Archive for Juli, 2009

Konsumklima steigt weiter an

Das Konsumklima hat sich weiter verbessert. Insgesamt ist eine deutliche Entspannung bei den Erwartungen und der Kaufbereitschaft zu entdecken. Der Gesamtindikator steigt um 3,5 Punkte.Nachdem einige Wirtschaftsinstitute ein Ende der ökonomischen Talfahrt signalisieren, schwindet auch bei den Konsumenten der Konjunkturpessimismus. Nach dem moderaten Anstieg im Vormonat legen die Konjunkturaussichten im Juli etwas deutlicher zu. Die Inflation schwindet und den Bürgern bleibt mehr Geld im Portemonnaie. Dies honorieren die Konsumenten mit einer erneut steigenden Einkommenserwartung. Zudem sorgen stabile oder sogar sinkende Preise dafür, dass die Anschaffungsneigung im Juli von allen Indikatoren am stärksten gewinnt. Neben den günstigen Preisen spielt auch die Tatsache eine wichtige Rolle, dass der Arbeitsmarkt bislang noch nicht eingebrochen ist. Allerdings dürfte der Härtetest für das Konsumklima noch bevorstehen, sollten die Arbeitslosenzahlen im Spätherbst wieder stärker steigen.

Der Konjunkturpessimismus nimmt auch im Juli dieses Jahres ab. Der aktuelle Zugewinn von 8,6 Punkten ist der vierte Anstieg in Folge. Damit weist der Indikator nun -14 Punkte auf und liegt nur noch 6 Zähler unter seinem entsprechenden Vorjahreswert. Die Konjunkturerwartungen haben damit ihr Rezessionstief von Anfang des Jahres deutlich hinter sich gelassen. Hier lag der Wert bei knapp -33 Punkten.

Offenbar gehen die Verbraucher davon aus, dass die steile Talfahrt der Konjunktur zum Stillstand gekommen ist, wenngleich sie die Rezession nicht für überwunden halten. Damit teilen die Verbraucher die Einschätzung mehrerer Konjunkturexperten, die zu einer ähnlichen Wertung kommen. So geht die Deutsche Bundesbank in ihrem kürzlich veröffentlichten Monatsbericht davon aus, dass der freie Fall der deutschen Wirtschaft vorerst gestoppt ist. Auch der ifo Geschäftsklimaindex stieg im Juli zum vierten Mal in Folge und stützt damit diese These.

Anlass zu vorsichtigem Optimismus geben zudem Meldungen der Industrie. Zuletzt meldete der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) Anzeichen für ein Ende des Abschwungs. Hinzu kommt, dass bislang der große Schock auf dem Arbeitsmarkt ausgeblieben ist. Die Unternehmen versuchen momentan, Einbußen vor allem mit dem Instrument der Kurzarbeit aufzufangen. Um jedoch künftig Entlassungen in größerem Ausmaß vermeiden zu können, müsste sich die wirtschaftliche Situation dauerhaft stabilisieren.

Nach dem deutlichen Plus von 6 Punkten im Vormonat gewinnt die Einkommenserwartung im Juli noch einmal gut 5 Zähler hinzu. Aktuell weist der Indikator 1,8 Punkte auf. Damit liegt er zum ersten Mal seit April 2008 wieder im positiven Bereich.

Neben dem Verschwinden der Inflation dürften die Rentenerhöhungen zum 1. Juli um durchschnittlich 2,4 Prozent dazu beigetragen haben, die Einkommensstimmung zu verbessern. Seit Jahresmitte entlasten auch Maßnahmen des Konjunkturpakets II die Bürger – beispielsweise gesunkene Krankenversicherungsbeiträge und Entlastungen bei der Einkommenssteuer. Diese Maßnahmen in Verbindung mit stabilen Preisen stützen die Einkommensaussichten weiter.

Die Anschaffungsneigung verbessert ihr ohnehin gutes Niveau im Juli dieses Jahres noch einmal spürbar. Mit einem Plus von 10,6 Punkten fällt der Zuwachs sogar zweistellig aus. Aktuell weist der Indikator nun 25,1 Zähler auf. Im Vorjahresvergleich verbessert er sich um gut 51 Punkte. Vor allem das niedrige Preisniveau ist momentan ein wesentlicher Impuls für die Konsumneigung. Bereits in der Vergangenheit zeigte sich wiederholt ein direkter Zusammenhang zwischen den Preiserwartungen der Verbraucher und ihrer Bereitschaft zu konsumieren.

Bei den Verbrauchern sind derzeit technische Konsumgüter wie Unterhaltungselektronik und Haushaltsgeräte beliebt. Das belegen entsprechende Untersuchungen der GfK im Handel, wonach in den ersten fünf Monaten dieses Jahres die technischen Konsumgüter Zuwächse verzeichnen. Nach dem GfK Retail and Technology Non-Food Index legten von Januar bis Mai 2009 vor allem die Bereiche Unterhaltungselektronik (+3,3 Prozent), Informationstechnologie (+5,5 Prozent) sowie große und kleine Haushaltsgeräte (+8,6 und +6 Prozent) bei den wertmäßigen Abverkäufen deutlich zu. Der Pkw-Bereich verzeichnet derzeit sogar zweistellige Zuwachsraten bei den Neuzulassungen, die allerdings in erster Linie durch die Abwrackprämie konjunkturpolitisch stimuliert sind.

