Archive for the ‘Banken’ Category

Kunden trauen den Bankberatern nicht

Nur noch jeder Zweite ist mit der Beratung bei seiner Bank zufrieden. Viele fühlen sich außerdem überfordert und im Stich gelassen.

Das Verhältnis zwischen Kunde und Bank scheint gestört zu sein. Laut einer Forsa-Umfrage geben 53% der Befragten an, schon einmal die Entscheidung für eine Geldanlage bereut zu haben, sich zudem 43% bei Finanzfragen oft überfordert fühlen.

„Das Ergebnis dieser Umfrage ist für Bankinstitute ebenso wie für Bankberater verherrend“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V., welche aktuell über einen besonders krassen Fall einer Falschberatung durch ein Kreditinstitut:

Ein Anleger erkundigte sich bei einer Raiffeisenbank in Bayern nach einer sicheren Anlage, weshalb ihm am 04.09.2008, also 11 Tage vor Bekanntgabe der Insolvenz der US-Amerikanischen Investmentbank Lehman, sogenannte „Cobold-Anleihen“ von seiner Bankberaterin zum Kauf angeboten wurden, und zwar unter Negierung jeglicher Risiken.

Bei den „Cobolden“ der DZ-Bank handelt es sich um sogenannte „Credit Linkit Notes“, also um Papiere, deren Erwerber für die emittierende Bank Kreditrisiken übernimmt. Diese Titel wurden zu Konditionen in den Markt gedrückt, die nicht oder allenfalls unwesentlich über den seinerzeitigen Konditionen für risikolose, festverzinsliche Wertpapiere lagen. Das Risiko dieses Produkts liegt in erster Linie in der Bonität der zugrundeliegenden Referenzunternehmen, d.h. bei Insolvenz eines dieser US-Amerikanischen Kreditinstitute – unter ihnen eben auch Lehman-Brothers – tritt das sog. Kreditereignis ein und der Anleger erleidet einen Totalverlust.

Erschreckt um die damalige Berichterstattung kurz vor Insolvenzantragstellung der Lehman-Brothers-Bank in Amerika forderte der Anleger eine Stellungnahme von der handelnden Bankmitarbeiterin bei der zuständigen Raiffeisenbank an, welche tatsächlich noch am 12.09.2008 (!) in einer Mail darstellen lässt, eine Insolvenz der US-Amerikanischen Investmentbank Lehman käme niemals in Betracht. Die derzeit außergerichtlich geltend gemachte Schadensersatzforderung lässt die Bank im Übrigen vollumfänglich zurückweisen.

„Es mag sich hier zwar um einen Einzelfall in der Beratungspraxis von Bankinstituten handeln; wenn es allerdings der Branche nicht gelingt, mehr Vertrauen bei den Kunden aufzubauen, kann das ohnehin schon gestörte Verhältnis zwischen Bank und Kunden nicht wiederhergestellt werden, zumal derart krasse Fehlberatungen ohne jegliches Unrechtsbewusstsein der Bank mitnichten dazu verhelfen, dieses gestörte Vertrauen wiederherzustellen“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V., deren Vertrauensanwälte nunmehr nach Ablehnung sämtlicher Schadensersatzforderungen des betroffenen Anlegers eine klageweise Geltendmachung der Schadensersatzansprüche vorbereiten.

Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. rät allen geschädigten Anlegern an zivilrechtliche Schadensersatzansprüche gerade bei Erwerb von Zertifikaten im Jahr 2008 prüfen zu lassen. Eine kostenlose Erstbewertung wird vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. ermöglicht. Sie können sich hierzu einen Fragebogen für geschädigte Lehman-Anleger unter www.schutzverein.org herunterladen.
Diese Erstbewertung dient den mit dem Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. kooperierenden Vertrauensanwälten zu einer ersten rechtlichen Einschätzung, inwieweit hier tatsächlich Schadensersatzansprüche gegen das betroffene Kreditinstitut gegeben sind. Diese Erstbewertung erfolgt individuell, d.h. auf den individuellen Schadensfall bezogen, was auch und gerade im Hinblick auf mögliche Schadensersatzansprüche gegen ein verantwortliches Kreditinstitut unerlässlich ist.

„Die Frage der anlage- bzw. anlegergerechten Beratung hat immer individuell und auf den konkreten Einzelfall bezogen zu erfolgen, können ansonsten etwa die Kriterien um die anlegergerechte Beratung nicht herausgearbeitet werden“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. Gerade eine Entscheidung des Amtsgerichts Leipzig vom 10.11.2008 hat gezeigt, dass eine individuelle Sachverhaltsbearbeitung unter Darlegung der konkreten Anlageziele des Anlegers unerlässlich erscheint.

Direkter Link zum Anmeldeformular für den Fragebogen finden Sie auf www.schutzverein.org.

Posted by Finanz-Experte on August 25th, 2009 No Comments

Droht uns eine Kreditklemme?

Karl-Heinz Boos vom Bundesverband öffentlicher Banken Deutschland in einem Interview zum Thema Kreditklemme.

