Bilanzmodernisierungsgesetz zeigt Versorgungslücken bei Unternehmern auf
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Das geplante Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG), das eine realistischere Bewertung von Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz ermöglichen soll, offenbart Versorgungslücken bei der Ausfinanzierung von Pensionszusagen für Unternehmer. Eine Lösung, welche die Liquidität schont, liegt in einer innovativen Rückdeckung der Zusage mit alternativen Kapitalanlagen. Der Liquiditätsaufwand wird gegenüber Rückdeckungsversicherungen durch die höhere Nachsteuerrendite dieser Produkte um bis zu 70 Prozent gesenkt.
Die im aktuellen Regierungsentwurf zum BilMoG vorgesehenen Änderungen des HGB führen zu einer realistischeren Bewertung der Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz. Bisher war deren Wert nach dem Teilwertverfahren unter Berücksichtigung der Heubeck-Richttafeln 2005 G und einem gesetzlich vorgegebenen Rechnungszins von sechs Prozent zu ermitteln. Nun sollen nach dem Gesetzesentwurf ein modifiziertes Berechnungsverfahren und ein “Marktzins” bei der Rückstellungsberechnung in der handelsbilanziellen Darstellung zur Anwendung kommen. Als Marktzins soll ein Durchschnittswert der vergangenen sieben Geschäftsjahre angesetzt werden, der von der Deutschen Bundesbank monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden soll. Derzeit dürfte dieser Wert bei etwa 4,25 Prozent liegen.
Insbesondere bei der Rückdeckung von Pensionszusagen mit so genannten Rückdeckungsversicherungen wurde häufig der Rückstellungswert nach Heubeck als Finanzierungsziel angesetzt. Dieser entspricht jedoch nicht dem tatsächlichen Finanzierungsbedarf – dem so genannten Versichererbarwert – den eine Versicherung zum Renteneintritt für die Auszahlung einer lebenslangen Rente verlangen würde. Eklatante Versorgungslücken waren die Folge, obwohl die Pensionszusage an sich den effizientesten Durchführungsweg in der Altersvorsorge der Unternehmer darstellt. Der neue Gesetzesentwurf führt zu einer Annäherung des Rückstellungswertes in der Handelsbilanz an den tatsächlich notwendigen Betrag zur Ausfinanzierung der Pensionszusage. Nicht nur Steuerberater werden 2009 ihre Mandanten über die auf diese Weise transparent werdenden Versorgungslücken aufklären, auch Banken werden diesen Sachverhalt verstärkt bei Bonitätsprüfungen berücksichtigen.
Eine innovative Lösung zur Schließung der Versorgungslücke bietet beispielsweise MPC Capital. Das umfassende Konzept ergänzt oder ersetzt die renditeschwache und voll steuerpflichtige Rückdeckungsversicherung um ein breit gestreutes Portfolio aus Beteiligungen – wie Schiffsbeteiligungen, Private Equity-Fonds oder geschlossenen Immobilienfonds – und Investmentfonds. Diese erzielen ihre Erträge im Betriebsvermögen weitgehend steuerfrei und weitgehend unabhängig von den weltweiten Aktienmärkten. Durch die breite Streuung liegt die erwartete Rendite im Betriebsvermögen langfristig bei rund 6 Prozent nach Steuern. Und das mit einer deutlich geringeren Schwankungsbreite als beispielsweise bei einer ausschließlichen Rückdeckung über Investmentfonds. Die höhere Nachsteuerrendite dieser Produkte senkt den Liquiditätsaufwand für die Firmen gegenüber der Rückdeckungsversicherung um bis zu 70 Prozent. Lediglich die biometrischen Risiken, für deren Eintreten Leistungen in der Pensionszusage vereinbart wurden, werden passgenau über Risikoversicherungen abgesichert.
www.mpc-capital.de
Der Finanz-Experte @ November 12, 2008