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	<title>Der Finanz-Experte &#187; Versicherungen</title>
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	<description>News aus der Finanzwelt</description>
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		<title>Die Continentale: Neue Krankenzusatzversicherung</title>
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		<pubDate>Wed, 07 Jul 2010 12:01:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Finanz-Experte</dc:creator>
				<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenzusatzversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenzusatzversicherung Vergleich]]></category>
		<category><![CDATA[private Krankenzusatzversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Tarif CEB-Plus umfasst viele Extraleistungen.
Medizinische Leistungen, die nicht zu der Grundversorgung zählen, kosten nicht selten äußerst kostspielig. Trotzdem möchten oder können viele Kassenpatienten aufgrund gesundheitlicher Gründe nicht auf eine spezielle Behandlung verzichten. Die Continentale schafft mit der neuen Krankenzusatzversicherung CEB-Plus Abhilfe: Zuzahlungen gehören damit der Vergangenheit an, und auch die Übernahme von Kosten zum [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h3>Der Tarif CEB-Plus umfasst viele Extraleistungen.</h3>
<p>Medizinische Leistungen, die nicht zu der Grundversorgung zählen, kosten nicht selten äußerst kostspielig. Trotzdem möchten oder können viele Kassenpatienten aufgrund gesundheitlicher Gründe nicht auf eine spezielle Behandlung verzichten. Die Continentale schafft mit der neuen Krankenzusatzversicherung CEB-Plus Abhilfe: Zuzahlungen gehören damit der Vergangenheit an, und auch die Übernahme von Kosten zum Beispiel für Sehhilfen und Naturheilkunde sind in dem Leistungspaket der Krankenzusatzversicherung sowie eine freie Krankenhauswahl aber auch Versicherungsschutz bei Reisen enthalten.<span id="more-2190"></span></p>
<h3>Das Leistungspaket der Krankenzusatzversicherung CEB-PLUS im Überblick</h3>
<p>Armin Sturm, Versicherungsexperte der Continentale, zu den Leistungen der Krankenzusatzversicherung: „Mit CEB-PLUS bieten wir unseren Kunden einen passenden Zusatzschutz zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Und das zum kleinen Preis.“ Die Übernahme der derzeit aktuellen Zuzahlungen für Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel, Krankenhausaufenthalte und Krankentransporte sind in dieser Krankenzusatzversicherung bereits enthalten. Der Tarif ist dynamisch. Werden die versicherten Zuzahlungen durch den Gesetzgeber geändert, passt sich der CEB-PLUS automatisch an. Zudem sind Sehhilfen auch ohne Vorleistung der Krankenkasse mit bis zu 100 Euro jährlich versichert. Weiterer Vorteil dieser Krankenzusatzversicherung: Nimmt der Versicherte keine Leistungen in Anspruch, erhält er eine vertraglich fest vereinbarte Pauschalleistung in Höhe von bis zu sechs Monatsbeiträgen. Der monatliche Beitrag für die CEB-PLUS Krankenzusatzversicherung liegt beispielsweise für einen 30-jährigen Mann bei 6,45 Euro.</p>
<p>Weitere Informationen zu der Krankenversicherung CEB-PLUS und anderen Tarifen der Continentale gibt es unter Tel.: 0221 120 82 11.</p>
<p>Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.</p>
<p>Die Continentale Generalagentur<br />
Armin Sturm<br />
Versicherungsfachwirt<br />
Nohlstr. 31<br />
50733 Köln<br />
Tel.: 0221 120 82 11<br />
E-Mail: armin.sturm@continentale.de</p>
<p>www.heilpraktikerversicherung.de</p>
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		<title>Private Krankenversicherung für Beamte</title>
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		<pubDate>Wed, 30 Jun 2010 07:33:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Der Finanz-Experte</dc:creator>
				<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>

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		<description><![CDATA[Private Krankenversicherung für Beamte
Beamte und angehende Beamte gehören zu den Personengruppen, die sich privat krankenversichern können. Sie müssen die Beiträge zwar selbst zahlen, bekommen aber von ihrem Dienstherrn eine Beihilfe, die je nach Bundesland zwischen 50 und 80 Prozent der Kosten deckt, die bei einer gesetzlichen Krankenversicherung entstehen würden. In einigen Fällen sind die Beamtentarife [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h3>Private Krankenversicherung für Beamte</h3>
<p>Beamte und angehende Beamte gehören zu den Personengruppen, die sich privat krankenversichern können. Sie müssen die Beiträge zwar selbst zahlen, bekommen aber von ihrem Dienstherrn eine Beihilfe, die je nach Bundesland zwischen 50 und 80 Prozent der Kosten deckt, die bei einer gesetzlichen Krankenversicherung entstehen würden. In einigen Fällen sind die Beamtentarife sogar so berechnet, dass die kompletten Kosten durch die Beihilfe abgedeckt sind. Deshalb ist die private Krankenversicherung für <a title="private Krankenversicherung Beamte" href="http://www.krankenversicherung.net/beamte" target="_blank">Beamte</a> besonders attraktiv.</p>
<p><span id="more-2175"></span><br />