Anmoderation:

Die Politik sieht den wirtschaftlichen Aufschwung in Deutschland durch eine drohende Kreditklemme gefährdet. Demnach würden die Banken Unternehmen derzeit nur zögerlich Geld leihen – ein Vorwurf, den führende Bankenvertreter energisch zurückweisen. Nach Einschätzung von Karl-Heinz Boos, dem Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands gibt es derzeit noch keine Kreditklemme – ganz im Gegenteil: Die Landesbanken hätten die Kreditvergabe im ersten Quartal 2009 sogar noch einmal ausgeweitet. Katrin Müller hat mit Herrn Boos gesprochen. Zum Thema Kreditklemme begrüße ich jetzt Karl-Heinz Boos, den Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB).

Fragen an Herrn Boos:

1. Herr Boos, das Wort Kreditklemme ist ja in letzter Zeit häufig durch die Medien gegangen – gibt es aus Ihrer Sicht hierzulande tatsächlich eine Kreditklemme für Unternehmen?

2. Wie hat sich die Vergabe von Unternehmenskrediten durch Banken allgemein im vergangenen Jahr entwickelt?

3. Bei der Kreditvergabe an Unternehmen – welche Rolle spielen dabei eigentlich die Landesbanken – insbesondere bei der Kreditvergabe an den Mittelstand?

4. Sie sagten, im Fall eines wirtschaftliche Aufschwungs, könnte es möglicherweise zu einer Art Kreditklemme kommen – was müsste aus Ihrer Sicht getan werden, um dem entgegenzuwirken?

5. Gefordert wird ja unter anderem auch eine Konsolidierung der Landesbanken – halten Sie das für ein geeignetes Mittel?

Beitrag:

1. Herr Boos, das Wort Kreditklemme ist ja in letzter Zeit häufig durch die Medien gegangen – gibt es aus Ihrer Sicht hierzulande tatsächlich eine Kreditklemme für Unternehmen?

O-Ton-Antwort 1 (31 Sek.): “Wenn wir uns die Zahlen der Bundesbank der letzten Quartalsberichte ansehen, dann haben wir effektiv noch keine direkte Kreditklemme. Wir beobachten aber folgendes: Wenn sich die wirtschaftliche Lage der Unternehmen in nächster Zeit verschlechtert, was viele vermuten, dann gibt es Engpässe bei den Banken, weil sich die Kreditvergabe ja nach der Bonität der Unternehmen richtet. Wenn sich die Bonität verschlechtert, müssen die Banken nach den aufsichtsrechtlichen Bestimmungen für Kredite mehr Eigenkapital hinlegen, und das könnte die Kreditvergabe bremsen.”

2. Wie hat sich die Vergabe von Unternehmenskrediten durch Banken allgemein im vergangenen Jahr entwickelt?

O-Ton 2-Antwort (42 Sek.): “Bis zum ersten Quartal 2009 war im vergangenen Jahr noch eine steigende Kreditvergabe zu verzeichnen. Das zeigt, dass die finanzielle Lage der Unternehmen noch stabil ist. Das ergibt sich ja auch aus der Frühjahrsumfrage des BDI. Wir sehen aber auch, dass viele Unternehmen aufgrund der Krise zu Anpassungsmaßnahmen gezwungen sind, dass sie zum Beispiel verstärkt ihre Vorratsbestände reduzieren oder dass sie ihr Forderungsmanagement intensivieren. Wenn sich die Situation verändert und wir wieder in einen wirtschaftlichen Aufschwung kommen, dann steigt die Kreditnachfrage, und das kann bei den Banken dazu führen, dass Eigenkapitalengpässe zu verzeichnen sind und insofern eine Kreditklemme entstehen kann.”

3. Bei der Kreditvergabe an Unternehmen – welche Rolle spielen dabei eigentlich die Landesbanken – insbesondere bei der Kreditvergabe an den Mittelstand?

O-Ton-Antwort 3 (33 Sek.): “Bei der Unternehmensfinanzierung sind die Landesbanken in der Tat führend. Sie haben einen Marktanteil von etwa 24 Prozent. Die Sparkassen und privaten Banken haben jeweils ca. 15 Prozent. Die Landesbanken haben jedenfalls im ersten Quartal 2009 ihre Kreditvergabe noch mal ausgeweitet. Wir verzeichnen im Moment eine Entwicklung, dass gerade viele mittelständische, größere mittelständische Unternehmen wieder Finanzierungspartner in ihrer Region suchen – also praktisch zurückkommen zu dem Hausbankprinzip, das im Moment eine Art Renaissance erlebt.”

4. Sie sagten, im Fall eines wirtschaftliche Aufschwungs, könnte es möglicherweise zu einer Art Kreditklemme kommen – was müsste aus Ihrer Sicht getan werden, um dem entgegenzuwirken?