Förderlich für die Anschaffungsneigung dürfte zudem die Tatsache sein, dass aufgrund des derzeitig niedrigen Zinsniveaus und infolge der Finanzkrise das Sparen nicht sehr hoch im Kurs steht. Dies belegt die rückläufige Sparneigung.

Der Gesamtindikator prognostiziert für August 2009 einen Wert von 3,5 Punkten nach revidiert 3,0 Zählern im Juli. Das Konsumklima legt wieder etwas stärker zu. Damit bleibt der private Konsum derzeit wesentliche Stütze der Konjunktur. Allerdings ist das Niveau des Indikators nach wie vor vergleichsweise niedrig.

Eine dauerhafte Stabilisierung des Konsumklimas wird vor allem davon abhängen, wie sich der Arbeitsmarkt weiter entwickelt. Sollte die Zahl der Arbeitslosen im Spätherbst wieder deutlicher steigen, dürfte dies zu einem Belastungstest für die Verbraucherstimmung werden.

www.gfk.com

Posted by Finanz-Experte on Juli 29th, 2009 No Comments

Deutsche erwarten wenig Gerechtigkeit durch die Finanzkrise

Eine aktuelle Studie der GfK zeigt, dass die Deutschen im Zusammenhang mit der Finanzkrise wenig Hoffnung auf Gerechtigkeit haben, Knapp drei Viertel blicken sorgenvoll in die Zukunft.

Die Mehrheit der Deutschen glaubt nicht daran,dass die Wirtschaftskrise für mehr Gerechtigkeit in Deutschland sorgen wird. Dies ergab die aktuelle Frage des Monats – eine Studienreihe, die die GfK monatlich in ihrem Omnibussystem in Kooperation mit der „Welt am Sonntag“ erhebt.

Insgesamt 71 Prozent der knapp 1.000 Befragten gaben an, dass die aktuelle Krise ihrer Ansicht nach nicht für mehr Gerechtigkeit sorgen wird. Im Osten Deutschlands liegt der Wert etwas höher. Hier glauben mehr als drei Viertel der Befragten nicht an positive Veränderungen. Immerhin sind fast 30 Prozent optimistischer. Sie halten es für möglich, dass die Krise mit Blick auf die Gerechtigkeit im Land auch Chancen birgt. Generell äußerten sich Frauen etwas optimistischer als Männer.

Dass es in Deutschland derzeit im Großen und Ganzen gerecht zugeht, findet ein Viertel der Befragten. Die Mehrheit von 75 Prozent kann sich dieser Haltung jedoch nicht anschließen. Im Osten fühlen sich die Menschen etwas stärker benachteiligt; der Wert derer, die finden, dass es in Deutschland gerecht zugeht, liegt hier bei 17 Prozent. Die Höhe des eigenen Einkommens spielt dabei kaum eine Rolle. Bei vergleichsweise niedrigem Einkommen bis 1.499 Euro gaben mehr als 77 Prozent an, Deutschland ungerecht zu finden. Bei einem Einkommen bis zu 3.499 Euro lag der Wert mit 76,6 Prozent jedoch fast ebenso hoch.

Auf die Frage nach der persönlichen Situation fällt das Bild positiver aus. Gut die Hälfte der Befragten gab an, mit Blick auf die eigene Ausbildung und den Beruf gerechte Startchancen gehabt zu haben oder aktuell noch zu haben. Je jünger die Befragten, desto benachteiligter fühlen sie sich. Empfinden in der Gruppe der 50- bis 59-Jährigen mehr als 57 Prozent ihre Startchancen im Nachhinein als gerecht, sinkt dieser Wert bei den 20- bis 39-Jährigen auf unter 50 Prozent. Befragte bis 19 Jahre gaben nur zu 42 Prozent an, von gerechten Startchancen zu profitieren. Insgesamt fühlen sich Frauen hier etwas benachteiligter als Männer.

www.gfk.com

Posted by Finanz-Experte on Juli 23rd, 2009 No Comments

Finanzbehörden nehmen Medienfonds ins Visier

Nachdem die Commerzbank für die Medienfonds bereits zu Schadensersatz verklagt worden ist, raten Anwälte dazu, sich bei Unklarheiten rechtlich beraten zu lassen.

Als im Jahre 2005 die Finanzbehörden bei den VIP Medienfonds 3 und 4 aktiv wurden und nach erfolgten Ermittlungen die Grundlagenbescheide änderten, gingen die meisten Betroffenen davon aus, dass es sich hierbei um Einzelfälle handeln würde, die auf der Mittelverwendung beider vorgenannter Fonds basierten.