Die Hilfeleistung ist je nach Bundesland personen- oder familienbezogen. So kann auch der Ehepartner einen Anspruch auf Unterstützung haben, solange er nicht krankenversicherungspflichtig ist und sein Einkommen eine bestimmte Grenze (in der Regel ein Jahreseinkommen von 18.000 Euro) nicht überschreitet. Zudem sind Kinder berücksichtigungsfähig, sofern ein Anspruch auf den Bezug von Kindergeld besteht. Für Beamte mit mehreren Kindern kann es jedoch preiswerter sein, in der GKV versichert zu sein, da Kinder dort kostenlos mitversichert sind.</p>
<p>In puncto Leistung und Service bietet die PKV für Beamte gegenüber der GKV allerdings deutliche Vorteile. Der Kunde kann weitgehend frei darüber entscheiden, welchen Versicherungsschutz er erhalten möchte. Ein günstiger Basisschutz ist vor allem sinnvoll für Beamte, die selten krank sind und besonders geringe Beiträge zahlen möchten. Der Leistungsumfang des Basistarifs entspricht in etwa dem der gesetzlichen Krankenversicherung und muss von jeder Gesellschaft angeboten werden.</p>
<p>Der Kunde kann sich jedoch auch für weitaus leistungsstärkere Angebote mit vielen <a title="Krankenzusatzversicherung vergleichen" href="http://www.finanzen.de/krankenzusatzversicherung.html" target="_blank">Zusatzleistungen</a> entscheiden. So sind die Chefarztbehandlung im Krankenhaus, die Kostenerstattung von Zahnersatz und Medikamenten, die freie Arztwahl sowie die Heilpraktikerbehandlung in vielen Beamtentarifen enthalten.</p>
<p>PKV für zukünftige Beamte</p>
<p>Auch für angehende Beamte gibt es spezielle Tarife in der privaten Krankenversicherung. Diese berücksichtigen, dass Berufsanfängern in der Regel weniger Geld zur Verfügung steht als Personen, die ihren Beruf bereits seit Jahren ausüben.</p>
<p>Auch erhalten Amtsanwärter geringere Beihilfe. Daher haben die Gesellschaften besonders preiswerte Einsteigertarife für sie erstellt. Die Versicherungen gehen davon aus, dass die zukünftigen Beamten später in einen höheren Tarif wechseln werden, da die private Krankenversicherung für Beamte ein besonders attraktives Preis-Leistungsverhältnis bietet.</p>
<p>In jedem Fall empfiehlt es sich, vor einem Versicherungsabschluss die Konditionen vieler verschiedener Tarife miteinander zu vergleichen.</p>
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		<title>Haftpflichtversicherung bei Freundschaftdiensten wirksam</title>
		<link>http://www.der-finanz-experte.de/index.php/2010/06/22/haftpflichtversicherung-bei-freundschaftdiensten-wirksam/</link>
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		<pubDate>Tue, 22 Jun 2010 15:51:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Finanz-Experte</dc:creator>
				<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[Haftpflichtversicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[Hausrat Haftpflichtversicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[private Haftpflichtversicherungen]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Haftpflichtversicherung greift ein, wenn bei Freundschaftsdiensten etwas zu Bruch geht.
Wer gießt meine Blumen, kümmert sich um meine Post und behält die Wohnung im Blick, wenn ich im Urlaub bin? Vor dieser Frage stehen die meisten Menschen regelmäßig. Die Wahl fällt dann auf eine vertraute Person wie den besten Freund oder einen Nachbarn. Doch nicht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h3><a href="http://www.der-finanz-experte.de/wp-content/uploads/2010/06/zürich.jpg"><img class="alignleft size-full wp-image-2162" style="margin: 10px;" title="zürich_haftpflichtversicherung" src="http://www.der-finanz-experte.de/wp-content/uploads/2010/06/zürich.jpg" alt="haftpflichtversicherung" width="232" height="148" /></a>Die Haftpflichtversicherung greift ein, wenn bei Freundschaftsdiensten etwas zu Bruch geht.</h3>
<p>Wer gießt meine Blumen, kümmert sich um meine Post und behält die Wohnung im Blick, wenn ich im Urlaub bin? Vor dieser Frage stehen die meisten Menschen regelmäßig. Die Wahl fällt dann auf eine vertraute Person wie den besten Freund oder einen Nachbarn. Doch nicht selten kommt es zu Streit, verschuldet der Aufpasser während seines Freundschaftsdienstes Schäden am Hab und Gut des Abwesenden. Der Schaden ist zu ersetzen, doch durch wen?</p>
<h3>Haftpflichtversicherung und Gefälligkeitsschäden</h3>
<p>Grundsätzlich gilt: die Person, der geholfen wurde, muss die Kosten tragen, der Helfer haftet für Missgeschicke im Rahmen seiner Gefälligkeit nicht automatisch. Es ist daher ratsam, sogenannte Gefälligkeitsschäden in der Haftpflichtversicherung aufnehmen zu lassen. <span id="more-2161"></span>Daher ist ein Einschluss von sogenannten Gefälligkeitsschäden in der Haftpflichtversicherung ratsam. Der Versicherungsschutz kann unangenehmen Streitigkeiten um Freundschaftsdienste unterbinden.</p>
<p>Der Gesetzgeber gewährt dem Helfenden Schutz: Er muss Schäden nicht bezahlen, die durch einen unentgeltlichen Gefälligkeitsdienst entstanden sind. Deshalb tritt auch die private Haftpflichtversicherung des Helfenden nicht ein. Die Kosten muss die Person tragen, der geholfen wurde – wie bei einem selbstverursachten Schaden. Das Problem dabei: Was genau als Gefälligkeitsdienst gilt, ist Auslegungssache. Daher entscheidet in letzter Instanz oft ein Gericht darüber, ob es sich um einen Freundschaftsdienst handelt und wer entsprechend den Schaden über seine Haftpflichtversicherung zu begleichen hat.</p>
