Archive for the ‘Versicherungen’ Category

Die Continentale: Neue Krankenzusatzversicherung

Der Tarif CEB-Plus umfasst viele Extraleistungen.

Medizinische Leistungen, die nicht zu der Grundversorgung zählen, kosten nicht selten äußerst kostspielig. Trotzdem möchten oder können viele Kassenpatienten aufgrund gesundheitlicher Gründe nicht auf eine spezielle Behandlung verzichten. Die Continentale schafft mit der neuen Krankenzusatzversicherung CEB-Plus Abhilfe: Zuzahlungen gehören damit der Vergangenheit an, und auch die Übernahme von Kosten zum Beispiel für Sehhilfen und Naturheilkunde sind in dem Leistungspaket der Krankenzusatzversicherung sowie eine freie Krankenhauswahl aber auch Versicherungsschutz bei Reisen enthalten. (weiterlesen…)

Posted by Finanz-Experte on Juli 7th, 2010 No Comments

Private Krankenversicherung für Beamte

Private Krankenversicherung für Beamte

Beamte und angehende Beamte gehören zu den Personengruppen, die sich privat krankenversichern können. Sie müssen die Beiträge zwar selbst zahlen, bekommen aber von ihrem Dienstherrn eine Beihilfe, die je nach Bundesland zwischen 50 und 80 Prozent der Kosten deckt, die bei einer gesetzlichen Krankenversicherung entstehen würden. In einigen Fällen sind die Beamtentarife sogar so berechnet, dass die kompletten Kosten durch die Beihilfe abgedeckt sind. Deshalb ist die private Krankenversicherung für Beamte besonders attraktiv.

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Posted by Der Finanz-Experte on Juni 30th, 2010 No Comments

Haftpflichtversicherung bei Freundschaftdiensten wirksam

haftpflichtversicherungDie Haftpflichtversicherung greift ein, wenn bei Freundschaftsdiensten etwas zu Bruch geht.

Wer gießt meine Blumen, kümmert sich um meine Post und behält die Wohnung im Blick, wenn ich im Urlaub bin? Vor dieser Frage stehen die meisten Menschen regelmäßig. Die Wahl fällt dann auf eine vertraute Person wie den besten Freund oder einen Nachbarn. Doch nicht selten kommt es zu Streit, verschuldet der Aufpasser während seines Freundschaftsdienstes Schäden am Hab und Gut des Abwesenden. Der Schaden ist zu ersetzen, doch durch wen?

Haftpflichtversicherung und Gefälligkeitsschäden

Grundsätzlich gilt: die Person, der geholfen wurde, muss die Kosten tragen, der Helfer haftet für Missgeschicke im Rahmen seiner Gefälligkeit nicht automatisch. Es ist daher ratsam, sogenannte Gefälligkeitsschäden in der Haftpflichtversicherung aufnehmen zu lassen. (weiterlesen…)

Posted by Finanz-Experte on Juni 22nd, 2010 No Comments

Mit den richtigen Versicherungen in die Selbständigkeit

Ein umfangreiches Versicherungs-Paket ist für Existenzgründer unverzichtbar. Doch welche Versicherungen sind wirklich notwenig?

Die Rödel OHG Generalvertretung der Allianz Group informiert über ihre Fachleute und im Internet Unternehmer zu diesem wichtigen Thema Versicherungen für Selbständige. Letztere unterschätzen die Risiken eines unzureichenden Schutzes oft. Dabei reicht eine ausgeklügelte Geschäftsidee heute nicht mehr aus.

Wer sich selbstständig macht, muss außerdem mit etlichen Risiken rechnen: An Brand und Diebstahl denken Gründer von Unternehmen oft noch, an Maschinenausfälle schon weniger und Haftungsansprüche von Kunden vergessen sie meist ganz in ihren Geschäftsplan einzukalkulieren. Nur die richtige Absicherung durch Versicherungen rettet im Ernstfall Jungunternehmer vor dem persönlichen Ruin. (weiterlesen…)

Posted by Finanz-Experte on Mai 31st, 2010 No Comments

Wie sinnvoll ist die Motorrad-Kaskoversicherung?

Die Kaskoversicherung bietet einen vielseitigen Schutz und sichert Motorrad und Fahrer finanziell ab. Informieren Sie sich über die verschiedenen Tarife.

Was ist eine Kasko in der Motorradversicherung?

