Archive for Juni, 2009

Bankberatung hat sich trotz Finanzkrise kaum verbessert

Viele Bankkunden haben das Vertrauen in ihre Bank verloren. Setzen die Banken daher vermehrt auf Qualität? Eine Umfrage gibt Aufschluss.

Das Vertrauen der Kunden in die Banken ist so schlecht wie nie: Nur jeder Vierte der vom Forschungsinstitut forsa befragten Verbraucher gaben an, den Rat ihrer Bank zu suchen, wenn es um die eigene Finanzplanung geht. Haben die Banken Lehren aus der Finanzkrise gezogen und versuchen mit besserer Beratung wieder Vertrauen zu schaffen?

Das Deutsche Institut für Service-Qualität überprüfte im Auftrag des Nachrichtensenders n-tv die Geldanlageberatung von Filialbanken. Insgesamt wurden sechs überregionale Banken sowie neun regional aktive Institute in den Städten Berlin, Hamburg und München untersucht. Die Beratungsqualität wurde anhand von 150 verdeckt durchgeführten Gesprächen analysiert und bewertet. Neben Kriterien wie Beratungsatmosphäre oder Freundlichkeit und Kompetenz der Mitarbeiter wurden die Bedarfsanalyse und die Lösungskompetenz auf den Prüfstand gestellt.

Insgesamt war die Anlageberatung in der Branche nur befriedigend. Die größten Defizite lagen in der nur mit ausreichend bewerteten Bedarfsanalyse. Lediglich eine Bank schnitt mit sehr gut ab, zwei mit gut und drei waren befriedigend. Acht Institute erreichten bloß ein ausreichend, eine Bank war sogar mangelhaft. “Eine detaillierte Analyse ist eine notwendige Bedingung für ein passendes und individuelles Produktangebot. Die Ergebnisse bestätigen die oft geäußerte These, die Branche würde nur Produkte verkaufen und tatsächliche Bedürfnisse und Wünsche ungenügend berücksichtigen”, kommentiert Markus Hamer, Geschäftsführer des Instituts. Positiv fiel die geringe Falschaussagenquote, eine im Vergleich zu anderen Branchen gute Kommunikationsqualität und ein ansprechendes Beratungsumfeld auf.

Den Titel beste Beratung Geldanlage sicherte sich Berliner Sparkasse. Das Institut punktete mit einer guten Bedarfsanalyse und der besten Kommunikationsqualität. HypoVereinsbank erreichte den zweiten Rang und wurde beste überregionale Bank. Die Bank überzeugte als einziges Institut mit einer sehr guten Bedarfsanalyse.

Das Deutsche Institut für Service-Qualität verfolgt das Ziel, den Service in Deutschland zu verbessern. Das Institut prüft unabhängig anhand von mehrdimensionalen Analysen die Dienstleistungsqualität von Unternehmen und Branchen. Dem Verbraucher liefert das Institut bedeutende Anhaltspunkte für seine Kaufentscheidungen. Unternehmen gewinnen wertvolle Informationen für das eigene Qualitätsmanagement.

Quelle: http://www.disq.de/download/PM_DISQ_Anlageberatung_20090611.pdf

Posted by Finanz-Experte on Juni 15th, 2009 1 Comment

VVG-Reform stärkt Versicherer und Versicherte

Die Reformierung des Versicherungsvertragsgesetzes hat das klassisch schlechte Ansehen von Versicherungsvertretern verbessert und das Vertrauen der Kunden in Versicherungen gestärkt.

Dies zeigt der aktuelle „Kundenmonitor Assekuranz 2009“ des Marktforschungs- und Beratungsinstituts YouGovPsychonomics AG zum Schwerpunktthema VVG-Reform. 2.200 Bundesbürger ab 16 Jahren wurden repräsentativ befragt.

Demnach geben 54 Prozent aller Entscheider in privaten Versicherungsangelegenheiten an, das neue Versicherungsvertragsgesetz habe ihr persönliches Bild von den Vermittlern verbessert. 48 Prozent zeigen zudem ein gestiegenes Vertrauen in ihnen persönlich bisher unbekannte Versicherungsvermittler. Kunden, die seit Einführung des neuen Gesetzes bereits ein Beratungsgespräch in Anspruch genommen haben (18 Prozent aller Versicherungskunden), äußern sich sogar noch positiver: 62 Prozent nehmen hier ein positiveres Vermittlerimage wahr, 56 Prozent zeigen mehr Vertrauen in ihnen persönlich noch nicht bekannte Vermittler. Darüber hinaus hat die Zustimmung der Bundesbürger zu der Reform in den letzten zwei Jahren deutlich zugenommen: Heute erwarten 71 Prozent der Bundesbürger eine verbesserte Beratungsqualität aufgrund der VVG-Reform, 2007 vor deren Inkrafttreten waren dies erst 57 Prozent.