<p>Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.</p>
<p>Zurich Gruppe Deutschland<br />
Unternehmenskommunikation<br />
Bernd O. Engelien<br />
Poppelsdorfer Allee 25-33<br />
53115 Bonn<br />
Deutschland</p>
<p>Telefon +49 (0) 228 268 2725<br />
Telefax +49 (0) 228 268 2809</p>
<p>www.zurich.de</p>
<p>Bild: Zurich Gruppe Deutschland</p>
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		<title>Mit den richtigen Versicherungen in die Selbständigkeit</title>
		<link>http://www.der-finanz-experte.de/index.php/2010/05/31/mit-den-richtigen-versicherungen-in-die-selbstandigkeit/</link>
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		<pubDate>Mon, 31 May 2010 13:09:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Finanz-Experte</dc:creator>
				<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungen Existenzgründer]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungen Selbständige]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein umfangreiches Versicherungs-Paket ist für Existenzgründer unverzichtbar. Doch welche Versicherungen sind wirklich notwenig?
Die Rödel OHG Generalvertretung der Allianz Group informiert über ihre Fachleute und im Internet Unternehmer zu diesem wichtigen Thema Versicherungen für Selbständige. Letztere unterschätzen die Risiken eines unzureichenden Schutzes oft. Dabei reicht eine ausgeklügelte Geschäftsidee heute nicht mehr aus.
Wer sich selbstständig macht, muss [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h3><a href="http://www.der-finanz-experte.de/wp-content/uploads/2010/05/rödel1.jpg"><img class="alignleft size-full wp-image-2098" style="margin: 10px;" title="rödel" src="http://www.der-finanz-experte.de/wp-content/uploads/2010/05/rödel1.jpg" alt="" width="150" height="208" /></a>Ein umfangreiches Versicherungs-Paket ist für Existenzgründer unverzichtbar. Doch welche Versicherungen sind wirklich notwenig?</h3>
<p>Die Rödel OHG Generalvertretung der Allianz Group informiert über ihre Fachleute und im Internet Unternehmer zu diesem wichtigen Thema Versicherungen für Selbständige. Letztere unterschätzen die Risiken eines unzureichenden Schutzes oft. Dabei reicht eine ausgeklügelte Geschäftsidee heute nicht mehr aus.</p>
<p>Wer sich selbstständig macht, muss außerdem mit etlichen Risiken rechnen: An Brand und Diebstahl denken Gründer von Unternehmen oft noch, an Maschinenausfälle schon weniger und Haftungsansprüche von Kunden vergessen sie meist ganz in ihren Geschäftsplan einzukalkulieren. Nur die richtige Absicherung durch Versicherungen rettet im Ernstfall Jungunternehmer vor dem persönlichen Ruin.<span id="more-2096"></span></p>
<h3>Diese Versicherungen benötigt ein Firmengründer</h3>
<p>- eine Firmen Inhaltsversicherung bietet beispielsweise Schutz vor Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Leitungswasser-, Sturmschäden und Elementarschäden wie z.B. Überschwemmungen.<br />
- eine Betriebs-/Berufshaftpflicht- Versicherung gewährt Schutz vor Ansprüchen Dritter bei Schäden durch Produkte des Unternehmens.<br />
- eine Ertragsausfallversicherung kommt in bestimmten Fällen dafür auf, wenn die Produktion einmal stillsteht. Sie ersetzt den fehlenden Deckungsbeitrag für fortlaufende Kosten sowie den entgangenen Gewinn, wenn ein versicherter Sachschaden eine Betriebsunterbrechung auslöst.<br />
- eine Lebens-/Unfallversicherung dient der Absicherung der eigenen Existenz und von Familienangehörigen.</p>
<h3>Die Rödel OHG und online berät rund um das Thema Versicherungen für Existenzgründer</h3>
<p>Neben maßgeschneiderten Angeboten (z.B. Transportversicherung) bietet die Rödel OHG auch standardisierte Sicherheits-Pakete für Existenzgründer an.<br />
Informationen gibt des von unseren Beratern und in unseren Filialen. Online helfen die Tipps für Existenzgründer unter www.rödel-ohg.de bei der Vorbereitung des Gesprächs und geben einen ersten Überblick über die wichtigsten Fragen rund um den Versicherungsschutz.</p>
<p>Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.</p>
<p>Rödel OHG<br />
Allianz Generalvertretung<br />
Richard-Eiling-Str.3<br />
99096 Erfurt<br />
0361/5612685</p>
<p>www.rödel-ohg.de<br />
Sven Rödel<br />
Geschäftsführer</p>
<p>Bild: Rödel OHG Allianz Generalvertretung</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Wie sinnvoll ist die Motorrad-Kaskoversicherung?</title>
		<link>http://www.der-finanz-experte.de/index.php/2010/05/07/wie-sinnvoll-ist-die-motorrad-kaskoversicherung/</link>
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		<pubDate>Fri, 07 May 2010 06:48:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Finanz-Experte</dc:creator>
				<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[Kaskoversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Kaskoversicherung bietet einen vielseitigen Schutz und sichert Motorrad und Fahrer finanziell ab. Informieren Sie sich über die verschiedenen Tarife.
