Abgeltungssteuer: Freistellungsauftrag auch für das Girokonten
Kleinvieh macht auch Mist. Deshalb erfreuen sich Girokonten, auf denen das Guthaben verzinst wird, wachsender Beliebtheit. Diese Zinserträge summieren sich übers Jahr oftmals zu zweistelligen Beträgen summieren. Doch was viele nicht wissen: Ab 1. Januar 2009 gehen von jedem Zins-Euro mehr als 25 Cent direkt an den Fiskus. Denn mit der Einführung der Abgeltungssteuer im kommenden Jahr werden sämtliche Zinserträge besteuert, unabhängig von ihrer Höhe. Also auch die Zinsen auf Girokonten.
Rund 90 Millionen Girokonten gibt es in Deutschland – wie viele davon betroffen sind und wie viel der Fiskus durch die Besteuerung von Kleinstbeträgen zusätzlich einnimmt, weiß das Bundesministerium der Finanzen nicht. „Das wurde nicht gesondert erfasst. Dazu können wir keine Aussage machen“, so ein Sprecher des Ministeriums. Betroffen von der Neuregelung sind auch andere Konten, auf denen so genannte Kleinstbeträge anfallen, etwa verzinste Kreditkartenkonten, Sparbücher mit Kleinsteinlagen, zum Beispiel bei Kindern, aber auch Genossenschaftskonten mit geringer Verzinsung, die nur kleine Renditen abwerfen.
Für Kontobesitzer bedeutet das: Zinserträge sollten für alle Konten freigestellt werden. Entsprechende Freistellungsaufträge in Höhe von bis zu 801 Euro bzw. 1602 Euro für Zusammenveranlagte können bei der jeweiligen kontoführenden Stelle abgegeben werden. Für Personen mit niedrigem Einkommen wie Rentner, Kinder oder Geringverdiener empfiehlt es sich, beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung zu beantragen und diese bei der Bank oder Sparkasse einzureichen. Liegt eine entsprechenden Bescheinigung vor, werden keine Steuern ans Finanzamt abgeführt.
Kontobesitzer sollten daher jedem Kreditinstitut, bei dem sie mindestens ein Konto führen, einen Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung geben – beispielsweise auch dem Geldinstitut, bei dem ihre Mietsicherheit auf einem Sparbuch hinterlegt ist. Andernfalls müssen Sie die abgeführte Steuer entweder abschreiben – oder sich mühselig über die Steuererklärung zurückholen.
Bild: about pixel/Erika Gugler