„Das durch die VVG-Reform spürbar gestiegene Verbrauchervertrauen eröffnet Produktgebern und Vertrieb neue Chancen.“ kommentiert Studienleiter Christoph Müller. „Vor allem jüngere und überdurchschnittlich gut verdienende Kunden äußern sich sehr positiv über die Reform.“

Als die Abschlussbereitschaft der Kunden grundsätzlich fördernde Argumente erweisen sich unter anderem der von den Vermittlern verlangte Nachweis einer fachlichen Qualifikation sowie die von den Produktgebern geforderte frühzeitige schriftliche Ankündigung von Vertragsänderungen. Auch der Erhalt eines Produktinformationsblatts (PIB) erweist sich als verkaufsförderlich.

Nacharbeiten sollten die Versicherungsgesellschaften und der Vertrieb allerdings bei der weiteren Bekanntmachung der VVG-Reform in der Öffentlichkeit: Fast jedem zweiten Versicherungsnehmer (46 Prozent) ist die diese bisher immer noch kein Begriff; in Detailfragen zeigen sich sogar noch größere Wissenslücken.
Die schriftlichen Informationen der Versicherer wurden von den Kunden offensichtlich häufig schnell zu den Akten gelegt oder lediglich kurz überflogen. Viele Versicherungsnehmer geben sogar an, gar nicht von ihren Versicherungsgesellschaften oder den Vermittlern über die gesetzlichen Veränderungen informiert worden zu sein.

Zudem zeigt die Studie, dass die Beratungsqualität auch trotz VVG-Reform immer noch nicht optimal beurteilt wird: Lediglich 42 Prozent der seit Inkrafttreten der Reform beratenen Versicherungskunden waren mit dem Beratungsgespräch zufrieden. Hier zeigt sich, dass die VVG-Reform allein die Qualität der Kundenorientierung in der Versicherungsberatung nicht steigern kann. „Gerade die unmittelbar von den Kunden wahrgenommene Beratungsqualität ist aber entscheidend für den tatsächlichen Versicherungsabschluss“, so Müller.

Zwischen den unterschiedlichen Versicherungskundentypen zeigen sich bei der Zufriedenheit mit der Beratung derweil markante Unterschiede: Am zufriedensten über die neue Form der Beratung äußert sich der Versicherungskundentypus des „Preisorientierten Rationalisten“ (65 Prozent), während sich „Treue Vertreterkunden“ (34 Prozent) vergleichsweise am kritischsten äußern.
Soweit bisher erkennbar stärkt das neue Gesetz damit vor allem die Zufriedenheit der bislang eher vermittlerkritischen Kundentypen, während das „bedingungslose“ Vertrauen vermittlerfreundlicher Kunden durch die neuen Offenlegungspflichten eher eine gewisse Beeinträchtigung erfährt.

Die komplette Studie „VVG-Reform“ aus dem aktuellen Kundenmonitor Assekuranz 2009 mit zahlreichen weiteren Ergebnissen zu den Auswirkungen der VVG-Reform aus Kundensicht, den ausführlichen Differenzierungen nach soziodemographischen Merkmalen und den unterschiedlichen Versicherungskundentypen sowie einem Längsschnittvergleich 2007-2009 kann über die YouGovPsychonomics AG bezogen werden.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: http://www.psychonomics.de/trade/productview/230

Posted by Finanz-Experte on Juni 12th, 2009 No Comments

Finanzkrise: Anleger werden vorsichtiger und wollen besser informiert sein

Die Finanzkrise wirkt sich deutlich auf das Anlegerverhalten aus. Die Kunden fordern mehr Aufklärung über die angebotenen Finanzprodukte, sind aber gleichzeitig auch vorsichtiger.

Fast alle Finanz- und Versicherungsmakler berichten, dass ein Teil ihres Kundenstammes sich detaillierter informieren lässt als noch im Jahr zuvor. Auch das Risikobewusstsein der Kunden ist gestiegen: Sieben von zehn Maklern machen die Erfahrung, dass ihre Klienten vorsichtiger agieren als vor Krisenbeginn. Dies ergab eine Befragung des Finanzberatungsunternehmen FORMAXX unter 246 Finanz- und Versicherungsmaklern aus dem gesamten Bundesgebiet.