Was ist eine Kasko in der Motorradversicherung?
Zunächst wird zwischen Teilkasko und Vollkasko unterschieden. Der Schutz dahinter variiert je nach Versicherungsgesellschaft und Tarif. Er geht grundsätzlich über den gesetzlich vorgeschriebenen Schutz in der Haftpflicht der Motorradversicherung hinaus.
Die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Kaskoversicherung bietet einen vielseitigen Schutz und sichert Motorrad und Fahrer finanziell ab. Informieren Sie sich über die verschiedenen Tarife.</strong></p>
<h3>Was ist eine Kasko in der Motorradversicherung?</h3>
<p>Zunächst wird zwischen Teilkasko und Vollkasko unterschieden. Der Schutz dahinter variiert je nach Versicherungsgesellschaft und Tarif. Er geht grundsätzlich über den gesetzlich vorgeschriebenen Schutz in der Haftpflicht der Motorradversicherung hinaus.<span id="more-2036"></span></p>
<p>Die Teilkaskoversicherung beinhaltet in der Regel:<br />
- Brand- und Explosionsschäden<br />
- Entwendung, Diebstahl, Raub und Unterschlagung<br />
- Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung<br />
- Zusammenstoß mit Wild und bestimmten anderen Tierarten<br />
- Bruchschäden an Verglasung<br />
- Kurzschluss und<br />
- Marderbiss</p>
<p>Die aufgeführten Leistungen werden auch durch die Vollkaskoversicherung absichert, welche jedoch darüber hinaus vor folgenden Gefahren schützt:<br />
- Unfall und Eigenverschulden sowie<br />
- Mut- oder böswillige Handlungen von dritten (Vandalismus)</p>
<h3>Welche Konsequenzen hat die Unterscheidung?</h3>
<p>Ob sich eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung in der Motorradversicherung lohnt, hängt folglich vom jeweiligen Bedarf und Risikobewusstsein des Motorradfahrers ab. Vor Abschluß einer Motorradversicherung ist eine genaue Prüfung daher ratsam. Des weiteren empfiehlt sich ein Vergleich zwischen den verschiedenen Versicherungsgesellschaften und Tarifen, da sich diese inhaltlich und preislich unterscheiden können.</p>
<p>Verschiedene Tarife, welche die angesprochenen Details berücksichtigen und darüber hinaus billig, günstig oder preiswert sind, können Sie beispielsweise unter www.Motorrad-Versicherung-online.de kostenlos online vergleichen und bei Bedarf sofort abschließen.</p>
<p>www.Motorrad-Versicherung-online.de</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Versicherungen für Studenten</title>
		<link>http://www.der-finanz-experte.de/index.php/2009/09/03/versicherungen-fur-studenten/</link>
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		<pubDate>Thu, 03 Sep 2009 06:06:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Finanz-Experte</dc:creator>
				<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[haftpflichtversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungen Studenten]]></category>

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		<description><![CDATA[Für Studenten beginnt mit dem Studium ein ganz neuer Lebensabschnitt. Gerade als Student sollte man daher an die Änderungen der Versicherung denken.
