt Rechtsanwalt Siegfried Reulein, der seit Jahren spezialisiert in den Bereichen Bankrecht, Kapitalanlagerecht und Anlegerschutz tätig ist und zahlreiche Opfer von Zertifikaten gegen verschiedene Banken in ganz Deutschland vertritt, bereits seit langem gegenüber Banken. Bislang hatten diese eine solche Verpflichtung vielfach als abwegig zurückgewiesen und Informationen über Art und Umfang ihrer wirtschaftlichen Eigeninteressen verweigert.

Rechtsanwalt Reulein hat nun vergangene Woche die ersten Klagen für mehrere, seiner zertifikatsgeschädigten Mandanten eingereicht. Weitere werden im Verlaufe der nächsten Tage und Wochen folgen.

Anlässlich einer weiteren kostenlosen Informationsveranstaltung am 31.07.2009, ab 17.30 Uhr im Mövenpick Hotel Nürnberg-Airport, Flughafen-straße 100, 90411 Nürnberg wird Rechtsanwalt Reulein zu den aktuellen Ge-richtsentscheidungen sowie den Erfolgsaussichten von Zertifikatsgeschädigten, gegenüber Banken Schadensersatzzahlungen zu erstreiten, informieren.

www.ksr-law.de

Posted by Finanz-Experte on Juli 6th, 2009 No Comments

Die kundenfreundlichsten Banken Deutschlands

Fünf Faktoren spielen für Kunden bei der Wahl ihrer Bank eine große Rolle: Persönliche Betreuung, Verständlichkeit, Zuverlässigkeit, Online-Beratung und Erreichbarkeit stehen im Vordergrund.

Dies geht aus einer Umfrage hervor, die das Finanzportal fimf.de unter 10.000 Bankkunden aus verschiedenen Alters- und Einkommensklassen durchgeführt hat.Diese fünf Faktoren sollen im Vordergrund stehen, wenn es darum geht, maßgeschneiderte Anlagen, Kredite, Konten oder Kreditkarten für Finanzinteressierte zu ermitteln. „Der fimf factor ist Herzstück der Bewertung auf unserem Portal und dient als Indikator für die Kundenzufriedenheit“, erläutert Egbert Ludwig, Geschäftsführer von fimf.de. „Der Vorteil unseres unabhängigen Leistungsangebotes auf fimf.de ist, dass sich die Kunden zunächst orientieren, dann vergleichen und von den Erfahrungen anderer Kunden profitieren können.“

Die aktuelle fimf.de Banken-Rangliste zeigt die Top Ten der deutschen Banken in Sachen Kundenfreundlichkeit – auf Basis der fünf Kriterien Persönliche Betreuung, Verständlichkeit, Zuverlässigkeit, Online-Beratung und Erreichbarkeit:

1. DKB Deutsche Kreditbank
2. Sparda-Bank
3. netbank
4. BBBank
5. PSD Bank
6. Sparkasse Aachen
7. Sparkasse Pforzheim Calw
8. ING-DiBa
9. Volkswagen Bank
10. Mercedes-Benz Bank

„Die aktuelle Auflistung der bewerteten Banken ist als stetig wachsende und sich verändernde Größe zu verstehen“, sagt Christian Pulm, Client Direktor des Institutes für Markt- und Kommunikationsforschung SKOPOS. „Wir führen die Bankenbefragung im Auftrag von fimf.de zweimal jährlich durch, was zur Folge haben wird, dass immer mehr Banken für die Umfrage aufgenommen werden und somit in die Bewertung einfließen.“

Internetbesucher können sich auf fimf.de erst orientieren und dann verschiedene Anbieter vergleichen. Mit dem Ziel, das verbraucherfreundlichste Finanzportal Deutschlands zu werden, bietet fimf.de Konsumenten eine unabhängige Informations- und Orientierungsplattform, die sich gerade in Zeiten der Unsicherheit an die individuellen Ansprüche der Konsumenten richtet.

Weitere Informationen zu fimf.de, zum Hintergrund der Umfrage sowie das vollständige Ranking der befragten deutschen Banken erhalten Sie unter www.fimf.de.

Posted by Finanz-Experte on Juni 22nd, 2009 No Comments