Zunächst wird zwischen Teilkasko und Vollkasko unterschieden. Der Schutz dahinter variiert je nach Versicherungsgesellschaft und Tarif. Er geht grundsätzlich über den gesetzlich vorgeschriebenen Schutz in der Haftpflicht der Motorradversicherung hinaus. (weiterlesen…)

Posted by Finanz-Experte on Mai 7th, 2010 No Comments

Versicherungen für Studenten

Für Studenten beginnt mit dem Studium ein ganz neuer Lebensabschnitt. Gerade als Student sollte man daher an die Änderungen der Versicherung denken.

Hurra! Endlich ist der Bescheid da! Tausende Schulabsolventen können sich in diesen Wochen über die Zulassung zum Studium freuen. Dabei denken sie sicher nicht als erstes an Krankenversicherung, Haftpflicht & Co. Dennoch ist ein Versicherungs-Check vor dem Studium und währenddessen wichtig, denn einiges ändert sich in dieser Zeit.

Obwohl man den Gedanken an so dröge Dinge wie die Versicherungen gern auf unbestimmte Zeit beiseite schiebt oder sie den Eltern überlässt, sollte man sich wirklich besser ein paar ruhige Minuten für die ungeliebte Assekuranz nehmen. Stellt man sich ein paar Beispielfälle vor, wird schnell klar, dass man auf den Versicherungsschutz eigentlich überhaupt nicht verzichten will.

Da sind beispielsweise der geklaute Laptop im Wohnheim, der verschüttete Tequila Sunrise auf dem Wildleder-Sofa, die Waschmaschine mit unbemerktem Leck, die vergessene Kerze, der Unfall beim Auslandssemester bzw. der krankheitsbedingte Rücktransport nach Deutschland, Zigaretten-Brandflecke auf dem Tisch, weil einer Gäste bei einer der berüchtigten Studentenpartys den Weg zum Aschenbecher nicht mehr gefunden hat und so weiter.

Weil man für all die dadurch entstandenen Kosten verständlicherweise bei ohnehin knappem Budget nicht selbst aufkommen möchte und einige dieser Beispiele auch die Kassen der Eltern überfordern können, braucht man Versicherungsschutz. So muss zuerst geprüft werden, in welchen Fällen die Police der Eltern noch greift und wann Versicherungsschutz für den adoleszenten Nachwuchs erlischt. Dazu gehört unbedingt die Privathaftpflichtversicherung. Wer das elterliche Heim verlässt, braucht keine Hausratversicherung, sollte es sich um die Erstausbildung handeln, der Erstwohnsitz noch bei den Eltern sein und 10 % der Versicherungssumme der Police ausreichen.

Ganz wichtig ist es auch, den Krankenversicherungsschutz zu überprüfen. So kann man sich in einem besonders günstigen Studententarif privat krankenversichern lassen und dabei all die Vorzüge eines Privatpatienten genießen. Besonders für „ältere Semester“, aber auch für zuvor gesetzlich oder privat Versicherte kann sich der Wechsel lohnen. Wann die PKV für wen sinnvoll ist, kann man unter www.finance-store.de/wechsel-pkv-student nachlesen. Der Artikel zeigt ebenfalls auf, was man tun muss, wenn man wechseln möchte.

Alle weiteren Infos über Versicherungen für Studenten, welche man unbedingt haben muss und welche man haben sollte, bekommt man kurz und knapp im Ratgeber: www.finance-store.de/versicherungsbedarf-student

Weitere Informationen zur privaten Krankenversicherung für Studenten.

Posted by Finanz-Experte on September 3rd, 2009 No Comments

Hausratversicherung ist gerade in der Urlaubszeit wichtig

So will es keiner haben: Die schönen Wochen in der Ferne sind vorbei, die Rückreise steht an. Und zu Hause ist der Schreck groß: Es wurde eingebrochen oder durch Unwetter sind Schäden an der Wohnung entstanden. Hier für tritt die Hausratversicherung in Kraft, wenn es zu solchen unliebsamen Überraschungen kommt.

Im Falle eines Einbruches hat der Versicherungsnehmer natürlich Anspruch auf Erstattung. Da die Hausratversicherung eine Neuwert-Versicherung ist, werden versicherte, entwendete oder zerstörte Gegenstände oder Teile der Einrichtung zum aktuellen Wiederbeschaffungswert ersetzt. Dieses ist vor allem von Bedeutung, da bei einem Einbruch sich die Einbrecher oft nicht mit der Beute begnügen, sondern auch einen hohen Vandalismusschaden verursachen.

Während des Urlaubs hat es kräftig gestürmt: Ein Fenster der Wohnung wurde eingedrückt und der Regen hat Gegenstände des Hausrates beschädigt. Auch hier hat der Versicherte einen Anspruch gegenüber seiner Hausratversicherung.