Hurra! Endlich ist der Bescheid da! Tausende Schulabsolventen können sich in diesen Wochen über die Zulassung zum Studium freuen. Dabei denken sie sicher nicht als erstes an Krankenversicherung, Haftpflicht &#38; Co. Dennoch ist ein [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Für Studenten beginnt mit dem Studium ein ganz neuer Lebensabschnitt. Gerade als Student sollte man daher an die Änderungen der Versicherung denken.</p>
<p>Hurra! Endlich ist der Bescheid da! Tausende Schulabsolventen können sich in diesen Wochen über die Zulassung zum Studium freuen. Dabei denken sie sicher nicht als erstes an Krankenversicherung, Haftpflicht &amp; Co. Dennoch ist ein Versicherungs-Check vor dem Studium und währenddessen wichtig, denn einiges ändert sich in dieser Zeit.</p>
<p>Obwohl man den Gedanken an so dröge Dinge wie die Versicherungen gern auf unbestimmte Zeit beiseite schiebt oder sie den Eltern überlässt, sollte man sich wirklich besser ein paar ruhige Minuten für die ungeliebte Assekuranz nehmen. Stellt man sich ein paar Beispielfälle vor, wird schnell klar, dass man auf den Versicherungsschutz eigentlich überhaupt nicht verzichten will.</p>
<p>Da sind beispielsweise der geklaute Laptop im Wohnheim, der verschüttete Tequila Sunrise auf dem Wildleder-Sofa, die Waschmaschine mit unbemerktem Leck, die vergessene Kerze, der Unfall beim Auslandssemester bzw. der krankheitsbedingte Rücktransport nach Deutschland, Zigaretten-Brandflecke auf dem Tisch, weil einer Gäste bei einer der berüchtigten Studentenpartys den Weg zum Aschenbecher nicht mehr gefunden hat und so weiter.</p>
<p>Weil man für all die dadurch entstandenen Kosten verständlicherweise bei ohnehin knappem Budget nicht selbst aufkommen möchte und einige dieser Beispiele auch die Kassen der Eltern überfordern können, braucht man Versicherungsschutz. So muss zuerst geprüft werden, in welchen Fällen die Police der Eltern noch greift und wann Versicherungsschutz für den adoleszenten Nachwuchs erlischt. Dazu gehört unbedingt die Privathaftpflichtversicherung. Wer das elterliche Heim verlässt, braucht keine Hausratversicherung, sollte es sich um die Erstausbildung handeln, der Erstwohnsitz noch bei den Eltern sein und 10 % der Versicherungssumme der Police ausreichen.</p>
<p>Ganz wichtig ist es auch, den Krankenversicherungsschutz zu überprüfen. So kann man sich in einem besonders günstigen Studententarif privat krankenversichern lassen und dabei all die Vorzüge eines Privatpatienten genießen. Besonders für „ältere Semester“, aber auch für zuvor gesetzlich oder privat Versicherte kann sich der Wechsel lohnen. Wann die PKV für wen sinnvoll ist, kann man unter www.finance-store.de/wechsel-pkv-student nachlesen. Der Artikel zeigt ebenfalls auf, was man tun muss, wenn man wechseln möchte.</p>
<p>Alle weiteren Infos über <a href="http://www.uni-fuer-alle.de/finanzen/versicherungen.html" target="_self">Versicherungen für Studenten</a>, welche man unbedingt haben muss und welche man haben sollte, bekommt man kurz und knapp im Ratgeber: www.finance-store.de/versicherungsbedarf-student</p>
<p>Weitere Informationen zur <a title="Private Krankenversicherung" href="http://www.private-krankenversicherung.ms">privaten Krankenversicherung</a> für Studenten.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Hausratversicherung ist gerade in der Urlaubszeit wichtig</title>
		<link>http://www.der-finanz-experte.de/index.php/2009/08/10/hausratversicherung-ist-gerade-in-der-urlaubszeit-wichtig/</link>
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		<pubDate>Mon, 10 Aug 2009 11:50:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Finanz-Experte</dc:creator>
				<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[hausratversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[So will es keiner haben: Die schönen Wochen in der Ferne sind vorbei, die Rückreise steht an. Und zu Hause ist der Schreck groß: Es wurde eingebrochen oder durch Unwetter sind Schäden an der Wohnung entstanden. Hier für tritt die Hausratversicherung in Kraft, wenn es zu solchen unliebsamen Überraschungen kommt.