„Insgesamt sehen wir einen deutlichen Trend zum gut informierten, kritischen Kunden“, erläutert Eugen Bucher, Vorstand der FORMAXX AG, das Ergebnis der Befragung. „Für uns ist das sehr erfreulich, denn wir setzen bereits seit der Gründung von FORMAXX auf Finanzberatung, die sich genau an Wünschen und Bedarf des Kunden orientiert. Die Tendenz nützt aber nicht nur uns, sondern auch unserer Branche insgesamt – denn für unseriöse Berater, die nur ihre Produkte unters Volk bringen wollen, wird es dadurch deutlich schwerer.“

Um eine ganzheitliche, bedarfsorientierte Finanzberatung zu ermöglichen, hat FORMAXX zusammen mit renommierten Wissenschaftlern der FU Berlin und der FH Ludwigshafen die Deutsche Finanznorm entwickelt. Dieses Regelwerk vereint wirtschaftswissenschaftliche Erkenntnisse, Erfahrungen der Beratungsbranche sowie Rechtsprechungsgrundsätze und macht diese Informationen für die Beratung nutzbar.

www.formaxx.de

Posted by Finanz-Experte on Juni 10th, 2009 No Comments

Landesbanken stehen vor massivem Umbau

Bei den Landesbanken wird sich in Zukunft eine Menge ändern. Die Ministerpräsidenten haben sich mit Peer Steinbrück (SPD) auf wesentliche Umbaumaßen geeinigt.

Ziele der Umstrukturierung sind effizientere Strukturen und vor allem neue Geschäftsmodelle. Eine entsprechende Absichtserklärung wollen die Ministerpräsidenten an die Bundesregierung schicken. Mit diesem Schritt würden die Länder die Voraussetzungen dafür schaffen, um Staatshilfen aus dem nationalen Bad-Bank-Konzept der Bundesregierung zu erhalten.

Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) sprach nach dem Spitzentreffen von einem “politischen Durchbruch”. Steinbrück sagte: “Wir kommen da weiter.” Niedersachsens Regierungschef Christian Wulff (CDU) zeigte sich offen für Kooperationen der NordLB. “Wir haben ein Geschäftsmodell, mit dem wir allein weiter erfolgreich am Markt agieren können mit der Norddeutschen Landesbank. Aber wir sind offen für Kooperationen und Zusammenarbeit”, sagte Wulff.

Für die weiteren Konsolidierungsschritte wollen die Länder “unverzüglich mit den beteiligten Sparkassenverbänden Gespräche aufnehmen”, heißt es in der Absichtserklärung. Darin kündigen die Länder auch Kapazitätsanpassungen und Schwerpunktsetzungen bei den Geschäftsmodellen der Landesbanken an. Im Gespräch ist nach Informationen des Handelsblatts aus Teilnehmerkreisen ein Kapazitätsabbau von bis zu 50 Prozent im Landesbankensektor. Völlig unklar ist, welche Standorte geschlossen werden.

Mit der Einigung sind die Weichen dafür gestellt, dass auch Landesbanken mit staatlicher Hilfe Risikopapiere und nicht strategienotwendige Geschäftsfelder auslagern können. Die entsprechenden Ergänzungen zum bereits vorliegenden Gesetzentwurf für nationale Bad Banks hat Steinbrück bereits ausgearbeitet, sie liegen dem Handelsblatt vor. Darin steht, dass die Finanzmarktstabilisierungsanstalt, die bisher bei der Bundesbank eingerichtet ist, in eine “bundesunmittelbare, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts” umgewandelt wird, die dem Bundesfinanzministerium zugeordnet ist. Sie trägt laut Gesetzentwurf die Bezeichnung “Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung”. Das Bundeskabinett will am kommenden Mittwoch darüber entscheiden. Anfang Juli soll das Gesetz vom Bundestag beschlossen werden.

Das Bad-Bank-Modell für die Landesbanken sieht vor, dass die Alteigentümer für etwaige Verluste bei der Ausgliederung von Risikowertpapieren und nicht-strategischen Geschäftsfeldern in eine “Abwicklungsanstalt” eintreten, die von der neuen Bundesanstalt kontrolliert wird. “Für die Lastenverteilung gilt der Grundsatz der Eigentümerverantwortung”, heißt es in der Begründung zum Gesetzentwurf. Haftungsrisiken des Bundes würden damit “so weit wie möglich ausgeschlossen”. Ausgelagert werden dürfen nur solche Wertpapiere, die vor Ende 2008 erworben wurden. Bis wann die Risikopapiere und Geschäftsbereiche abgewickelt sein müssen, regelt der Gesetzentwurf nicht.

