Die Schule ist vorbei – viele junge Leute starten jetzt in ein Studium oder eine Ausbildung. Es wird Zeit, sich um den eigenen Versicherungsschutz zu kümmern. Das Problem: Auszubildende und Studenten verfügen in der Regel nur über geringe finanzielle Spielräume. Dennoch sollte auf eine Absicherung der größten Risiken nicht verzichtet werden. Die gute Nachricht: Oft sind Studenten oder Azubis weiterhin über die Eltern ausreichend versichert.
Die Dr. Klein & Co. AG gibt einen Überblick über die wichtigsten Versicherungen:
Privathaftpflicht
Eine private Haftpflichtversicherung gehört zur Grundabsicherung. Sowohl Studenten als auch Auszubildende sind in der Privathaftpflicht ihrer Eltern mitversichert, sofern es sich um die Erstausbildung handelt. Das gilt auch während des Wehr- oder Zivildienstes. Wer heiratet, verliert allerdings den Versicherungsschutz bei den Eltern. Ansonsten gilt: Erst wer seine Ausbildung oder das Studium beendet hat und in den Beruf startet, braucht eine eigene Privathaftpflichtversicherung.
Berufsunfähigkeit
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein Muss. Wer diese Versicherung gleich zu Beginn der Ausbildung oder des Studiums abschließt, sichert sich günstige Beiträge.
Hausrat
Wer noch keine eigene Familie und keine eigene Wohnung hat, ist bis zum Ende der Ausbildung noch über die Hausratversicherung der Eltern versichert. Auch wenn die Ausbildung eine auswärtige Unterkunft erfordert, gilt oft noch die Familienpolice. Hier lohnt sich ein Blick in die Versicherungsbedingungen. Sobald ein eigener Hausstand gegründet wird, erlischt der Versicherungsschutz.
Unfall
Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt nur bei Unfällen auf dem Weg zur Uni oder zum Ausbildungsort. Eine private Unfallversicherung leistet dagegen weltweit und rund um die Uhr Versicherungsschutz.
Rechtschutzversicherung
Unverheiratete Auszubildende und Studenten bis zum 25. Lebensjahr sind in der Rechtschutzversicherung der Eltern versichert. Wer vor dieser Altersgrenze bereits ein Beschäftigungsverhältnis anfängt, muss sich überlegen, ob diese Absicherung für ihn sinnvoll ist. Erwägenswert ist der Abschluss einer Verkehrsrechtschutzversicherung, wenn man ein eigenes Auto besitzt.
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