Im Falle eines Einbruches hat der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>So will es keiner haben: Die schönen Wochen in der Ferne sind vorbei, die Rückreise steht an. Und zu Hause ist der Schreck groß: Es wurde eingebrochen oder durch Unwetter sind Schäden an der Wohnung entstanden. Hier für tritt die Hausratversicherung in Kraft, wenn es zu solchen unliebsamen Überraschungen kommt.</p>
<p>Im Falle eines Einbruches hat der Versicherungsnehmer natürlich Anspruch auf Erstattung. Da die Hausratversicherung eine Neuwert-Versicherung ist, werden versicherte, entwendete oder zerstörte Gegenstände oder Teile der Einrichtung zum aktuellen Wiederbeschaffungswert ersetzt. Dieses ist vor allem von Bedeutung, da bei einem Einbruch sich die Einbrecher oft nicht mit der Beute begnügen, sondern auch einen hohen Vandalismusschaden verursachen.</p>
<p>Während des Urlaubs hat es kräftig gestürmt: Ein Fenster der Wohnung wurde eingedrückt und der Regen hat Gegenstände des Hausrates beschädigt. Auch hier hat der Versicherte einen Anspruch gegenüber seiner Hausratversicherung.</p>
<p>Informationen zur Hausratversicherung finden Sie hier: www.vergleichen-und-sparen.de/hausratversicherung.html<br />
Am Urlaubsort selber hat die Hausratversicherung eine große Bedeutung: Im Urlaub wird mal die Taucherausrüstung eingepackt oder andere Sportgegenstände, wie z. B. die Skiausrüstung. Kommt es zum Diebstahl aus dem Hotelzimmer am Urlaubsort, leistet die Hausratversicherung. Denn wenn die gestohlenen Gegenstände dem Versicherungsnehmer oder einem in der Wohnung lebenden Angehörigen gehören, sind die gestohlenen Gegenstände über die Außenversicherung versichert.</p>
<p>Aber nicht nur während der Urlaubszeit und im Urlaub selber bietet die Hausratversicherung umfassenden Schutz, auch im alltäglichen Leben kann es zu Schäden am Hausrat kommen, der große Kosten verursacht. Damit der Ärger über den Verlust oder die Beschädigung nicht all zu groß ist, sollte jeder Wohnungsinhaber sich mit einer Hausratversicherung abdecken.</p>
<p>www.vergleichen-und-sparen.de</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>VVG-Reform stärkt Versicherer und Versicherte</title>
		<link>http://www.der-finanz-experte.de/index.php/2009/06/12/vvg-reform-starkt-versicherer-und-versicherte/</link>
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		<pubDate>Fri, 12 Jun 2009 08:34:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Finanz-Experte</dc:creator>
				<category><![CDATA[Trends und Tendenzen]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[VVG Reform]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Reformierung des Versicherungsvertragsgesetzes hat das klassisch schlechte Ansehen von Versicherungsvertretern verbessert und das Vertrauen der Kunden in Versicherungen gestärkt.
Dies zeigt der aktuelle „Kundenmonitor Assekuranz 2009“ des Marktforschungs- und Beratungsinstituts YouGovPsychonomics AG zum Schwerpunktthema VVG-Reform. 2.200 Bundesbürger ab 16 Jahren wurden repräsentativ befragt.
Demnach geben 54 Prozent aller Entscheider in privaten Versicherungsangelegenheiten an, das neue Versicherungsvertragsgesetz [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Reformierung des Versicherungsvertragsgesetzes hat das klassisch schlechte Ansehen von Versicherungsvertretern verbessert und das Vertrauen der Kunden in Versicherungen gestärkt.</strong></p>
<p><strong></strong>Dies zeigt der aktuelle „Kundenmonitor Assekuranz 2009“ des Marktforschungs- und Beratungsinstituts YouGovPsychonomics AG zum Schwerpunktthema VVG-Reform. 2.200 Bundesbürger ab 16 Jahren wurden repräsentativ befragt.</p>
<p>Demnach geben 54 Prozent aller Entscheider in privaten Versicherungsangelegenheiten an, das neue Versicherungsvertragsgesetz habe ihr persönliches Bild von den Vermittlern verbessert. 48 Prozent zeigen zudem ein gestiegenes Vertrauen in ihnen persönlich bisher unbekannte Versicherungsvermittler. Kunden, die seit Einführung des neuen Gesetzes bereits ein Beratungsgespräch in Anspruch genommen haben (18 Prozent aller Versicherungskunden), äußern sich sogar noch positiver: 62 Prozent nehmen hier ein positiveres Vermittlerimage wahr, 56 Prozent zeigen mehr Vertrauen in ihnen persönlich noch nicht bekannte Vermittler. Darüber hinaus hat die Zustimmung der Bundesbürger zu der Reform in den letzten zwei Jahren deutlich zugenommen: Heute erwarten 71 Prozent der Bundesbürger eine verbesserte Beratungsqualität aufgrund der VVG-Reform, 2007 vor deren Inkrafttreten waren dies erst 57 Prozent.</p>
<p>„Das durch die VVG-Reform spürbar gestiegene Verbrauchervertrauen eröffnet Produktgebern und Vertrieb neue Chancen.“ kommentiert Studienleiter Christoph Müller. „Vor allem jüngere und überdurchschnittlich gut verdienende Kunden äußern sich sehr positiv über die Reform.“</p>
<p>Als die Abschlussbereitschaft der Kunden grundsätzlich fördernde Argumente erweisen sich unter anderem der von den Vermittlern verlangte Nachweis einer fachlichen Qualifikation sowie die von den Produktgebern geforderte frühzeitige schriftliche Ankündigung von Vertragsänderungen. Auch der Erhalt eines Produktinformationsblatts (PIB) erweist sich als verkaufsförderlich.</p>
<p>Nacharbeiten sollten die Versicherungsgesellschaften und der Vertrieb allerdings bei der weiteren Bekanntmachung der VVG-Reform in der Öffentlichkeit: Fast jedem zweiten Versicherungsnehmer (46 Prozent) ist die diese bisher immer noch kein Begriff; in Detailfragen zeigen sich sogar noch größere Wissenslücken.<br />
