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“Russisch Inkasso” Bundesverband Inkasso geht gegen unseriöse Anbieter vor

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Die aktuelle Krise am Finanzmarkt lässt die Zahlungsmoral im Geschäftsverkehr weiter sinken. Unseriöse Anbieter nutzen diese Situation aus, indem sie Inkasso “auf russische Art” versprechen. Dabei werden häufig massiver Druck und kriminelle Handlungen in Aussicht gestellt.
Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) stellt klar: “Mit seriösem Forderungsmanagement hat das nichts zu tun.” Wolfgang Spitz, Präsident des renommierten Wirtschaftsverbandes, warnt: “Gläubiger, die sich auf solche illegalen Vorgehensweisen einlassen, können sich strafbar machen.”

Einem Unternehmen, das unter dem Namen “Inkasso-Team Moskau (ITM)” agiert hat, droht nun eine Anklage wegen gewerbsmäßigen Betrugs. Hintergrund sind Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Celle. Bereits im Juni hatte das Landgericht Köln der Firma, die über keine behördliche Inkassoerlaubnis verfügt, untersagt, Inkassodienstleistungen anzukündigen oder auszuführen. Laut Gericht war die Geschäftstätigkeit des Beklagten zudem “ersichtlich darauf angelegt, durch Drohungen mit körperlicher Gewalt oder deren Anwendung Forderungen einzuziehen”. Der BDIU war Kläger in diesem Verfahren.

In den jüngsten Ermittlungen vermuten die Behörden, dass die Auftraggeber von “ITM” nicht die ihnen vertraglich zugesicherten Leistungen erhalten haben. Nach Ansicht der Ermittler ist dabei ein Schaden von 1,2 Millionen Euro entstanden. Im Zuge des Verfahrens konnten bislang rund 1,1 Millionen Euro von “ITM” sichergestellt werden. Daher rät der BDIU Geschädigten, ihre Ansprüche bei den zuständigen Behörden geltend zu machen. Aufgrund des hohen Schadenswertes ist das Verfahren inzwischen auf die Staatsanwaltschaft Stade übergegangen, die auf Wirtschaftsstrafsachen spezialisiert ist.

“Seriöse Inkassounternehmen versuchen, einen Interessensausgleich zwischen Gläubigern und Schuldnern herzustellen”, macht BDIU-Präsident Spitz deutlich. “Gläubiger sollten sich erkundigen, ob ein Inkassounternehmen über die erforderliche Registrierung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz verfügt. Mitgliedsunternehmen des BDIU haben sich darüber hinaus in berufsrechtlichen Richtlinien der strengen Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze verpflichtet.” In dem aktuellen Verfahren hat Spitz dem zuständigen Oberstaatsanwalt inzwischen die fachliche Unterstützung des Inkassoverbandes angeboten.

Mehr Informationen unter www.inkasso.de.

Der Finanz-Experte @ Januar 23, 2009

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