Im Frühjahr dieses Jahres haben die bayerischen Finanzbehörden allerdings mitgeteilt, dass sie die anfänglichen Verlustzuweisungen bei weiteren Medienfonds, insbesondere der großen Anbieter wie Hannover Leasing, KGAL und LHI weitgehend aberkennen wollen. Laut Mitteilung vom Fondstelegramm wurde die Betriebsprüfung für den KGAL Fonds Nr. 131 nunmehr abgeschlossen. Den Anlegern dieses Fonds drohen daher massive Steuernachzahlungen.

Hinzuweisen ist darauf, dass die Finanzbehörden den Anbietern Hannover Leasing, KGAL und LHI im Gegensatz zu dem Initiator der Medienfonds VIP 3 und 4 kein kriminelles Handeln unterstellen.

Die Finanzverwaltung begründet ihr Vorgehen gegen vorgenannte Anbieter damit, dass sie die Schuldübernahmen der Banken nun rechtlich anders bewertet. Wie das Fondstelegramm mitteilte, sind die Finanzbehörden der Auffassung, dass der Barwert der schuldübernommenen Zahlungen gleich im ersten Jahr zu aktivieren ist, was die Verlustzuweisungen an die Anleger erheblich vermindert und somit zu Steuernachzahlungen führt.

Bei den VIP Medienfonds 3 und 4 haben bereits zahlreiche Anleger gegen die beratenden Banken, insbesondere die Commerzbank AG geklagt und eine Rückabwicklung durchgesetzt.

Den VIP 4-Anlegern steht darüber hinaus die Möglichkeit offen, die Willenserklärung, die zum Abschluss des Darlehensvertrages mit der Bayerischen Hypo- und Vereinsbank AG führte, zu widerrufen. Bei VIP 4 musste obligatorisch ein Darlehen bei der Bayerischen Hypo- und Vereinsbank aufgenommen werden, aus dem die Fondsbeteiligung teilweise finanziert wurde. Bis dato, so Rechtsanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, existiert – soweit ersichtlich – zwar noch keine gerichtliche Entscheidung, ob die von der Bayerischen Hypo- und Vereinsbank AG verwandte Widerrufsbelehrung den gesetzlichen Anforderungen entspricht oder nicht, jedoch sehen die Rechtsanwälte der Kanzlei CLLB gleich in mehreren Punkten der verwandten Widerrufsbelehrung Abweichungen von den gesetzlichen Bestimmungen.

Falls unsere Rechtsauffassung bestätigt werden sollte, so Rechtsanwalt Alexander Kainz weiter, könnten die VIP 4-Anleger die Willenserklärung zum Darlehensvertrag widerrufen und sich somit von der ganzen Beteiligung lösen, da der Widerruf auch den eigenfinanzierten Anteil betreffen würde. Der VIP 4-Anleger müsste dann nicht mehr auf das Darlehen leisten und würde auch sein Eigenkapital zurück bekommen. Anrechnen lassen müsse man sich aber gezogene Nutzungen.

Bei ganz oder teilweise fremdfinanzierten Medienfondsbeteiligungen lohnt es sich daher immer, die Widerrufsbelehrung einer gründlichen Prüfung zu unterziehen.

Doch auch wenn die Widerrufsbelehrung ordnungsgemäß ist oder die Medienfondsbeteiligung komplett aus Eigenmitteln finanziert wurde, besteht nicht selten die Möglichkeit Schadenersatzansprüche erfolgreich durchzusetzen.

Zum einen ist stets zu untersuchen, ob die Beratung, die zum Abschluss der Beteilung führte, den gesetzlichen Anforderungen entsprach und der Anleger über alle relevanten Risiken in Kenntnis gesetzt wurde. Zum anderen kann bei Vorliegen eines Anlageberatungsvertrages ein Schadenersatzanspruch auch auf eine unterbliebene Mitteilung sog. Kick-back-Zahlungen gestützt werden. Bei Kick-back-Zahlungen handelt es sich um versteckte Provisionen, die nicht selten von Seiten des Fonds an die Berater bzw. an die beratenden Banken bezahlt wurden. Viele Anleger waren der Auffassung, der Berater würde nur das Agio bzw. einen Teil davon erhalten, vielfach waren die Provisionen aber deutlich höher. Der Bundesgerichtshof hat daher mit Beschluss vom 20.01.2009 (Az.: XI ZR 510/07) festgehalten, dass es bei Vorliegen eines Anlageberatungsvertrages grundsätzlich einen Pflichtenverstoß darstellt, wenn der Anleger nicht auf diese versteckten Provisionszahlungen hingewiesen wird.

Jene Anleger, die bezüglich ihrer Medienfondsbeteiligung unsicher sind, sollten sich daher an eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei wenden, so Rechtsanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in München, Berlin und Zürich, die bereits zahlreiche Anleger verschiedenster Medienfonds rechtlich vertritt.

Quelle: http://www.cllb.de/Aktuelle/286-Medienfonds-im-Visier-der-Finanzbehoerden

Posted by Finanz-Experte on Juli 17th, 2009 No Comments

Commerzbank erneut zu Schadensersatz verklagt worden

Die Commerzbank muss erneut Schadensersatz leisten. Die Gesamtsumme der Schadenszahlung beläuft sich damit auf rund eine Million Euro.