Die schriftlichen Informationen der Versicherer wurden von den Kunden offensichtlich häufig schnell zu den Akten gelegt oder lediglich kurz überflogen. Viele Versicherungsnehmer geben sogar an, gar nicht von ihren Versicherungsgesellschaften oder den Vermittlern über die gesetzlichen Veränderungen informiert worden zu sein.</p>
<p>Zudem zeigt die Studie, dass die Beratungsqualität auch trotz VVG-Reform immer noch nicht optimal beurteilt wird: Lediglich 42 Prozent der seit Inkrafttreten der Reform beratenen Versicherungskunden waren mit dem Beratungsgespräch zufrieden. Hier zeigt sich, dass die VVG-Reform allein die Qualität der Kundenorientierung in der Versicherungsberatung nicht steigern kann. „Gerade die unmittelbar von den Kunden wahrgenommene Beratungsqualität ist aber entscheidend für den tatsächlichen Versicherungsabschluss“, so Müller.</p>
<p>Zwischen den unterschiedlichen Versicherungskundentypen zeigen sich bei der Zufriedenheit mit der Beratung derweil markante Unterschiede: Am zufriedensten über die neue Form der Beratung äußert sich der Versicherungskundentypus des „Preisorientierten Rationalisten“ (65 Prozent), während sich „Treue Vertreterkunden“ (34 Prozent) vergleichsweise am kritischsten äußern.<br />
Soweit bisher erkennbar stärkt das neue Gesetz damit vor allem die Zufriedenheit der bislang eher vermittlerkritischen Kundentypen, während das „bedingungslose“ Vertrauen vermittlerfreundlicher Kunden durch die neuen Offenlegungspflichten eher eine gewisse Beeinträchtigung erfährt.</p>
<p>Die komplette Studie „VVG-Reform“ aus dem aktuellen Kundenmonitor Assekuranz 2009 mit zahlreichen weiteren Ergebnissen zu den Auswirkungen der VVG-Reform aus Kundensicht, den ausführlichen Differenzierungen nach soziodemographischen Merkmalen und den unterschiedlichen Versicherungskundentypen sowie einem Längsschnittvergleich 2007-2009 kann über die YouGovPsychonomics AG bezogen werden.</p>
<p>Weitere Informationen erhalten Sie unter: http://www.psychonomics.de/trade/productview/230</p>
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		<title>VVG Novelle 2009 &#8211; Ein Über- und Ausblick</title>
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		<pubDate>Fri, 24 Apr 2009 06:46:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Finanz-Experte</dc:creator>
				<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungsvertragsgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[VVG]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Versicherungsvertragsgesetz, kurz VVG, ist ein Gesetz, in welchem die Rechte in Pflichten von Versicherern auf der einen und Versicherten auf der anderen Seite behandelt wird. Das VVG ist mit seiner letzten Änderung am 1. Januar 2009 in Kraft getreten.
Was hat sich beim Versicherungsvertragsgesetz seit 2009 geändert?
Ziel der VVG-Novellierung war es, die Situation von Versicherten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Das Versicherungsvertragsgesetz, kurz VVG, ist ein Gesetz, in welchem die Rechte in Pflichten von Versicherern auf der einen und Versicherten auf der anderen Seite behandelt wird. Das VVG ist mit seiner letzten Änderung am 1. Januar 2009 in Kraft getreten.</strong><br />
Was hat sich beim Versicherungsvertragsgesetz seit 2009 geändert?<br />
Ziel der VVG-Novellierung war es, die Situation von Versicherten zu verbessern. So wurde unter anderem geregelt, dass das bisherige Policenmodell bei Versicherungen abgeschafft werden solle, zugunsten eines Invitationmodells, bei welchem der Vertrag erst dann gültig werden kann, wenn der Versicherte auch die Vertragsunterlagen hat.<br />
Zusätzlich wurde beschlossen, dass der Verbraucher wesentlich besser informiert und beraten werden muss. Sämtliche Verträge haben auch ein Widerrufsrecht von zwei Wochen.<br />
Aber nicht nur Neukunden profitieren vom neuen VVG, auch Altkunden können sich über die Novellierung freuen. So haben sich zusätzlich die Kündigungsbedingungen geändert. Verträge mit längerer Laufzeit können bereits nach drei Jahren gekündigt werden, nicht wie bisher erst nach fünf Jahren. Bei Schadensfällen oder einer Erhöhung der Beiträge steht dem Versicherten ein gesondertes Sonderkündigungsrecht zu.<br />
Offensichtlich zeigt die Novellierung des VVG auch Wirkung, ein aktuelles <a href="http://mm-gmbh.yum.de/analyse/pdf/BURating744.pdf" target="_blank">Ranking der Berufsunfähigkeitsversicherungen</a> zeigt, dass sich die Angebote der Versicherer deutlich verbessert haben. Während im letzten Jahr nur elf Anbieter eine Fünf-Sterne Bewertung erhalten haben, waren es im aktuellen Rating 33 Anbieter.<br />
Das VVG hat somit offensichtlich die Versicherer zu deutlich besseren Angeboten gebracht.</p>
<p>http://mm-gmbh.yum.de</p>
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		<title>Versicherungsvertragsgesetz: Neuerungen 2009</title>
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		<pubDate>Tue, 18 Nov 2008 13:37:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Der Finanz-Experte</dc:creator>
				<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungsvertragsgesetz]]></category>

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		<description><![CDATA[Wer mit seiner Versicherung nicht zufrieden ist, erhält durch das neue Versicherungsvertragsgesetz 2009 verbesserte Bedingungen, um sich aus seinem Vertrag zu lösen.