Informationen zur Hausratversicherung finden Sie hier: www.vergleichen-und-sparen.de/hausratversicherung.html
Am Urlaubsort selber hat die Hausratversicherung eine große Bedeutung: Im Urlaub wird mal die Taucherausrüstung eingepackt oder andere Sportgegenstände, wie z. B. die Skiausrüstung. Kommt es zum Diebstahl aus dem Hotelzimmer am Urlaubsort, leistet die Hausratversicherung. Denn wenn die gestohlenen Gegenstände dem Versicherungsnehmer oder einem in der Wohnung lebenden Angehörigen gehören, sind die gestohlenen Gegenstände über die Außenversicherung versichert.

Aber nicht nur während der Urlaubszeit und im Urlaub selber bietet die Hausratversicherung umfassenden Schutz, auch im alltäglichen Leben kann es zu Schäden am Hausrat kommen, der große Kosten verursacht. Damit der Ärger über den Verlust oder die Beschädigung nicht all zu groß ist, sollte jeder Wohnungsinhaber sich mit einer Hausratversicherung abdecken.

www.vergleichen-und-sparen.de

Posted by Finanz-Experte on August 10th, 2009 No Comments

VVG-Reform stärkt Versicherer und Versicherte

Die Reformierung des Versicherungsvertragsgesetzes hat das klassisch schlechte Ansehen von Versicherungsvertretern verbessert und das Vertrauen der Kunden in Versicherungen gestärkt.

Dies zeigt der aktuelle „Kundenmonitor Assekuranz 2009“ des Marktforschungs- und Beratungsinstituts YouGovPsychonomics AG zum Schwerpunktthema VVG-Reform. 2.200 Bundesbürger ab 16 Jahren wurden repräsentativ befragt.

Demnach geben 54 Prozent aller Entscheider in privaten Versicherungsangelegenheiten an, das neue Versicherungsvertragsgesetz habe ihr persönliches Bild von den Vermittlern verbessert. 48 Prozent zeigen zudem ein gestiegenes Vertrauen in ihnen persönlich bisher unbekannte Versicherungsvermittler. Kunden, die seit Einführung des neuen Gesetzes bereits ein Beratungsgespräch in Anspruch genommen haben (18 Prozent aller Versicherungskunden), äußern sich sogar noch positiver: 62 Prozent nehmen hier ein positiveres Vermittlerimage wahr, 56 Prozent zeigen mehr Vertrauen in ihnen persönlich noch nicht bekannte Vermittler. Darüber hinaus hat die Zustimmung der Bundesbürger zu der Reform in den letzten zwei Jahren deutlich zugenommen: Heute erwarten 71 Prozent der Bundesbürger eine verbesserte Beratungsqualität aufgrund der VVG-Reform, 2007 vor deren Inkrafttreten waren dies erst 57 Prozent.

„Das durch die VVG-Reform spürbar gestiegene Verbrauchervertrauen eröffnet Produktgebern und Vertrieb neue Chancen.“ kommentiert Studienleiter Christoph Müller. „Vor allem jüngere und überdurchschnittlich gut verdienende Kunden äußern sich sehr positiv über die Reform.“

Als die Abschlussbereitschaft der Kunden grundsätzlich fördernde Argumente erweisen sich unter anderem der von den Vermittlern verlangte Nachweis einer fachlichen Qualifikation sowie die von den Produktgebern geforderte frühzeitige schriftliche Ankündigung von Vertragsänderungen. Auch der Erhalt eines Produktinformationsblatts (PIB) erweist sich als verkaufsförderlich.

Nacharbeiten sollten die Versicherungsgesellschaften und der Vertrieb allerdings bei der weiteren Bekanntmachung der VVG-Reform in der Öffentlichkeit: Fast jedem zweiten Versicherungsnehmer (46 Prozent) ist die diese bisher immer noch kein Begriff; in Detailfragen zeigen sich sogar noch größere Wissenslücken.
Die schriftlichen Informationen der Versicherer wurden von den Kunden offensichtlich häufig schnell zu den Akten gelegt oder lediglich kurz überflogen. Viele Versicherungsnehmer geben sogar an, gar nicht von ihren Versicherungsgesellschaften oder den Vermittlern über die gesetzlichen Veränderungen informiert worden zu sein.

