Steuerfreie Zinsen dank Sparerfreibetrag
Mit dem Sparerfreibetrag kann man die Zinsen steuerfrei erhalten, allerdings nur bis zu einer bestimmt Höhe.
Der Sparer-Pauschbetrag sichert jedem Bürger steuerfreie Zinsen: Bis zu 801 Euro kann jeder Sparer an Zinsen und anderen Kapitalerträgen jährlich steuerfrei einnehmen. Bei Ehepaaren sind somit 1.602 Euro steuerfrei. Erst für darüber hinausgehende Kapitalerträge fällt die Abgeltungsteuer an.
Wie viel Geld man anlegen kann, ohne Abgeltungsteuer zahlen zu müssen, zeigt das Schaubild. So bleibt bei einem Zinssatz von 3 % ein Anlagebetrag bis zu 26.700 Euro für Ledige steuerfrei, für Verheiratete sind es 53.400 Euro. Bei einem Zins von 2 % erhöht sich die steuerfreie Geldanlage auf 40.050 Euro für Ledige und 80.100 Euro für Ehepaare. Um eine sofortige steuerfreie Zinsgutschrift zu erhalten, darf der Sparer freilich nicht vergessen, seiner Bank rechtzeitig einen Freistellungsauftrag einzureichen.
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Das Schaubild zeigt ganz deutlich, dass Paare ohne Trauschein eine ebenso große Summe an Geld steuerfrei anlegen können. Eine wichtige Tatsache, denn Sparen ist nicht nur dann ein Thema, wenn es daraum geht, nach der Hochzeit das finanzielle Loch in der Geldbörse wieder auszugleichen, das beispielsweise durch kostpielige Extras wie professionelle Hochzeitsfotografie und -kutsche entstanden ist.