Seit dem 1. Juli 2009 verurteilten Landgerichte in München, Frankfurt und Hamburg die Commerzbank AG zu Schadenersatzzahlungen an Anleger der VIP-Medienfonds in Höhe von rund einer Million Euro. Einem Anleger sprach die 31. Kammer des LG Frankfurt in einem Urteil vom 9.7.2009 (Az. 31 O 317/08) eine Schadenersatzzahlung von rund 440.000 Euro zu, sowie weitere rund 80.000 Euro als entgangenen Gewinn. Dabei stützt sich das Landgericht wie auch die anderen Gerichte in seiner Begründung unter anderem auch auf die sogenannte „kick-back“-Rechtsprechung des BGH.

Rechts- und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Jens-Peter Gieschen von der Hamburger Kanzlei KWAG, welche die oben genannten Urteile erstritten hat: „Jeder Anleger, der eine Beratung durch die Commerzbank im Zusammenhang mit dem Erwerb der VIP-Medienfonds darlegen kann, hat inzwischen beste Chancen, seine berechtigten Ansprüche durchzusetzen. Siege der Commerzbank in diesen Verfahren darf man heute wohl als aus der Reihe fallende Ausnahmen bezeichnen, die aber in der Regel von den Oberlandesgerichten korrigiert werden. Hierbei lassen sich die Erfolgsaussichten mit über 90 Prozent als durchaus positiv bezeichnen.“

Damit auch die VIP-Anleger in den Genuss dieser Rechtsprechung kommen, die bisher aus Kostengründen den Gerichtsweg gescheut haben, hat Rechtsanwalt Gieschen auf den Gesellschafterversammlungen der VIP-Medienfonds am 9. und 10. Juli in München einen außergewöhnlichen Vorschlag unterbreitet. In den Fonds sind noch größere Millionenbeträge vorhanden, die aus abgebrochenen Projekten zurückgeflossen sind. Über die Re-Investition dieser Gelder müssen jetzt die Anleger entscheiden. Hierzu hat die Geschäftsführung Alternativen von Festgeldanlage bis Unternehmensanleihen vorgestellt.

Gieschen: „Gesellschaftszweck ist die Investition in Filme. Will man das vorhandene Geld sinnvoll anlegen, ohne den Gesellschaftszweck zu ändern, bietet sich an, mit den Geldern einen Dokumentarfilm über die juristischen Auseinandersetzungen rund um die VIP-Medienfonds und die Rolle der beteiligten Banken zu drehen. Statt der üblichen Budgetposten wie Kulissenbau oder Schauspielergehälter könnte ein Budgetposten ‚Prozessfinanzierung’ aufgenommen werden. Dann können die Gerichtsverfahren mit den Fondsgeldern geführt und das ganze von Kamerateams begleitet werden. So zwingen wir die beteiligten Banken mit ‚Massenverfahren’ in Vergleichsgespräche.“

Gegen die HypoVereinsbank, die bei VIP 4 eine obligatorische Fremdfinanzierung von rund 45 Prozent des Zeichnungskapitals übernommen hat, lässt sich so zum Beispiel ein „Sammelverfahren“ für 2.000 Anleger mit einem Streitwert von 100 Millionen Euro führen, das mit einem Kostenrisiko von rund 850.000 Euro verbunden wäre. „Dafür reichen die in den Fonds vorhandenen Gelder ohne Weiteres aus und es lassen sich noch Hunderte von Einzelverfahren gegen die Commerzbank finanzieren. Eine sinnvollere Anlage der Gelder kann ich mir im Moment nicht vorstellen“, erklärt Gieschen.

Wie das oben genannte Beispiel zeigt, erhalten Anleger dann nicht nur eingezahltes Kapital zurück, sondern auch eine beträchtliche Zahlung als Kompensation für entgangenen Gewinn. Gieschen hierzu: „Wir erreichen für die Anleger durchschnittlich Ergebnisse von 110-120 Prozent bezogen auf das gezeichnete Kapital.“ Vergleicht man dies mit den aktuellen Prognosen der VIP-Geschäftsführung, die zum Beispiel für den VIP-4-Fonds einen Verlust von über 40 Prozent des eingezahlten Kapitals voraussagen, lässt sich schnell der wirtschaftliche Sinn solcher Prozesse erkennen.

Rechtsanwalt Gieschen: „Momentan ergehen Urteile gegen die Commerzbank fast im Stundentakt. Allein im Monat Juli werden von unserer Kanzlei 90 Gerichtstermine in dieser Angelegenheit vor den Landgerichten Hamburg, Frankfurt und München wahrgenommen. In vielen Fällen liegen uns schon Hinweisbeschlüsse der Gerichte vor, aus denen sich ergibt, dass auch dort mit anlegerfreundlichen Entscheidungen zu rechnen ist. Daher dürfen sich Drehbuchautoren und Dokumentarfilmer gerne bei mir melden.“

Diese und weitere Urteile sind auf der Homepage http://www.KWAG-Recht.de veröffentlicht.

Posted by Finanz-Experte on Juli 15th, 2009 1 Comment

Bankberatung ist nach wie vor schlecht

Die Beratung der Banken ist nach wie vor schlecht. Dies hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen in Zusammenarbeit mit WISO herausgefunden.