Heinrich Haasis, Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes, wollte die Vereinbarungen nach dem Spitzentreffen nicht kommentieren. “Es gibt Fortschritte”, sagte Haasis lediglich.

Als potenzielle Kandidaten für das Bad-Bank-Modell wurden in Bankenkreisen die BayernLB, die WestLB, die HSH Nordbank, die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW), die HRE und die Commerzbank genannt. Das Modell soll “rechtsformneutral” gestaltet werden und sei damit nicht nur für Landesbanken interessant.

Das geplante Vorgehen könnte die Landesbanken erheblich entlasten. Im Gespräch sind mehr als 200 Mrd. Euro, die aus den Bilanzen der öffentlich-rechtlichen Institute ausgelagert werden könnten. Jede Landesbank, die das neue Modell in Anspruch nimmt, muss die Staatshilfen von der EU-Kommission genehmigen lassen. Aktuell klärt die Bundesregierung, inwieweit es sich bei den vorgesehenen Rettungsmaßnahmen für die Landesbanken um beihilferechtliche Tatbestände handelt, die von der EU-Kommission genehmigt werden müssen.

http://hanseatisches-personalkontor.de

Posted by Finanz-Experte on Juni 8th, 2009 No Comments

Deutsche haben weniger verfügbares Geldvermögen

0905sparen_09_f_naDas die Finanzkrise nicht nur Banken und Großunternehmen trifft, zeigt eine aktuelle Statistik des Bundesverbands deutscher Banken. Das Geldvermögen sank.

Die Wirtschaftskrise hinterlässt ihre Spuren: Im letzten Jahr schrumpfte das private Geldvermögen der Deutschen um rund 140 Milliarden Euro auf 4,4 Billionen Euro. Vor allem das Aktienvermögen ging kräftig zurück. Es betrug Ende vergangenen Jahres nur noch 166 Milliarden Euro. Ende 2007 verfügten die privaten Haushalte in Deutschland dagegen noch über Aktienbestände im Wert von rund 375 Milliarden Euro.

Beim Sparen und Vorsorgen setzen die Deutschen auf Sicherheit. Gut 1,7 Billionen Euro ruhen in Spar-, Sicht-, Termineinlagen und Bargeld. Die Geldanlagen bei Versicherungen einschließlich Pensionskassen und Pensionsfonds sowie berufsständischen Versorgungswerken betragen immerhin knapp 1,3 Billionen Euro. Rund eine halbe Billion Euro sind in Investmentfonds angelegt.

Die starke Abnahme im Bereich der Aktienbestände zeigt, dass die Deutschen in Der Finanzkrise die Finger von riskanten Aktiengeschäften lassen möchten. Sicherheit ist Ihr primäres Anliegen.

www.bankenverband.de

Posted by Finanz-Experte on Juni 5th, 2009 No Comments

Spareinlagen bald noch sicherer

Anleger können sich freuen. Mit dem neuen Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz sind ihre Spareinlagen bald noch sicherer.

Ab dem 30. Juni tritt ein Teil des Gesetzes in Kraft, der die Spareinlagen der Anleger noch sicherer machen soll. In einem Interview erklärt Dr. Stephan Rabe, Geschäftsführer des Bundesverbands öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB), welche Auswirkungen das Gesetz auf die Einlagensicherung hat und ob die Finanzkrise die Spareinlagen gefährdet.

Das Interview als Audio-Datei finden Sie auf den Seiten des VÖB:

Audio-Interview

Falls Sie die Datei nicht öffnen können, gibt es hier schriftliche Version des Interviews:

1. In Deutschland gilt ab Ende Juni das neue Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG-neu). Was ändert sich dann für die Bankkunden? O-Ton 1 (12 Sek.): “Für die Bankkunden ändert sich vor allem, dass die bisherige Mindestdeckung, das heißt, die Garantiesumme von 20.000 Euro auf dann 50.000 Euro angehoben wird. Zudem entfällt der bisherige Selbstbehalt in Höhe von zehn Prozent.”