O-Ton-Antwort 4 (46 Sek.): “Entscheidend ist – und das muss eigentlich noch dieses Jahr passieren – dass reine regulativ bedingte Eigenkapitalvernichtungen verhindert werden. Insofern muss man versuchen, diese prozyklisch wirkenden Effekte der Aufsichtsregeln zu beseitigen. Da hilft auch kein politischer Druck. Hier muss man gemeinsam drangehen, diese Wirkungen zu schwächen. Parallel dazu muss auch das Verbriefungsgeschäft – auch wenn es teilweise in Misskredit geraten ist – wieder in Gang kommen, und zwar möglicherweise durch partielle oder zeitlich begrenzte, staatliche Anschubmaßnahmen. Wichtig ist aber dabei, dass diesen Verbriefungsstrukturen relativ einfache Verbindungen und Strukturen zugrunde liegen, und dass es für den Anleger und den Investor wieder transparent wird.”

5. Gefordert wird ja unter anderem auch eine Konsolidierung der Landesbanken – halten Sie das für ein geeignetes Mittel?

O-Ton-Antwort 5 (18 Sek.): “In einer Krise zu fusionieren – das hat der Fall der Commerzbank gezeigt – ist nahezu unmöglich. Es muss erstmal darum gehen, die Strukturen und Geschäftsmodelle der Landesbanken wieder auf ein stabiles Fundament zu bringen, um dann zu überlegen, wie man weiter verfährt und ob dann Konsolidierungen sinnvoll sind.”

www.voeb.de

Posted by Finanz-Experte on August 24th, 2009 No Comments

Banken investieren in Einlagensicherung

In Zeiten der Finanzkrise ist Einlagensicherung und Sicherheit des Geldes ein wichtiges Thema. Aus diesem Grund haben die Banken die Beiträge für den Einlagensicherungsfonds verdoppelt.

Angesichts der Finanzkrise will der Bundesverband Deutscher Banken die Beiträge zu seinem Einlagensicherungsfonds verdoppeln, meldet der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e. V. unter Berufung auf „Die Zeit“. Damit solle der Entschädigungsfonds zu Bankkunden besser für Bankpleiten gerüstet werden.

Der Bedeutung um den Einlagensicherungsfonds wurde in letzter Zeit große Beachtung geschenkt, hat zum Beispiel das Landgericht Potsdam die dort beklagte Postbank zu Schadensersatz in Sachen „Lehman-Brothers“ verurteilt, weil der dortige Bankberater nicht darauf hingewiesen hatte, dass das Kapital der dort klagenden Anleger, welches nach deren Vortrag bisher aus dem Einlagensicherungssystem der Deutschen Banken unterliegenden Sparkonten angelegt war, durch die Verschiebung in Anleihen der Lehman-Brothers dieser Absicherung und auch einer anderen Absicherung von Einlagenforderungen nicht mehr unterlagen, was den Anlegern vom Mitarbeiter der Postbank gerade nicht mitgeteilt wurde.

Im dort zu entscheidenden Fall war den Klägern sogar ein Verkaufsprospekt überreicht worden, worin der Satz enthalten war:

„Hundert-Prozentiger Kapitalschutz bis zum Laufzeitende.“
Hiermit wurde der falsche Anschein erweckt, als sei die mit dem Prospekt angebotene Anlageform in Lehman-Brothers mit festverzinslichen Spareinlagen oder ähnlich sicheren Anlageformen vergleichbar, was im Hinblick auf die fehlende Absicherung durch ein Einlagensicherungssystem gerade nicht der Fall war.

„Obwohl diese Entscheidung bislang noch nicht rechtskräftig ist, hat das Landgericht Potsdam unter anderem deshalb Schadensersatzansprüche bejaht, weil den dort als sicherheitsorientiert dargestellten Anlegern die Risiken um diese Anleihe nicht richtig bzw. vollständig mitgeteilt wurden, weshalb die Schadensersatzklage gegen die Postbank letztendlich erstinstanzlich auch erfolgreich war“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e. V.

Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e. V. hat bereits mehrmals darauf hinweisen lassen, dass in den wenigsten Fällen Zertifikate ordnungsgemäß und vollständig erläutert wurden, gab es oftmals keine anlegerspezifische Beratung, zudem die Produkte, also die Zertifikate, auch nicht richtig erklärt wurden.

„Nach unserer bisherigen Erfahrung reagieren die Kreditinstitute auf Anspruchsschreiben geschädigter Anleger entweder gar nicht oder geben lediglich an, sie hätten zum Vertriebszeitpunkt keine Anhaltspunkte dafür gesehen, dass die US-Amerikanische Investmentbank Lehman-Brothers ausfallen werde“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. weiter.

Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. rät weiterhin zur Klage, falls die Bank nicht freiwillig entschädigt. Entscheidend vor Gericht ist allerdings der Nachweis, von der Bank falsch beraten worden zu sein, weshalb grundsätzlich immer auf die individuelle Beratungssituation abzustellen ist. Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e. V. ermöglicht eine kostenlose Erstbewertung möglicher Schadensersatzansprüche.

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e. V. unter http://www.schutzverein.org.