Verkauft wird, was die Unternehmensleitung für gut befindet, ohne Kenntnis über den finanziellen Hintergrund eines potentiellen Kunden.
„Dieses Ergebnis ist bestürzend, müssen Banken doch eigentlich durch die anlegerfreundlichen Entscheidungen in der jüngsten Zeit befürchten, von tausenden Anlegern auf Schadensersatz in Anspruch genommen zu werden. Dass sie dennoch ihre bisherige Beratungspraxis trotz Finanzkrise fortsetzen, ist nicht nachvollziehbar,“ so RAin Bettina Wittmann aus der Kanzlei Prof. Dr. Thieler & Wittmann GmbH, welche gleichzeitig Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht ist, unter Berufung auf die Pressemitteilung der neueNachricht. Dabei könnte noch einiges auf die Banken finanziell zukommen, hat aktuell das Landgericht Hamburg die Rechtsauffassung vertreten, dass Banken beim Vertrieb von Zertifikaten den Kunden auch über deren wirtschaftliches Eigeninteresse am Vertrieb der Zertifikate aufklären müssen.

Auch andere Urteile geben Lehman-Opfern und anderen Zertifikatsgeschädigten berechtigte Hoffnung darauf, vor Gericht die Rückzahlung des vollen Anlagebetrages erfolgreich durchsetzen zu können. Nachdem zahlreiche Kreditinstitute in der Vergangenheit großspurig etwaige Fehler beim Verkauf von Zertifikaten der insolventen US-Investmentbank Lehman-Brothers zunächst vehement abgestritten und zudem versucht haben, durch „Vergleichszahlungen“ die Anleger ruhig zu halten, wird den Banken nun auch von den Gerichten dargelegt, wie sie die Anleger eigentlichen hätten beraten müssen und was sie falsch gemacht haben.

So verurteilte das Landgericht Potsdam die Postbank wegen der Kaufempfehlung von Lehman-Brothers-Zertifikaten zu Schadenersatz, wurde den dortigen sicherheitsorientierten Anlegern von der Bank eine sichere Anlage versprochen.

Das Landgericht Potsdam ging davon aus, dass die Anleger Anspruch darauf haben, umfassend und damit auch über ein nur theoretisches Risiko – wie etwa das Totalverlustrisiko – aufgeklärt zu werden. Ob sich der Anleger dann der Auffassung anschließen möchte, dass dieses Risiko sich nicht verwirklichen wird, bleibt dem Anleger überlassen. Die Entscheidung kann er aber nur treffen, wenn er von dem Risiko weiß, was im vom Landgericht Potsdam zu entscheidenden Fall gerade nicht so war (LG Potsdam, Urteil vom 24.06.2009, nicht rechtskräftig).

Betroffene Anleger sollten angesichts dieser positiven Entscheidungen nicht länger warten und auch aus Verjährungsgesichtspunkten die derzeit günstige Situation durch die anlegerfreundlichen Entscheidungen dazu nutzen, ihre Schadensersatzansprüche durch auf das Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts versierte Fachanwälte prüfen zu lassen.

Weitere Informationen erhalten Sie von der Kanzlei Prof. Dr. Thieler & Wittmann GmbH, Passau.

Posted by Finanz-Experte on Juli 13th, 2009 No Comments

Aufsichtsrat der HRE wird neu gewählt

Nach der Verstaatlichung der Hypo Real Estate (HRE) soll der aktuelle Aufsichtsrat komplett zurücktreten und ein neuer bestimmt werden.

Der Bund hat seine Kandidaten für den Aufsichtsrat des Immobilienfinanzierers Hypo Real Estate benannt. Das Gremium rund um den amtierenden Aufsichtsrat Michael Endres will nach der Verstaatlichung der Bank komplett zurücktreten. Einen Sonderprüfer wird es auch geben.

Wie aus der am Montag veröffentlichten Einladung zur Hauptversammlung der Hypo Real Estate (HRE) am 13. August in München hervorgeht, soll das Gremium von 12 auf 6 Mitglieder schrumpfen. Die bisherigen Aufsichtsräte, die ihre Posten im Herbst nach der Beinahepleite der Bank übernommen hatten, gehen.

Dafür kommen Bernd Thiemann, Ex-Chef der DG Bank, die frühere Präsidentin des Bundesrechnungshofs Hedda von Wedel, die frühere Deutschlandchefin von Morgan Stanley, Dagmar Kollmann, Albert Peters aus dem Bundesfinanzministerium sowie KfW-Vorstand Günther Bräunig.

Zudem ging aus der Einladung zur Hauptversammlung hervor, dass ein Sonderprüfer die Rolle des ehemaligen Vorstands der Hypo Real Estate bei der Übernahme der Depfa und vor der Schieflage im September 2008 unter die Lupe nehmen wird. Die Aufgabe soll der Wirtschaftsprüfer Wolfgang Russ aus der Stuttgarter Kanzlei Ebner Stolz übernehmen. Die früheren Vorstandsmitglieder und 15 ehemaligen Aufsichtsräte sollen zunächst nicht entlastet werden, darunter auch der Finanzinvestor J. Christopher Flowers.