2. Sind die Einlagen bei deutschen Banken auch in Zeiten der Finanzmarktkrise sicher? O-Ton 2 (20 Sek.): “Die Einlagen bei deutschen Banken waren immer absolut sicher. Das zeigt sich auch darin, dass bisher kein einziger Kunde einen Cent seiner Einlagen verloren hat. Allerdings ist es so, dass die Bundesregierung im Herbst letzten Jahres eine Garantie für alle Spareinlagen ausgesprochen hat. Insofern kann man sogar sagen, dass die Einlagen jetzt sogar noch sicherer sind.”

3. Für wen gilt im Schadensfall ein Entschädigungsanspruch, und welche Einlagen werden dabei berücksichtigt? O-Ton 3 (15 Sek.): “Der Entschädigungsanspruch gilt für alle Privatkunden, Personengesellschaften und kleinen Kapitalgesellschaften. Geschützt sind sämtliche Einlagenarten, das heißt, Sicht-, Termin- und Spareinlagen, einschließlich der auf den Namen lautenden Sparbriefe.”

4. Ihr Verband hat ja auch einen Einlagensicherungsfonds – welche Funktion hat er? O-Ton 4 (25 Sek.): “Der Einlagensicherungsfonds ist eine freiwillige Einrichtung des Verbandes. Er kommt dann zum tragen, wenn der gesetzliche Anspruch, das heißt, die 50.000 Euro Garantieleistung erfüllt sind, und darüber hinaus noch Ansprüche des Kunden offen stehen. Wenn ein Kunde zum Beispiel Einlagen hat in Höhe von 60.000 Euro, dann würde der Einlagensicherungsfonds für die restlichen 10.000 Euro aufkommen – das alles allerdings auf freiwilliger Basis.”

5. Was wäre denn so ein Fall, bei dem dann die Einlagensicherungssysteme greifen würden? O-Ton 5 (17 Sek.): “Ein typischer Fall ist der, dass es die Finanzlage einer Bank nicht erlaubt, Einlagen, das heißt, Gelder von Kunden, zurückzuzahlen. Das ist allerdings ein Fall, den die Bank auch nicht selbst feststellt, sondern die BaFin. Sprich, die Finanzaufsicht stellt diesen Sicherungsfall offiziell fest.”

6. Wie wird ein Entschädigungsfall praktisch abgewickelt? O-Ton 6 (16 Sek.): “Zunächst informiert das Entschädigungssystem, also die Entschädigungseinrichtung des Verbandes alle Kunden. Die Kunden machen dann ihre Ansprüche ganz konkret geltend. Diese Ansprüche werden geprüft, und dann folgt die Auszahlung.”

7. Wenn Kunden zu der Sicherheit ihrer Bankeinlagen weitere Fragen haben, an wen können Sie sich dann wenden? O-Ton 7 (13 Sek.): “Sie wenden sich am besten erst einmal an ihre Bank. Darüber hinaus steht ihnen auch der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands sehr gern für alle Fragen zur Verfügung. Am besten schauen sie dann im Internet nach, unter www.voeb.de.”

www.voeb.de

Posted by Finanz-Experte on Juni 4th, 2009 No Comments

Entschädigung für Lehman-Brothers Anleger

Anleger, die in die Lehman-Brothers investiert haben können nun aufamten. Die Citibank bietet den Lehman-Geschädigten eine Kulanzregelung an.

Nach aktuellen Medienberichten soll jeder vierter Anleger vonr der Kulanzregelung profitieren und im Durchschnitt die Hälfte seines Kapitals zurückerhalten. Einige Anleger sollen sogar bis zu 80 Prozent Ihrer Geldanlage zurückerhalten. Dies betrifft vor allem Anleger, die wenig risikobereit gewesen sein sollen. Doch wer entscheidet, ob ein Anleger „risikobereit“ war, als er sich dazu entschloss, den Empfehlungen der CitiBank-Filialen zu folgen und Lehman-Brothers-Zertifikate zu erwerben?

„Ob und in welcher Höhe eine Zahlung erfolgt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab,“ so Rechtsanwältin Bettina Wittmann aus der ausschließlich auf das Fachgebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler & Wittmann GmbH aus Passau.

Für folgende Fälle wird keine Entschädigung angeboten:

• Bei Käufen, die vor dem 01.07.2007 erfolgt sind, weil in diesen Fällen Schadensersatzansprüche verjährt sind,
• bei bereits anhängigen Gerichtsverfahren,
• bei einer Anlagestrategie, die lt. Risikoprofil des Anlegers „wachstumsorientiert“ ist,
• wenn bereits vorher Zertifikate erworben wurden und
• wenn innerhalb der letzten 12 Monate vor dem Kauf der Lehman-Zertifikate Aktien geordert wurden, bei erfahrenen Anlegern, die aktiv Optionsscheine, Unternehmensanleihen oder nicht von der CitiBank angebotene Zertifikate geordert hatten.