Posted by Finanz-Experte on August 19th, 2009 No Comments

Banken verdienen kräftig mit Dispozins

Die Zinsen beim Tagesgeld fallen immer weiter. Nur noch wenige Banken bieten ein Tagesgeldkonto mit hohen Zinsen. Doch die Banken verdienen trotzdem mit den geringen Zinsen, denn die Dispozinsen sind nach wie vor sehr hoch.

Geld ist billig zu haben – aber nur für die Banken. Kunden, die ihr Konto überziehen, zahlen kräftig drauf. Das schreibt die aktuelle Ausgabe von Finanztest. Zu den schlimmsten Abzockern gehören die Citibank und die Santander Consumer Bank mit jeweils fast 17 Prozent für den Dispokredit, außerdem die Sparkassen in Berlin, Frankfurt und KölnBonn sowie die Bremische Volksbank und die Volksbank Mittelhessen.

Während der Leitzins in der Vergangenheit immer tiefer fiel und nun bei einem Prozent liegt, haben die meisten Geldinstitute ihre Kreditzinsen nicht gesenkt. Acht Banken haben sie sogar erhöht. Im Durchschnitt muss der Kunde derzeit 11,6 Prozent bezahlen, wie die Analyse der Dispozinssätze von 57 Kreditinstituten ergab.

Über 20 Banken verweigerten Finanztest die Auskunft. Kein Wunder: Ihr Durchschnittszins ist höher als der der teilnehmenden Banken. Dagegen, kritisiert Finanztest, wurden die Sparzinsen „flott gesenkt“ – hier steht inzwischen meistens nur noch eine 2 vor dem Komma, wo vor ein paar Monaten noch eine 4 stand. Finanztest empfiehlt denen, die dauerhaft im Minus sind, auf einen Abrufkredit zu günstigeren Konditionen auszuweichen. Für größere Anschaffungen ist ein Ratenkredit oft besser als der Dispo. Der macht das Schulden abbezahlen einfacher und übersichtlicher.

Dispozinsen werden taggenau und für die in Anspruch genommene Summe berechnet. Ein Dispo ist teurer als andere Kredite, weil die Bank nie wissen kann, wer von ihren Kunden ihn wann und in welcher Höhe in Anspruch nimmt.

Der ausführliche Test findet sich in der September-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und unter www.test.de/dispozinsen.

Posted by Finanz-Experte on August 18th, 2009 No Comments

Die erfolgreichsten Anleger leben in Dresden

Die DAB Bank hat 100.000 Privatanleger in 15 großen deutschen Städten auf ihren Erfolg getestet. Das Ergebnis: In Dresden leben die erfolgreichsten Anleger.

Laut einer Auswertung der DAB bank ist Dresden die Stadt mit den erfolgreichsten Anlegern in Deutschland. Die Direktbank untersuchte für ihr erstes Städte-Ranking rund 100.000 Kundendepots von Privatanlegern aus Deutschlands 15 größten Städten. Ausschlaggebend für die Platzierung war, welche Rendite die Anleger im ersten Halbjahr 2009 mit ihrem Wertpapierdepot erzielten.

Das beste Gespür für die Finanzmärkte ist im Osten Deutschlands zu Hause: die erfolgreichsten Anleger leben derzeit in Dresden. Mit einer Rendite von 9,0 Prozent liegt die sächsische Landeshauptstadt auf dem ersten Platz des Städte-Rankings. Es folgen München mit einer Performance von 8,5 Prozent auf dem zweiten und Köln mit 8,1 Prozent auf dem dritten Platz. Den deutschen Aktienindex DAX lassen die Elbstädter sogar um 10 Prozentpunkte hinter sich.

Die Erfolgsstrategie der Dresdner ist die kontrollierte Offensive. Dresdner Anleger setzen zwar weniger auf sichere Anlageformen. Das Risiko suchen sie jedoch nicht in Einzelaktien oder Optionsscheinen, sondern in breiter aufgestellten Fonds. Die Dortmunder investieren besonders stark in Anleihen, während die Bewohner der Bankenstadt Frankfurt auf Zertifikate setzen. Die Nürnberger haben einen besonders großen Aktienanteil in ihren Depots und Köln ist die Stadt der Investmentfonds. Bei Optionsscheinen und Genussscheinen liegen dagegen die Hamburger vorne.

Hier das Ranking nach Rendite in Prozent:

1. Dresden           9,04
2. München           8,49
3. Köln              8,05
4. Hannover          8,00
5. Hamburg           7,83
6. Dortmund          7,72
7. Frankfurt a.M.    7,52
8. Berlin            7,02
9. Nürnberg          6,57
10. Düsseldorf       6,32
11. Essen            6,31
12. Leipzig          5,85
13. Duisburg         5,68
14. Stuttgart        5,39
15. Bremen           3,11

www.dab-bank.de

Posted by Finanz-Experte on August 13th, 2009 No Comments

Finanzbehörden nehmen Medienfonds ins Visier

Nachdem die Commerzbank für die Medienfonds bereits zu Schadensersatz verklagt worden ist, raten Anwälte dazu, sich bei Unklarheiten rechtlich beraten zu lassen.