Der Bundestag hatte Ende vergangener Woche die Bundesregierung aufgefordert, Schadensersatzansprüche gegen die ehemaligen Vorstände des Staats- und Immobilienfinanzierers zu prüfen. Nach Fehlspekulationen der irischen Tochter Depfa wird die Bank derzeit mit mehr als 100 Milliarden Euro am Leben gehalten. Anfang Juni wurde auf der Hauptversammlung die Verstaatlichung der HRE beschlossen, die Depfa und die Hypo Real Estate Bank fusionierten Ende Juni unter dem Namen Deutsche Pfandbriefbank.

http://www.openpr.de/news/322997/Neue-Aufseher-fuer-die-HRE.html

Posted by Finanz-Experte on Juli 10th, 2009 No Comments

Banken vergeben weniger Kredite

Seit Beginn des Jahres sinkt die Verschuldung der deutschen Unternehmen immer weiter. Die Unternehmen tilgen immer mehr Kredite anstatt neue aufzunehmen. Inwieweit dies freiwillig geschieht, oder weil die Banken bei der Kreditvergabe sehr restriktiv sind, darum geht es in der Kreditklemmendiskussion.

Wenn die Bankenverbände darauf hinweisen, dass das Kreditvolumen noch über Vorjahr liegt, so trifft das zwar zu, übertüncht allerdings mit der noch starken Entwicklung im zweiten Halbjahr 2008 den aktuellen Rückgang.

Wenn der Rückgang des Kreditvolumens im gleichen Tempo weitergeht, dann sinkt die Verschuldung der Unternehmen in diesem Jahr um etwa fünf Prozent. Das dürfte in etwa dem Rückgang der Produktionsleistung entsprechen, so dass sich der Verschuldungsgrad in Relation dazu kaum verändern dürfte. Allein aus der Entwicklung des Kreditvolumens kann man daher noch nicht eine übermäßig restriktive Kreditvergabe schließen.

Die Banken selbst berichten einer Umfrage der Bundesbank zufolge davon, dass sie tatsächlich die Richtlinien für die Kreditvergabe auf breiter Front verschärft und die eigenen Margen erhöht haben. Das deckt sich mit Umfragen des Ifo-Instituts bei Unternehmen, von denen inzwischen gut 40 Prozent eine restriktive Kreditvergabepraxis der Banken feststellen. Dieser Anteil war während der Kreditklemme 2003/2004 auf 60 Prozent gestiegen, während der damalige Rückgang des Kreditvolumens dem derzeitigen vergleichbar war.

Es gibt zwei Hauptgründe für die Banken zurückhaltender zu werden. Einerseits steigt in der Rezession das Risiko von Kreditausfällen. Im ersten Halbjahr sind die Unternehmensinsolvenzen gegenüber dem Vorjahr bereits um 14 Prozent auf 16 600 gestiegen. Die Wirtschaftsauskunftei Creditreform rechnet mit einem weiteren Anstieg. Andererseits mussten viele Banken im Zuge der Finanzkrise hohe Verluste verkraften, die ihr Eigenkapital angegriffen haben. Nur wenige haben die Möglichkeit genutzt, sich vom Staat neues Eigenkapital zu besorgen.

Die Eigenkapitalvorschriften für Banken verlangen aber, dass Kredite zu einem bestimmten Prozentsatz mit Eigenkapital unterlegt werden. Ist das Eigenkapital knapp, müssen die Banken ihr Kreditvolumen senken. Dieser Effekt wird noch verstärkt dadurch, dass die vorgeschriebene Eigenkapitalunterlegung umso höher ist, je riskanter der Kredit. Wegen der Wirtschaftskrise müssen nun viele Kreditnehmer als weniger sicher eingestuft werden.

Quelle: www.openpr.de/news/322672/Kreditklemme-Warum-Banken-weniger-Kredite-vergeben.html

Posted by Finanz-Experte on Juli 8th, 2009 No Comments

Lehmann Entschädigung noch möglich

Die etwa 40.000 Lehmann-Geschädigten können wieder Hoffnung schöpfen – Banken könnten Schadensansprüche zahlen müssen.

Insbesondere nach einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt im November 2008, die von interessierten Kreisen als Grundsatzurteil „mißbraucht“ worden ist, wurde Zertifikatsgeschädigten versucht zu suggerieren, dass die Geltendmachung von Ansprüchen gegen die, diese hochspekulativen Wertpapiere vertreibenden Banken aussichtslos sei.
Viele der geschädigten Anleger zeigten sich dementsprechend an den Entschädigungsangeboten verschiedener Banken, z.B. der Citibank und der Hamburger Sparkasse interessiert, die ihnen zumindest Rückzahlungen in Höhe von 20, 30 oder 50 % in Aussicht stellt.

Diese Angebote zeugen jedoch nach Einschätzung von Rechtsanwalt Siegfried Reulein, der selbst zahlreiche Zertifikatsgeschädigte vertritt, nicht unbedingt von einem besonderen Entgegenkommen der Banken. Demnach sollten sich Anleger, denen solche Angebote unterbreitet werden, gut überlegen, ob sie diese annehmen wollen, insbesondere da nun verschiedene Gerichte Banken zu Schadensersatz verurteilt haben. Vor einer Entscheidung sollte daher unbedingt rechtlicher Rat eingeholt werden.

