Dank Kindern Abgeltungsteuer sparen
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Es klinkt verlockend, mit Hilfe der eigenen Kinder Abgeltungsteuer zu sparen. Durch Kinder werden auch an anderer Stelle Steuern gespart. Es müssen allerdings Spielregeln beachtet werden, damit das Finanzamt nicht zum Spielverderber wird.
Finanziell gebeutelte Eltern horchen auf, wenn sie durch ihre Kinder sparen können – der Nachwuchs wird zum „Steuersparmodell“. Denn mit Einführung der Abgeltungsteuer ab 2009 sinken die Sparer-Pauschbeträge für Einkünfte aus Kapitalvermögen auf jährlich magere 1.602 € für Verheiratete und 801 € für Ledige. Einkünfte, die darüber liegen, werden mit 25 % Abgeltungsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer belastet.
Da auch Kinder als Steuersubjekte zu erachten sind und über eigene steuerliche Freibeträge und Pauschbeträge verfügen, eröffnet das neue Gestaltungsspielräume. Bis zu 7.664 € im Jahr können Kindern steuerfrei zufließen, weil sie so unter dem sogenannten Grundfreibetrag bleiben. Bis zum Erreichen dieses Freibetrages fällt keine Einkommensteuer an. Zudem steht der Sparer-Pauschbetrag für Einkünfte aus Kapitalvermögen (801 €) auch Kindern zu, sodass insgesamt 8.465 € jährlich steuerfrei bleiben, wenn der Bank eine Nichtveranlagungsbescheinigung für das Kind vorgelegt wird. Bei unterstellter fünfprozentiger Verzinsung im Jahr bleibt so Kapital in Höhe von 169.000 € steuerfrei, wenn das Vermögen dem Kind zuzuordnen ist – fürwahr kein Pappenstiel.
Diesen und viele weitere nutzwertige Artikel zum Thema Abgeltungsteuer finden Sie auf der Website www.abgeltungsteuer.de.
Der Finanz-Experte @ Oktober 24, 2008