Als im Jahre 2005 die Finanzbehörden bei den VIP Medienfonds 3 und 4 aktiv wurden und nach erfolgten Ermittlungen die Grundlagenbescheide änderten, gingen die meisten Betroffenen davon aus, dass es sich hierbei um Einzelfälle handeln würde, die auf der Mittelverwendung beider vorgenannter Fonds basierten.

Im Frühjahr dieses Jahres haben die bayerischen Finanzbehörden allerdings mitgeteilt, dass sie die anfänglichen Verlustzuweisungen bei weiteren Medienfonds, insbesondere der großen Anbieter wie Hannover Leasing, KGAL und LHI weitgehend aberkennen wollen. Laut Mitteilung vom Fondstelegramm wurde die Betriebsprüfung für den KGAL Fonds Nr. 131 nunmehr abgeschlossen. Den Anlegern dieses Fonds drohen daher massive Steuernachzahlungen.

Hinzuweisen ist darauf, dass die Finanzbehörden den Anbietern Hannover Leasing, KGAL und LHI im Gegensatz zu dem Initiator der Medienfonds VIP 3 und 4 kein kriminelles Handeln unterstellen.

Die Finanzverwaltung begründet ihr Vorgehen gegen vorgenannte Anbieter damit, dass sie die Schuldübernahmen der Banken nun rechtlich anders bewertet. Wie das Fondstelegramm mitteilte, sind die Finanzbehörden der Auffassung, dass der Barwert der schuldübernommenen Zahlungen gleich im ersten Jahr zu aktivieren ist, was die Verlustzuweisungen an die Anleger erheblich vermindert und somit zu Steuernachzahlungen führt.

Bei den VIP Medienfonds 3 und 4 haben bereits zahlreiche Anleger gegen die beratenden Banken, insbesondere die Commerzbank AG geklagt und eine Rückabwicklung durchgesetzt.

Den VIP 4-Anlegern steht darüber hinaus die Möglichkeit offen, die Willenserklärung, die zum Abschluss des Darlehensvertrages mit der Bayerischen Hypo- und Vereinsbank AG führte, zu widerrufen. Bei VIP 4 musste obligatorisch ein Darlehen bei der Bayerischen Hypo- und Vereinsbank aufgenommen werden, aus dem die Fondsbeteiligung teilweise finanziert wurde. Bis dato, so Rechtsanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, existiert – soweit ersichtlich – zwar noch keine gerichtliche Entscheidung, ob die von der Bayerischen Hypo- und Vereinsbank AG verwandte Widerrufsbelehrung den gesetzlichen Anforderungen entspricht oder nicht, jedoch sehen die Rechtsanwälte der Kanzlei CLLB gleich in mehreren Punkten der verwandten Widerrufsbelehrung Abweichungen von den gesetzlichen Bestimmungen.

Falls unsere Rechtsauffassung bestätigt werden sollte, so Rechtsanwalt Alexander Kainz weiter, könnten die VIP 4-Anleger die Willenserklärung zum Darlehensvertrag widerrufen und sich somit von der ganzen Beteiligung lösen, da der Widerruf auch den eigenfinanzierten Anteil betreffen würde. Der VIP 4-Anleger müsste dann nicht mehr auf das Darlehen leisten und würde auch sein Eigenkapital zurück bekommen. Anrechnen lassen müsse man sich aber gezogene Nutzungen.

Bei ganz oder teilweise fremdfinanzierten Medienfondsbeteiligungen lohnt es sich daher immer, die Widerrufsbelehrung einer gründlichen Prüfung zu unterziehen.

Doch auch wenn die Widerrufsbelehrung ordnungsgemäß ist oder die Medienfondsbeteiligung komplett aus Eigenmitteln finanziert wurde, besteht nicht selten die Möglichkeit Schadenersatzansprüche erfolgreich durchzusetzen.

Zum einen ist stets zu untersuchen, ob die Beratung, die zum Abschluss der Beteilung führte, den gesetzlichen Anforderungen entsprach und der Anleger über alle relevanten Risiken in Kenntnis gesetzt wurde. Zum anderen kann bei Vorliegen eines Anlageberatungsvertrages ein Schadenersatzanspruch auch auf eine unterbliebene Mitteilung sog. Kick-back-Zahlungen gestützt werden. Bei Kick-back-Zahlungen handelt es sich um versteckte Provisionen, die nicht selten von Seiten des Fonds an die Berater bzw. an die beratenden Banken bezahlt wurden. Viele Anleger waren der Auffassung, der Berater würde nur das Agio bzw. einen Teil davon erhalten, vielfach waren die Provisionen aber deutlich höher. Der Bundesgerichtshof hat daher mit Beschluss vom 20.01.2009 (Az.: XI ZR 510/07) festgehalten, dass es bei Vorliegen eines Anlageberatungsvertrages grundsätzlich einen Pflichtenverstoß darstellt, wenn der Anleger nicht auf diese versteckten Provisionszahlungen hingewiesen wird.