Nicht nur für Neukunden sondern auch für Altkunden werden sich mit dem neuen VVG 2009 die Kündigungsbedingungen deutlich verbessern und der Wechsel in eine andere Versicherung wird leichter. In Zukunft sollten Sie bei Ihrer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="margin-right: 0.13cm;"><strong><img class="alignleft size-full wp-image-1645" style="margin: 10px;" title="vertrag" src="http://www.der-finanz-experte.de/wp-content/uploads/2008/11/vertrag2.jpg" alt="vertrag" width="209" height="139" />Wer mit seiner Versicherung nicht zufrieden ist, erhält durch das neue Versicherungsvertragsgesetz 2009 verbesserte Bedingungen, um sich aus seinem Vertrag zu lösen.</strong></p>
<p style="margin-right: 0.13cm;">Nicht nur für Neukunden sondern auch für Altkunden werden sich mit dem neuen VVG 2009 die Kündigungsbedingungen deutlich verbessern und der Wechsel in eine andere Versicherung wird leichter. In Zukunft sollten Sie bei Ihrer Versicherung auf folgende Dinge achten.<br />
<span id="more-321"></span><br />
<strong>Informationspflicht:</strong><br />
Als Kunde müssen Sie in Zukunft von Ihrem Versicherer und Ihrem Vermittler schon vor Abschluss einer Versicherung besser Informiert werden. Dazu müssen Ihnen schon vor Vertragsabschluss die Versicherungsbedingungen vorliegen, bevor der Antrag gestellt und unterschrieben wird. Bisher gab es diese Informationen immer erst nach Vertragsabschluss mit der Police.</p>
<p><strong>Widerruf:</strong><br />
Als Kunde haben Sie nach Vertragsabschluss eine Widerrufsfrist von 14 Tagen, bei <a href="http://www.versicherungen-direktvergleich.de/lebensversicherungen/index.html" target="_self">Lebensversicherungen</a> sogar bis zu 30 Tagen. Diese Frist beginnt, sobald Ihnen der Versicherungsschein, die Vertragsbedingungen und die schriftliche Widerrufsbelehrung vorliegen.</p>
<p><strong>Anzeigepflicht:</strong><br />
Bis dato konnte ein Versicherungsunternehmen auch noch Jahre nach Vertragsabschluss von einem Vertrag zurücktreten, wenn Sie bei Abschluss Sachverhalte aus Unwissenheit verschwiegen haben. Nach dem neuen Versicherungsvertragsgesetz, müssen Sie dem Versicherer nur noch die Umstände nennen, welche bei Abschluss schriftlich erfragt werden.</p>
<p><strong>Laufzeiten und Kündigungen:</strong><br />
Verträge mit längerer Laufzeit (z.B. zehn Jahre) können nun schon spätestens zum Ende des dritten Jahres gekündigt werden. Dies war vorher nur zum fünften Jahr möglich. Bei Beitragserhöhungen oder in einem Schadensfall hat der Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht. Beitragserhöhungen müssen von dem Versicherungsunternehmen mindestens einen Monat im Voraus angekündigt werden.</p>
<p><strong>Grobe Fahrlässigkeit:</strong><br />
Früher konnte ein Versicherungsunternehmen in einem Schadensfall von der Leistung zurücktreten, wenn dem Versicherungsnehmer eine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wurde. Nach dem neuen Versicherungsvertragsgesetz ist dies nicht mehr möglich. Sollte eine grobe Fahrlässigkeit festgestellt werden, so wird die Leitung der Versicherung um den Schweregrad der Fahrlässigkeit gekürzt.</p>
<p>www.easyfinanz24.de<br />
Bild: <a href="http://www.aboutpixel.de/foto/unterschreib-hier%21-iv/svair/28703" target="_self">aboutpixel/Sven Brentrup</a></p>
<p>Auf <a href="http://www.secure-travel.de/" target="_blank">http://www.secure-travel.de/</a> finden Sie alle Anbieter für Reiseversicherungen im Vergleich.</p>
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