Zudem zeigt die Studie, dass die Beratungsqualität auch trotz VVG-Reform immer noch nicht optimal beurteilt wird: Lediglich 42 Prozent der seit Inkrafttreten der Reform beratenen Versicherungskunden waren mit dem Beratungsgespräch zufrieden. Hier zeigt sich, dass die VVG-Reform allein die Qualität der Kundenorientierung in der Versicherungsberatung nicht steigern kann. „Gerade die unmittelbar von den Kunden wahrgenommene Beratungsqualität ist aber entscheidend für den tatsächlichen Versicherungsabschluss“, so Müller.

Zwischen den unterschiedlichen Versicherungskundentypen zeigen sich bei der Zufriedenheit mit der Beratung derweil markante Unterschiede: Am zufriedensten über die neue Form der Beratung äußert sich der Versicherungskundentypus des „Preisorientierten Rationalisten“ (65 Prozent), während sich „Treue Vertreterkunden“ (34 Prozent) vergleichsweise am kritischsten äußern.
Soweit bisher erkennbar stärkt das neue Gesetz damit vor allem die Zufriedenheit der bislang eher vermittlerkritischen Kundentypen, während das „bedingungslose“ Vertrauen vermittlerfreundlicher Kunden durch die neuen Offenlegungspflichten eher eine gewisse Beeinträchtigung erfährt.

Die komplette Studie „VVG-Reform“ aus dem aktuellen Kundenmonitor Assekuranz 2009 mit zahlreichen weiteren Ergebnissen zu den Auswirkungen der VVG-Reform aus Kundensicht, den ausführlichen Differenzierungen nach soziodemographischen Merkmalen und den unterschiedlichen Versicherungskundentypen sowie einem Längsschnittvergleich 2007-2009 kann über die YouGovPsychonomics AG bezogen werden.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: http://www.psychonomics.de/trade/productview/230

Posted by Finanz-Experte on Juni 12th, 2009 No Comments

VVG Novelle 2009 – Ein Über- und Ausblick

Das Versicherungsvertragsgesetz, kurz VVG, ist ein Gesetz, in welchem die Rechte in Pflichten von Versicherern auf der einen und Versicherten auf der anderen Seite behandelt wird. Das VVG ist mit seiner letzten Änderung am 1. Januar 2009 in Kraft getreten.
Was hat sich beim Versicherungsvertragsgesetz seit 2009 geändert?
Ziel der VVG-Novellierung war es, die Situation von Versicherten zu verbessern. So wurde unter anderem geregelt, dass das bisherige Policenmodell bei Versicherungen abgeschafft werden solle, zugunsten eines Invitationmodells, bei welchem der Vertrag erst dann gültig werden kann, wenn der Versicherte auch die Vertragsunterlagen hat.
Zusätzlich wurde beschlossen, dass der Verbraucher wesentlich besser informiert und beraten werden muss. Sämtliche Verträge haben auch ein Widerrufsrecht von zwei Wochen.
Aber nicht nur Neukunden profitieren vom neuen VVG, auch Altkunden können sich über die Novellierung freuen. So haben sich zusätzlich die Kündigungsbedingungen geändert. Verträge mit längerer Laufzeit können bereits nach drei Jahren gekündigt werden, nicht wie bisher erst nach fünf Jahren. Bei Schadensfällen oder einer Erhöhung der Beiträge steht dem Versicherten ein gesondertes Sonderkündigungsrecht zu.
Offensichtlich zeigt die Novellierung des VVG auch Wirkung, ein aktuelles Ranking der Berufsunfähigkeitsversicherungen zeigt, dass sich die Angebote der Versicherer deutlich verbessert haben. Während im letzten Jahr nur elf Anbieter eine Fünf-Sterne Bewertung erhalten haben, waren es im aktuellen Rating 33 Anbieter.
Das VVG hat somit offensichtlich die Versicherer zu deutlich besseren Angeboten gebracht.

http://mm-gmbh.yum.de

Posted by Finanz-Experte on April 24th, 2009 No Comments

Versicherungsvertragsgesetz: Neuerungen 2009

vertragWer mit seiner Versicherung nicht zufrieden ist, erhält durch das neue Versicherungsvertragsgesetz 2009 verbesserte Bedingungen, um sich aus seinem Vertrag zu lösen.

Nicht nur für Neukunden sondern auch für Altkunden werden sich mit dem neuen VVG 2009 die Kündigungsbedingungen deutlich verbessern und der Wechsel in eine andere Versicherung wird leichter. In Zukunft sollten Sie bei Ihrer Versicherung auf folgende Dinge achten.
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Posted by Der Finanz-Experte on November 18th, 2008 No Comments