Jene Anleger, die bezüglich ihrer Medienfondsbeteiligung unsicher sind, sollten sich daher an eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei wenden, so Rechtsanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in München, Berlin und Zürich, die bereits zahlreiche Anleger verschiedenster Medienfonds rechtlich vertritt.

Quelle: http://www.cllb.de/Aktuelle/286-Medienfonds-im-Visier-der-Finanzbehoerden

Posted by Finanz-Experte on Juli 17th, 2009 No Comments

Commerzbank erneut zu Schadensersatz verklagt worden

Die Commerzbank muss erneut Schadensersatz leisten. Die Gesamtsumme der Schadenszahlung beläuft sich damit auf rund eine Million Euro.

Seit dem 1. Juli 2009 verurteilten Landgerichte in München, Frankfurt und Hamburg die Commerzbank AG zu Schadenersatzzahlungen an Anleger der VIP-Medienfonds in Höhe von rund einer Million Euro. Einem Anleger sprach die 31. Kammer des LG Frankfurt in einem Urteil vom 9.7.2009 (Az. 31 O 317/08) eine Schadenersatzzahlung von rund 440.000 Euro zu, sowie weitere rund 80.000 Euro als entgangenen Gewinn. Dabei stützt sich das Landgericht wie auch die anderen Gerichte in seiner Begründung unter anderem auch auf die sogenannte „kick-back“-Rechtsprechung des BGH.

Rechts- und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Jens-Peter Gieschen von der Hamburger Kanzlei KWAG, welche die oben genannten Urteile erstritten hat: „Jeder Anleger, der eine Beratung durch die Commerzbank im Zusammenhang mit dem Erwerb der VIP-Medienfonds darlegen kann, hat inzwischen beste Chancen, seine berechtigten Ansprüche durchzusetzen. Siege der Commerzbank in diesen Verfahren darf man heute wohl als aus der Reihe fallende Ausnahmen bezeichnen, die aber in der Regel von den Oberlandesgerichten korrigiert werden. Hierbei lassen sich die Erfolgsaussichten mit über 90 Prozent als durchaus positiv bezeichnen.“

Damit auch die VIP-Anleger in den Genuss dieser Rechtsprechung kommen, die bisher aus Kostengründen den Gerichtsweg gescheut haben, hat Rechtsanwalt Gieschen auf den Gesellschafterversammlungen der VIP-Medienfonds am 9. und 10. Juli in München einen außergewöhnlichen Vorschlag unterbreitet. In den Fonds sind noch größere Millionenbeträge vorhanden, die aus abgebrochenen Projekten zurückgeflossen sind. Über die Re-Investition dieser Gelder müssen jetzt die Anleger entscheiden. Hierzu hat die Geschäftsführung Alternativen von Festgeldanlage bis Unternehmensanleihen vorgestellt.

Gieschen: „Gesellschaftszweck ist die Investition in Filme. Will man das vorhandene Geld sinnvoll anlegen, ohne den Gesellschaftszweck zu ändern, bietet sich an, mit den Geldern einen Dokumentarfilm über die juristischen Auseinandersetzungen rund um die VIP-Medienfonds und die Rolle der beteiligten Banken zu drehen. Statt der üblichen Budgetposten wie Kulissenbau oder Schauspielergehälter könnte ein Budgetposten ‚Prozessfinanzierung’ aufgenommen werden. Dann können die Gerichtsverfahren mit den Fondsgeldern geführt und das ganze von Kamerateams begleitet werden. So zwingen wir die beteiligten Banken mit ‚Massenverfahren’ in Vergleichsgespräche.“

Gegen die HypoVereinsbank, die bei VIP 4 eine obligatorische Fremdfinanzierung von rund 45 Prozent des Zeichnungskapitals übernommen hat, lässt sich so zum Beispiel ein „Sammelverfahren“ für 2.000 Anleger mit einem Streitwert von 100 Millionen Euro führen, das mit einem Kostenrisiko von rund 850.000 Euro verbunden wäre. „Dafür reichen die in den Fonds vorhandenen Gelder ohne Weiteres aus und es lassen sich noch Hunderte von Einzelverfahren gegen die Commerzbank finanzieren. Eine sinnvollere Anlage der Gelder kann ich mir im Moment nicht vorstellen“, erklärt Gieschen.

Wie das oben genannte Beispiel zeigt, erhalten Anleger dann nicht nur eingezahltes Kapital zurück, sondern auch eine beträchtliche Zahlung als Kompensation für entgangenen Gewinn. Gieschen hierzu: „Wir erreichen für die Anleger durchschnittlich Ergebnisse von 110-120 Prozent bezogen auf das gezeichnete Kapital.“ Vergleicht man dies mit den aktuellen Prognosen der VIP-Geschäftsführung, die zum Beispiel für den VIP-4-Fonds einen Verlust von über 40 Prozent des eingezahlten Kapitals voraussagen, lässt sich schnell der wirtschaftliche Sinn solcher Prozesse erkennen.

