Bankberatung ist nach wie vor schlecht

Die Beratung der Banken ist nach wie vor schlecht. Dies hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen in Zusammenarbeit mit WISO herausgefunden.

Verkauft wird, was die Unternehmensleitung für gut befindet, ohne Kenntnis über den finanziellen Hintergrund eines potentiellen Kunden.
„Dieses Ergebnis ist bestürzend, müssen Banken doch eigentlich durch die anlegerfreundlichen Entscheidungen in der jüngsten Zeit befürchten, von tausenden Anlegern auf Schadensersatz in Anspruch genommen zu werden. Dass sie dennoch ihre bisherige Beratungspraxis trotz Finanzkrise fortsetzen, ist nicht nachvollziehbar,“ so RAin Bettina Wittmann aus der Kanzlei Prof. Dr. Thieler & Wittmann GmbH, welche gleichzeitig Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht ist, unter Berufung auf die Pressemitteilung der neueNachricht. Dabei könnte noch einiges auf die Banken finanziell zukommen, hat aktuell das Landgericht Hamburg die Rechtsauffassung vertreten, dass Banken beim Vertrieb von Zertifikaten den Kunden auch über deren wirtschaftliches Eigeninteresse am Vertrieb der Zertifikate aufklären müssen.

Auch andere Urteile geben Lehman-Opfern und anderen Zertifikatsgeschädigten berechtigte Hoffnung darauf, vor Gericht die Rückzahlung des vollen Anlagebetrages erfolgreich durchsetzen zu können. Nachdem zahlreiche Kreditinstitute in der Vergangenheit großspurig etwaige Fehler beim Verkauf von Zertifikaten der insolventen US-Investmentbank Lehman-Brothers zunächst vehement abgestritten und zudem versucht haben, durch „Vergleichszahlungen“ die Anleger ruhig zu halten, wird den Banken nun auch von den Gerichten dargelegt, wie sie die Anleger eigentlichen hätten beraten müssen und was sie falsch gemacht haben.

So verurteilte das Landgericht Potsdam die Postbank wegen der Kaufempfehlung von Lehman-Brothers-Zertifikaten zu Schadenersatz, wurde den dortigen sicherheitsorientierten Anlegern von der Bank eine sichere Anlage versprochen.

Das Landgericht Potsdam ging davon aus, dass die Anleger Anspruch darauf haben, umfassend und damit auch über ein nur theoretisches Risiko – wie etwa das Totalverlustrisiko – aufgeklärt zu werden. Ob sich der Anleger dann der Auffassung anschließen möchte, dass dieses Risiko sich nicht verwirklichen wird, bleibt dem Anleger überlassen. Die Entscheidung kann er aber nur treffen, wenn er von dem Risiko weiß, was im vom Landgericht Potsdam zu entscheidenden Fall gerade nicht so war (LG Potsdam, Urteil vom 24.06.2009, nicht rechtskräftig).

Betroffene Anleger sollten angesichts dieser positiven Entscheidungen nicht länger warten und auch aus Verjährungsgesichtspunkten die derzeit günstige Situation durch die anlegerfreundlichen Entscheidungen dazu nutzen, ihre Schadensersatzansprüche durch auf das Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts versierte Fachanwälte prüfen zu lassen.

Weitere Informationen erhalten Sie von der Kanzlei Prof. Dr. Thieler & Wittmann GmbH, Passau.

Tags: ,

This entry was posted on Montag, Juli 13th, 2009 at 7:34 am and is filed under Banken, Tipps von Finanzexperten. You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed. You can leave a response, or trackback from your own site.

 

Leave a Reply

Please copy the string LkbPEy to the field below: