VVG Novelle 2009 – Ein Über- und Ausblick
Das Versicherungsvertragsgesetz, kurz VVG, ist ein Gesetz, in welchem die Rechte in Pflichten von Versicherern auf der einen und Versicherten auf der anderen Seite behandelt wird. Das VVG ist mit seiner letzten Änderung am 1. Januar 2009 in Kraft getreten.
Was hat sich beim Versicherungsvertragsgesetz seit 2009 geändert?
Ziel der VVG-Novellierung war es, die Situation von Versicherten zu verbessern. So wurde unter anderem geregelt, dass das bisherige Policenmodell bei Versicherungen abgeschafft werden solle, zugunsten eines Invitationmodells, bei welchem der Vertrag erst dann gültig werden kann, wenn der Versicherte auch die Vertragsunterlagen hat.
Zusätzlich wurde beschlossen, dass der Verbraucher wesentlich besser informiert und beraten werden muss. Sämtliche Verträge haben auch ein Widerrufsrecht von zwei Wochen.
Aber nicht nur Neukunden profitieren vom neuen VVG, auch Altkunden können sich über die Novellierung freuen. So haben sich zusätzlich die Kündigungsbedingungen geändert. Verträge mit längerer Laufzeit können bereits nach drei Jahren gekündigt werden, nicht wie bisher erst nach fünf Jahren. Bei Schadensfällen oder einer Erhöhung der Beiträge steht dem Versicherten ein gesondertes Sonderkündigungsrecht zu.
Offensichtlich zeigt die Novellierung des VVG auch Wirkung, ein aktuelles Ranking der Berufsunfähigkeitsversicherungen zeigt, dass sich die Angebote der Versicherer deutlich verbessert haben. Während im letzten Jahr nur elf Anbieter eine Fünf-Sterne Bewertung erhalten haben, waren es im aktuellen Rating 33 Anbieter.
Das VVG hat somit offensichtlich die Versicherer zu deutlich besseren Angeboten gebracht.
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Tags: Versicherungsvertragsgesetz, VVG