Wie sich angesichts der neuesten Entscheidungen verschiedener Gerichte zeigt, dürften die Gründe der „großzügigen“ Entschädigungsangebote eher wirtschaftlicher Berechnung und einem erheblichem Maß an Angst vor einem regelrechten Dammbruch geschuldet sein, der nun durch Klagen mehrerer tausend geschädigter Anleger droht.

Dass ein solcher trotz dieser Bemühungen verschiedener Banken, ihre Kunden mit geringen Zahlungen abzufinden, nun unmittelbar bevorstehen dürfte, ist der Rechtsprechung verschiedener Gerichte der vergangenen Wochen und Monate zu verdanken.

Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 12.05.2009 – XI ZR 586/07 eine bahnbrechende Entscheidung getroffen, deren negative Auswirkungen für Banken noch gar nicht richtig absehbar sind. Banken müssen nun befürchten, von tausenden Anlegern auf Schadensersatz in Anspruch genommen zu werden, im Hinblick auf Anlageberatungen die schon Jahre, teilweise Jahrzehnte zurückliegen.

Der BGH hat in seiner Entscheidung klargestellt, dass Banken wegen eines Organisationsverschuldens haften, wenn sie ihre Bankberater trotz Kenntnis einer insoweit bestehenden Verpflichtung nicht anweisen, ihre Kunden über Anfall und Höhe von Rückvergütungen (sog. Kick-Backs) aufzuklären.

Aber auch andere Urteile geben Lehman-Opfern und anderen Zertifikatsgeschädigten berechtigte Hoffnung darauf, vor Gericht die Rückzahlung des vollen Anlagebetrag erfolgreich durchsetzen zu können. In den vergangenen Tagen haben sowohl das Landgericht Hamburg (Urt. v. 23.06.2009 – 310 O 4/09) gegen die Hamburger Sparkasse sowie das Landgericht Potsdam (Urt. v. 24.06.2009 – 8 O 61/09) gegen die Postbank Anlegern Schadensersatz wegen Falschaufklärung über wesentliche Umstände im Zuge des Vertriebs von Lehman-Zertifikaten zugesprochen. Beide Urteile sind zwar noch nicht rechtskräftig. Jedoch sind sie wegweisend auch für andere laufende oder bevorstehende gerichtliche Verfahren.

Denn beide Gerichte haben die Auffassung vertreten, dass Banken ihre Kunden über die fehlende Teilnahme von Zertifikaten an der Einlagensicherung hätten aufklären müssen. Zudem müssen nach Auffassung des Landgerichts Hamburg Banken beim Vertrieb von Zertifikaten den Kunden auch über ihr wirtschaftliches Eigeninteresse am Vertrieb der Zertifikate aufklären.

Diese Rechtsauffassung vertritt Rechtsanwalt Siegfried Reulein, der seit Jahren spezialisiert in den Bereichen Bankrecht, Kapitalanlagerecht und Anlegerschutz tätig ist und zahlreiche Opfer von Zertifikaten gegen verschiedene Banken in ganz Deutschland vertritt, bereits seit langem gegenüber Banken. Bislang hatten diese eine solche Verpflichtung vielfach als abwegig zurückgewiesen und Informationen über Art und Umfang ihrer wirtschaftlichen Eigeninteressen verweigert.

Rechtsanwalt Reulein hat nun vergangene Woche die ersten Klagen für mehrere, seiner zertifikatsgeschädigten Mandanten eingereicht. Weitere werden im Verlaufe der nächsten Tage und Wochen folgen.

Anlässlich einer weiteren kostenlosen Informationsveranstaltung am 31.07.2009, ab 17.30 Uhr im Mövenpick Hotel Nürnberg-Airport, Flughafen-straße 100, 90411 Nürnberg wird Rechtsanwalt Reulein zu den aktuellen Ge-richtsentscheidungen sowie den Erfolgsaussichten von Zertifikatsgeschädigten, gegenüber Banken Schadensersatzzahlungen zu erstreiten, informieren.

www.ksr-law.de

Posted by Finanz-Experte on Juli 6th, 2009 No Comments

Auch Postbank senkt die Zinsen

Der gleichbleibend niedrige Leitzins der Europäischen Zentralbank wirkt sich erneut auf die Tagesgeldzinsen aus. Auch die Postbank senkt ihre Tagesgeldzinsen.

Die Postbank muss sich der derzeitigen Marktsituation anpassen und senkt die Zinsen der SparCard 3000 um 15 Basispunkte auf nunmehr 2,85 Prozent p.a. Diese geringfügige Änderung des Zinssatzes ändert allerdings nichts an der Attraktivität des Angebotes. Als Alternative zum „normalen“ Sparbuch, auf das Anleger durchschnittlich noch 0,75 Prozent p.a. erhalten, steht es außer Konkurrenz. Da keine Mindestanlagesumme verlangt wird, erhalten Sparer die Verzinsung schon ab dem ersten Euro. Eine Begrenzung der Anlagesumme nach oben hin gibt es nicht.