Obwohl die Initiative der CitiBank grundsätzlich zu begrüßen ist, wenn die durchschnittliche Zahlung nach Einschätzung der CitiBank bei 50% liegt und Bank sowie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen davon ausgehen, dass zumindest ältere Anleger unter die Kulanzregelung fallen werden, so bleibt es doch nach wie vor abzuwarten, wie viele Kunden nun tatsächlich eine Entschädigung nach diesem Modell erhalten werden. So werden Kunden von vorneherein nicht entschädigt, die bereits vor dem 01.07.2007 bzw. vor dem Kauf der Lehman-Zertifikate andere Zertifikate in ihren Depots hatten.

„In zahlreichen von unserer Kanzlei vertretenen Mandatsverhältnissen, welche Schadensersatzansprüche betroffener Anleger gegen die CitiBank AG zum Inhalt haben, hat sich herausgestellt, dass in den „individuellen Finanzplanungen“ unter „Anmerkung“ der angebliche ausdrückliche Kundenwunsch vermerkt war, obwohl unsere Mandanten berichten, sie hätten Lehman-Zertifikate ausschließlich auf Empfehlung der CitiBank AG erworben“, so Rechtsanwältin Bettina Wittmann weiter.

Wenn ein Anleger in einem möglichen gerichtlichen Verfahren nachweisen kann, dass die Beratung durch die jeweilige CitiBank-Filiale falsch, d.h. weder anlage- noch anlegergerecht war, dann kann er grundsätzlich den in die Lehman-Zertifikate investierten Betrag als Schadensersatz zurückverlangen, vorausgesetzt er hat die bei fahrlässigem Handeln der Bank laufende Verjährung gehemmt. Bei fahrlässiger Nichtaufklärung gilt die strenge Verjährungsfrist des § 37a WPHG mit der Folge, dass der Anspruch auf Schadensersatz drei Jahre nach dem Erwerb des Papiers verjährt.

Die Chancen, eine fehlerhafte Beratung nachzuweisen, stehen nach einer aktuellen Entscheidung des BGH vom 12.05.2009 auch gar nicht schlecht. Nach Auffassung der Bundesrichter trägt die Bank die Beweislast dafür, dass sie den Kunden nicht vorsätzlich falsch beraten hat. Dies, so RAin Wittmann, dürfte den Banken dann schwer fallen, wenn es feststeht, dass sie ihre Anlageberater nicht dazu angehalten haben, die Kunden über mögliche Rückvergütungen, sogenannte „kick-backs“ zu informieren.

Gerade für sog. Altfälle vor dem Jahr 2007, die nach der „Kulanzregelung der CitiBank“ von einer Vergleichszahlung ohnehin ausgenommen wären, spielt diese Erwägung allerdings eine große Rolle. Vor der Grundsatzentscheidung des BGH Ende 2006 herrschte nämlich überhaupt kein Problembewusstsein bei den Banken und man wird unterstellen dürfen, dass die Banken ihre Berater gerade nicht zur Aufklärung anhielten.

Rechtsanwältin Bettina Wittmann rät demgemäß geschädigten Anlegern der CitiBank AG an, einen möglicherweise konkret unterbreiteten Vergleich kritisch zu bewerten, gilt es sich zunächst die Frage zu stellen, ob angesichts der konkreten Beratung der CitiBank der Vergleichsvorschlag überhaupt angemessen erscheint oder nicht.

Bei guter Beweissituation, einem Kaufzeitpunkt erst im Jahr 2008 oder auch unter Gesichtspunkten verschwiegener Rückvergütungen bei Verkauf in 2007 wird nicht in wenigen Fällen zu überlegen sein, ob nicht ein Gerichtsverfahren die bessere Alternative zu einem schlechten Vergleich ist.

Die Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler & Wittmann GmbH rät demgemäß den geschädigten Anlegern zum Erfahrungsaustausch untereinander an und empfiehlt, mögliche Schadensersatzansprüche durch einen versierten Fachanwalt für das Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen zu lassen.

Weitere Informationen erhalten Sie von der Kanzlei Prof. Dr. Thieler & Wittmann GmbH aus Passau.

Posted by Finanz-Experte on Juni 2nd, 2009 No Comments