Rechtsanwalt Gieschen: „Momentan ergehen Urteile gegen die Commerzbank fast im Stundentakt. Allein im Monat Juli werden von unserer Kanzlei 90 Gerichtstermine in dieser Angelegenheit vor den Landgerichten Hamburg, Frankfurt und München wahrgenommen. In vielen Fällen liegen uns schon Hinweisbeschlüsse der Gerichte vor, aus denen sich ergibt, dass auch dort mit anlegerfreundlichen Entscheidungen zu rechnen ist. Daher dürfen sich Drehbuchautoren und Dokumentarfilmer gerne bei mir melden.“

Diese und weitere Urteile sind auf der Homepage http://www.KWAG-Recht.de veröffentlicht.

Posted by Finanz-Experte on Juli 15th, 2009 1 Comment

Bankberatung ist nach wie vor schlecht

Die Beratung der Banken ist nach wie vor schlecht. Dies hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen in Zusammenarbeit mit WISO herausgefunden.

Verkauft wird, was die Unternehmensleitung für gut befindet, ohne Kenntnis über den finanziellen Hintergrund eines potentiellen Kunden.
„Dieses Ergebnis ist bestürzend, müssen Banken doch eigentlich durch die anlegerfreundlichen Entscheidungen in der jüngsten Zeit befürchten, von tausenden Anlegern auf Schadensersatz in Anspruch genommen zu werden. Dass sie dennoch ihre bisherige Beratungspraxis trotz Finanzkrise fortsetzen, ist nicht nachvollziehbar,“ so RAin Bettina Wittmann aus der Kanzlei Prof. Dr. Thieler & Wittmann GmbH, welche gleichzeitig Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht ist, unter Berufung auf die Pressemitteilung der neueNachricht. Dabei könnte noch einiges auf die Banken finanziell zukommen, hat aktuell das Landgericht Hamburg die Rechtsauffassung vertreten, dass Banken beim Vertrieb von Zertifikaten den Kunden auch über deren wirtschaftliches Eigeninteresse am Vertrieb der Zertifikate aufklären müssen.

Auch andere Urteile geben Lehman-Opfern und anderen Zertifikatsgeschädigten berechtigte Hoffnung darauf, vor Gericht die Rückzahlung des vollen Anlagebetrages erfolgreich durchsetzen zu können. Nachdem zahlreiche Kreditinstitute in der Vergangenheit großspurig etwaige Fehler beim Verkauf von Zertifikaten der insolventen US-Investmentbank Lehman-Brothers zunächst vehement abgestritten und zudem versucht haben, durch „Vergleichszahlungen“ die Anleger ruhig zu halten, wird den Banken nun auch von den Gerichten dargelegt, wie sie die Anleger eigentlichen hätten beraten müssen und was sie falsch gemacht haben.

So verurteilte das Landgericht Potsdam die Postbank wegen der Kaufempfehlung von Lehman-Brothers-Zertifikaten zu Schadenersatz, wurde den dortigen sicherheitsorientierten Anlegern von der Bank eine sichere Anlage versprochen.

Das Landgericht Potsdam ging davon aus, dass die Anleger Anspruch darauf haben, umfassend und damit auch über ein nur theoretisches Risiko – wie etwa das Totalverlustrisiko – aufgeklärt zu werden. Ob sich der Anleger dann der Auffassung anschließen möchte, dass dieses Risiko sich nicht verwirklichen wird, bleibt dem Anleger überlassen. Die Entscheidung kann er aber nur treffen, wenn er von dem Risiko weiß, was im vom Landgericht Potsdam zu entscheidenden Fall gerade nicht so war (LG Potsdam, Urteil vom 24.06.2009, nicht rechtskräftig).

Betroffene Anleger sollten angesichts dieser positiven Entscheidungen nicht länger warten und auch aus Verjährungsgesichtspunkten die derzeit günstige Situation durch die anlegerfreundlichen Entscheidungen dazu nutzen, ihre Schadensersatzansprüche durch auf das Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts versierte Fachanwälte prüfen zu lassen.

Weitere Informationen erhalten Sie von der Kanzlei Prof. Dr. Thieler & Wittmann GmbH, Passau.

Posted by Finanz-Experte on Juli 13th, 2009 No Comments

Aufsichtsrat der HRE wird neu gewählt

Nach der Verstaatlichung der Hypo Real Estate (HRE) soll der aktuelle Aufsichtsrat komplett zurücktreten und ein neuer bestimmt werden.

Der Bund hat seine Kandidaten für den Aufsichtsrat des Immobilienfinanzierers Hypo Real Estate benannt. Das Gremium rund um den amtierenden Aufsichtsrat Michael Endres will nach der Verstaatlichung der Bank komplett zurücktreten. Einen Sonderprüfer wird es auch geben.

Wie aus der am Montag veröffentlichten Einladung zur Hauptversammlung der Hypo Real Estate (HRE) am 13. August in München hervorgeht, soll das Gremium von 12 auf 6 Mitglieder schrumpfen. Die bisherigen Aufsichtsräte, die ihre Posten im Herbst nach der Beinahepleite der Bank übernommen hatten, gehen.