Einige Sparbuchmerkmale wurden allerdings beibehalten, so können bis zu 2.000,00 Euro monatlich entgeltfrei an allen Postbank Geldautomaten abgehoben werden. Ebenfalls kostenfrei sind bis zu zehn Abhebungen im Ausland pro Jahr. Gesichert sind die Einlagen mit bis zu 1,21 Mrd. Euro pro Kunde.

Einziger Anbieter, der Tagesgeld noch mit 3,00 Prozent p.a. verzinst, ist Cortal Consors. Auf Einlagen bis 20.000,00 Euro gibt es für die ersten sechs Monate 3,00 Prozent per annum. Ab dem siebten Monat sowie für Einlagen ab 25.000,00 Euro erhalten Anleger 1,75 Prozent p.a. Eine Mindesteinlage wird nicht verlangt. Auch werden für die komplette Kontoführung keine Extra-Gebühren berechnet.
Sparer, die ein vorhandenes Depot zu Cortal Consors wechseln, erhalten ganze zwölf Monate auf ihre Einlage Zinsen in Höhe von 4,00 Prozent p.a. Die Aktion „4 % bei Depotwechsel“ endet allerdings vorläufig am 30.09.2009.

Sämtliche Details und Informationen zum Cortal Consors Tagesgeldkonto können unter https://www.cortalconsors.de/Produkte-und-Beratung/Konten/Aktionskonten/3-Tagesgeld nachgelesen werden.

Die Zinsausschüttung erfolgt vierteljährlich, so dass die Anleger vom Zinseszinseffekt ihrer Geldanlage profitieren.

www.tagesgeld-vergleich.net

Posted by Finanz-Experte on Juli 3rd, 2009 2 Comments

Sparen ist die oberste Devise

Gerade in aktuellen Zeiten der Finanzkrise sehen die meisten Anleger zu, dass sie keine unnötigen Risiken eingehen. Mehr als jeder zweite will nicht investieren sondern Rücklagen anlegen.

In wirtschaftlich unsicheren Zeiten halten die Deutschen ihr Geld zusammen, so das Ergebnis der aktuellen Studie von AXA Investment Managers. Auf die Frage “Stellen Sie sich einmal vor, Sie hätten 50.000 Euro zur freien Verfügung – was würden Sie am ehesten damit tun?” antworteten 65 Prozent der Befragten, dass Sie das Geld zurücklegen würden.

Interessant sind für die Deutschen besonders Formen der “sicheren Geldanlage” wie das Sparbuch (29 %) und kurzfristige Geldanlagen (23 %). In Investmentfonds würden nur drei Prozent der Menschen investieren. (2008: 14 %). Vor allem die sogenannten Profis, also Anleger die angaben, bereits weitreichende Erfahrungen zu haben, gaben mit 56 Prozent mehrheitlich an, in kurzfristige Geldanlagen investieren zu wollen. “Dies könnte ein Zeichen dafür sein, dass Menschen, die sich wirklich gut auskennen, nur darauf warten, wieder in Fonds einzusteigen”, so Karin Kleinemas, Leiterin Marketing Nordeuropa bei AXA Investment Managers.

Ein weiteres Ergebnis unterstreicht diese Einschätzung: 81 Prozent der “Profis” bezeichneten die aktuellen Kurse als attraktive Einstiegskurse. “Die aktuellen BVI-Zahlen** bei den Publikumsfonds, also Fonds, die grundsätzlich jedem Anleger offen stehen, zeigen, dass viele Anleger ihre geparkten Gelder neu allokieren”, so Kleinemas weiter. Die Branche verbuchte im ersten Quartal 2009 noch Mittelabflüsse in Höhe von 2,1 Milliarden Euro; im April und Mai dann ein deutliches Plus mit 2,4 Milliarden. Insbesondere Aktienfonds profitieren hiervon mit einem Plus von 4,9 Milliarden Euro.

Ein Ländervergleich der Ergebnisse zeigt darüber hinaus, dass die Tendenz zum Sparen ein eher deutsches Phänomen ist: In Österreich und der Schweiz sank die Bereitschaft, das Geld zu sparen gegenüber dem Vorjahr. Bei den Österreichern stieg dagegen die Absicht, frei verfügbare Gelder in Immobilien zu investieren (2009: 35 %; 2008: 28 %), während die Schweizer das Geld verstärkt für größere Anschaffungen wie beispielsweise ein Auto oder in eine Weltreise nutzen würden (2009: 42 %, 2008: 32 %).

Nur bei den Niederländern steht Sparen ebenfalls hoch im Kurs. 60 Prozent würden 50.000 Euro vor allem in Geldanlagen investieren (2008: 52 %).

Die Studie “Fondswissen International” wurde von AXA Investment Managers in Zusammenarbeit mit TNS Infratest Finanzforschung bereits zum vierten Mal in Folge durchgeführt.

www.axa-im.de

Posted by Finanz-Experte on Juli 1st, 2009 No Comments