Island: Anleger der verstaatlichten Kaupthing-Bank müssen Entschädigung beantragen
Die isländische Kaupthing-Bank konnte noch im August auf ein erfolgreiches erstes Halbjahr auf dem deutschen Markt zurückblicken und warb mit einem garantierten Zinssatz von 5,65% bis 2012 – auch für Neukunden. Nun steht das Geldinstitut vor der Pleite und wurde unter Staatsaufsicht gestellt. Auch die Konten von über 30.000 deutschen Anlegern sind eingefroren, zurzeit ist ein Zugriff nicht möglich.
Das isländische Unternehmen galt als Risikobank, lockte aber stets mit lukrativen Zinsen für Tagesgeldkonten. Aufgrund des Status als Auslandsbank profitiert sie nicht von der Garantie der Bundeskanzlerin Merkel. „Die Kaupthing-Bank ist weder Mitglied im Einlagensicherungsfonds der privaten Banken, noch sind Einlagen bei ihr über die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) abgesichert. Für das Entschädigungsverfahren ist vielmehr die isländische Einlagensicherung nach dortigem Recht zuständig. Betroffene müssen sich an die Isländische Zentralbank wenden, welche gesetzlich Einlagen bis zu einem Betrag in Höhe von € 20.887 absichert“, erläutert Rechtsanwalt Dr. Heinz Steinhübel.
Der Stuttgarter Anwalt rät Kunden in einem solchen Falle zu Rechtsbeistand. Ist das Geldinstitut endgültig pleite, hat zwar jeder Anleger Anspruch auf Entschädigung, jedoch muss dieser Anspruch erst geltend gemacht werden. „Jetzt abzuwarten und nichts zu tun, ist nicht der richtige Weg“, lautet seine Warnung. „Die Anleger müssen aktiv handeln, um ein Anrecht auf ihr Vermögen zu haben und den Schaden einzudämmen. Ohne Antrag bei der Isländischen Einlagensicherung fließt auch kein Geld.“
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