Dafür kommen Bernd Thiemann, Ex-Chef der DG Bank, die frühere Präsidentin des Bundesrechnungshofs Hedda von Wedel, die frühere Deutschlandchefin von Morgan Stanley, Dagmar Kollmann, Albert Peters aus dem Bundesfinanzministerium sowie KfW-Vorstand Günther Bräunig.

Zudem ging aus der Einladung zur Hauptversammlung hervor, dass ein Sonderprüfer die Rolle des ehemaligen Vorstands der Hypo Real Estate bei der Übernahme der Depfa und vor der Schieflage im September 2008 unter die Lupe nehmen wird. Die Aufgabe soll der Wirtschaftsprüfer Wolfgang Russ aus der Stuttgarter Kanzlei Ebner Stolz übernehmen. Die früheren Vorstandsmitglieder und 15 ehemaligen Aufsichtsräte sollen zunächst nicht entlastet werden, darunter auch der Finanzinvestor J. Christopher Flowers.

Der Bundestag hatte Ende vergangener Woche die Bundesregierung aufgefordert, Schadensersatzansprüche gegen die ehemaligen Vorstände des Staats- und Immobilienfinanzierers zu prüfen. Nach Fehlspekulationen der irischen Tochter Depfa wird die Bank derzeit mit mehr als 100 Milliarden Euro am Leben gehalten. Anfang Juni wurde auf der Hauptversammlung die Verstaatlichung der HRE beschlossen, die Depfa und die Hypo Real Estate Bank fusionierten Ende Juni unter dem Namen Deutsche Pfandbriefbank.

http://www.openpr.de/news/322997/Neue-Aufseher-fuer-die-HRE.html

Posted by Finanz-Experte on Juli 10th, 2009 No Comments

Banken vergeben weniger Kredite

Seit Beginn des Jahres sinkt die Verschuldung der deutschen Unternehmen immer weiter. Die Unternehmen tilgen immer mehr Kredite anstatt neue aufzunehmen. Inwieweit dies freiwillig geschieht, oder weil die Banken bei der Kreditvergabe sehr restriktiv sind, darum geht es in der Kreditklemmendiskussion.

Wenn die Bankenverbände darauf hinweisen, dass das Kreditvolumen noch über Vorjahr liegt, so trifft das zwar zu, übertüncht allerdings mit der noch starken Entwicklung im zweiten Halbjahr 2008 den aktuellen Rückgang.

Wenn der Rückgang des Kreditvolumens im gleichen Tempo weitergeht, dann sinkt die Verschuldung der Unternehmen in diesem Jahr um etwa fünf Prozent. Das dürfte in etwa dem Rückgang der Produktionsleistung entsprechen, so dass sich der Verschuldungsgrad in Relation dazu kaum verändern dürfte. Allein aus der Entwicklung des Kreditvolumens kann man daher noch nicht eine übermäßig restriktive Kreditvergabe schließen.

Die Banken selbst berichten einer Umfrage der Bundesbank zufolge davon, dass sie tatsächlich die Richtlinien für die Kreditvergabe auf breiter Front verschärft und die eigenen Margen erhöht haben. Das deckt sich mit Umfragen des Ifo-Instituts bei Unternehmen, von denen inzwischen gut 40 Prozent eine restriktive Kreditvergabepraxis der Banken feststellen. Dieser Anteil war während der Kreditklemme 2003/2004 auf 60 Prozent gestiegen, während der damalige Rückgang des Kreditvolumens dem derzeitigen vergleichbar war.

Es gibt zwei Hauptgründe für die Banken zurückhaltender zu werden. Einerseits steigt in der Rezession das Risiko von Kreditausfällen. Im ersten Halbjahr sind die Unternehmensinsolvenzen gegenüber dem Vorjahr bereits um 14 Prozent auf 16 600 gestiegen. Die Wirtschaftsauskunftei Creditreform rechnet mit einem weiteren Anstieg. Andererseits mussten viele Banken im Zuge der Finanzkrise hohe Verluste verkraften, die ihr Eigenkapital angegriffen haben. Nur wenige haben die Möglichkeit genutzt, sich vom Staat neues Eigenkapital zu besorgen.

Die Eigenkapitalvorschriften für Banken verlangen aber, dass Kredite zu einem bestimmten Prozentsatz mit Eigenkapital unterlegt werden. Ist das Eigenkapital knapp, müssen die Banken ihr Kreditvolumen senken. Dieser Effekt wird noch verstärkt dadurch, dass die vorgeschriebene Eigenkapitalunterlegung umso höher ist, je riskanter der Kredit. Wegen der Wirtschaftskrise müssen nun viele Kreditnehmer als weniger sicher eingestuft werden.

Quelle: www.openpr.de/news/322672/Kreditklemme-Warum-Banken-weniger-Kredite-vergeben.html

Posted by Finanz-Experte on Juli 8th, 2009 No Comments